Gesetz für den Corona-Bewältigungsfonds wird geändert

9. März 2022

Der Haus­halts- und Finanz­aus­schuss des Land­tages hat heute der Ände­rung des Coronabewäl­ti­gungs­fonds­ge­setzes (Druck­sache 7/8829) zuge­stimmt. Die abschlie­ßende Bera­tung erfolgt im Plenum des Land­tages Ende März. Dazu erklärt der Haus­halts­po­li­tiker und Vor­sit­zende der SPD-Frak­tion, Dirk Panter:

„Durch die Umstruk­tu­rie­rung des Corona-Fonds sollen dem Frei­staat zusätz­lich 500 Mil­lionen Euro für die kon­krete Pan­demie-Bekämp­fung zur Ver­fü­gung stehen. Dadurch bleiben wir hand­lungs­fähig, ohne die Kre­dit­ober­grenze von 6 Mil­li­arden Euro zu über­schreiten. Das ist wichtig, denn wir werden wei­terhin Mittel zur Pan­de­mie­be­kämp­fung brau­chen: für das Impfen, Testen und für Unter­stüt­zungs­maß­nahmen.“

Hin­ter­grund: Sachsen hat in der Pan­demie bis­lang fast 2,9 Mil­li­arden Euro für das Impfen, Testen und für Unter­stüt­zungs­maß­nahmen aus­ge­geben. Damit sind die Mittel für Corona-Hilfen im Son­der­ver­mögen voll­ständig gebunden. Um die Folgen der Krise wei­terhin finan­ziell abfe­dern zu können, muss daher die soge­nannte „Switch-Klausel“ beim Corona-Fonds aus­ge­weitet werden. Bisher konnten gemäß § 4 Absatz 4 Satz 3 SächsCorBG 15 Pro­zent von 2,5 Mil­li­arden Euro (375 Mil­lionen Euro) aus nicht genutzter Steu­er­kom­pen­sa­tion in Aus­gaben für die Pan­de­mie­be­wäl­ti­gung umge­widmet werden. Künftig wird der Satz auf 35 Pro­zent erhöht. In Summe können dann 875 Mil­lionen Euro umge­nutzt werden – 500 Mil­lionen mehr als bis­lang. Dadurch stehen auch in den kom­menden Monaten noch aus­rei­chend Gelder für die Pan­de­mie­be­kämp­fung zur Ver­fü­gung, ohne dass die Kre­dit­ober­grenze von 6 Mil­li­arden Euro über­schritten wird. Mög­lich ist das, weil der coro­nabe­dingte Ein­bruch der Steu­er­ein­nahmen deut­lich geringer aus­fällt, als zum Beginn der Pan­demie befürchtet.