Statement zum ‚Gesundheitsnotstandsgesetz‘

28. Januar 2021

Albrecht Pallas zum Refe­ren­ten­ent­wurf eines „Gesund­heits­not­stands­ge­setzes“ nach Befas­sung mit dem Thema in der Frak­ti­ons­sit­zung der SPD-Land­tags­frak­tion:

„Die SPD-Frak­tion hat aus der Presse zur Kenntnis genommen, dass es einen Refe­ren­ten­ent­wurf des Innen­mi­nis­te­riums zu einem soge­nannten ‚Gesund­heits­not­stands­ge­setz‘ gibt. Aus unserer Sicht ist dieser weder im Kabi­nett noch im Landtag bera­tungs­reif.

Davon abge­sehen ist noch gar nicht klar, ob ein sol­ches Gesetz ange­sichts aus­rei­chender Rege­lungen des Gesetzes über den Brand­schutz, Ret­tungs­dienst und Kata­stro­phen­schutz (Sächs­BRKG) über­haupt not­wendig ist. Das Innen­mi­nis­te­rium sollte das Kabi­netts­ver­fahren stoppen und zusammen mit den Fach­res­sorts und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen grund­sätz­lich klären, was wir in Sachsen für aus­rei­chend medi­zi­ni­sche Mittel und Hel­fe­rinnen und Hel­fern brau­chen. Dann reden wir weiter.“