Gleichstellungsgesetz bringt öffentlichen Dienst voran

22.06.2023

Unter dem Titel „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen“ fand im heutigen Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung die Anhörung zum neuen Gleichstellungsgesetz statt. Dazu führt Hanka Kliese, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, aus:

„Der Gesetzentwurf ist modern und den Herausforderungen unserer Zeit angemessen. Es wird dem enormen Anteil, den Frauen in so genannter Care-Arbeit leisten, Rechnung getragen. Dieser darf nicht länger ein Hindernis für berufliche Weiterentwicklung sein. Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst Verantwortung übernimmt und auch bei der Gleichstellungsfrage eine Vorbildfunktion einnimmt. Wir bedauern aber, dass es keine Einigung zugunsten von Frauen in Kommunen und Landkreisen gab. Die Praxis des Gesetzes wird zeigen, dass die kommunale Ebene den Weg zur tatsächlichen Gleichstellung nicht fürchten muss. Letztlich profitiert die gesamte Gesellschaft davon. Wir freuen uns nun, endlich im Parlament beraten zu können und die eine oder andere Änderung zu einen. Der Sachverstand aus der heutigen Anhörung wird dabei hilfreich sein.”

 

Karin Luttmann, Sachverständige in der heutigen Anhörung und Bildungsreferentin beim Genderkompetenzzentrum im FrauenBildungsHaus Dresden e.V., ordnet aus Praxissicht inhaltlich ein:

„Es fehlt jeglicher sachliche Grund, warum es unterschiedliche Regelungen in diesem Gesetz für die Bediensteten der Kommunen und der Staatsebene gibt. Das Gleichstellungsgesetz kann dazu führen, dass der Wettbewerb um eine Führungsposition größer wird, nämlich dass es mehr Bewerbungen von Personen unterschiedlicher Geschlechter, Grad der Behinderung, Herkunft, Familienform und sexueller Identität gibt. Der Wettbewerb steigt und damit bestimmt auch die Qualität.