Grundrecht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen

7. Juni 2019

+++ Sachsen muss für den Mieterschutz alle verfügbaren Instrumente nutzen +++ Endlich Mietpreisbremse einführen +++ Städtebau und Wohnen mit ÖPNV und Energieversorgung zusammendenken +++

Der SPD-Abge­ord­nete Albrecht Pallas unter­stützt die For­de­rung des Deut­schen Mie­ter­bundes, ein Grund­recht auf ange­mes­senes und bezahl­bares Wohnen im Grund­ge­setz ein­zu­führen.

„Das würde uns Poli­ti­kern in den Bun­des­län­dern sehr helfen, aus­rei­chend Mittel für die soziale Wohn­raum­för­de­rung bereit­zu­stellen. Obwohl unsere Lan­des­ver­fas­sung bereits das Recht auf ange­mes­senen Wohn­raum kennt, sind wir regel­mäßig mit der Polemik der CDU und des Innen­mi­nis­ters kon­fron­tiert, es gäbe kein Grund­recht auf eine Sozi­al­woh­nung in der City. Das Grund­recht auf Wohnen wäre gut für die Mie­te­rinnen und Mieter in Sachsen, denn es würde alle staat­li­chen Ebenen ver­pflichten, bezahl­bares Wohnen für jeden Geld­beutel und in allen Lan­des­teilen zu gewähr­leisten“, so Pallas.

„Für einen wirk­samen Mie­ter­schutz in Sachsen müssen end­lich auch alle geeig­neten Instru­mente des Woh­nungs­baus und des Miet­rechts ange­wendet werden!“, so Pallas weiter. „Auch hier sind die CDU und Minister Wöller mit ihrer markt­gläu­bigen Hal­tung auf dem Holzweg. Für bezahl­bare Mieten in ange­spannten Woh­nungs­märkten ist kon­ti­nu­ier­li­cher sozialer Woh­nungs­neubau das beste Mittel. Die Miet­preis­bremse kann zusätz­lich in den säch­si­schen Groß­städten das Mie­ten­wachstum begrenzen.

Aus der Erfah­rung der letzten fünf Jahr zwei­felt Woh­nungs­po­li­tiker Albrecht Pallas daran, dass Lan­des­ent­wick­lung, Bauen und Wohnen im Innen­res­sort gut auf­ge­hoben sind. „Auf Druck der SPD ist beim Thema Wohnen in Sachsen richtig viel pas­siert, wie etwa die Ein­füh­rung des sozialen Woh­nungs­baus. Wenn wir aber die Pro­bleme durch die Bevöl­ke­rungs­wan­de­rung vom Land in die Städte wirk­lich lösen wollen, dann müssen Lan­des­ent­wick­lung, Städ­tebau und Wohnen zukünftig mit anderen Infra­struk­tur­themen wie ÖPNV, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie­ver­sor­gung zusam­men­ge­dacht und geplant werden.

Hin­ter­grund:

Das Recht auf ange­mes­senen Wohn­raum wird bspw. bereits in den Lan­des­ver­fas­sungen von Bayern, Berlin, Bremen und Meck­len­burg-Vor­pom­mern garan­tiert. In Art. 7 der säch­si­schen Ver­fas­sung wird das Recht auf ange­mes­senen Wohn­raum als Teil des Staats­ziels nach men­schen­wür­digem Dasein beschrieben.

In der Koali­tion hat die SPD in Sachsen den sozialen Woh­nungsbau über­haupt erst wieder ein­ge­führt – seit 2017 stehen dafür jähr­lich 40 Mil­lionen Euro bereit, ab 2020 sind sogar 50 Mil­lionen Euro dafür vor­ge­sehen.

Als SPD setzen wir uns für eine lang­fris­tige Fort­füh­rung des sozialen Woh­nungs­baus über 2020 hinaus ein. Wir wollen dau­er­haft einen sta­bilen Bestand von 25.000 Sozi­al­woh­nungen in Sachsen schaffen (Ende 2018 waren es in Sachsen 11.700) und zusätz­lich einen zweiten För­derweg für kleine und mitt­lere Ein­kommen ein­führen. Die ange­spannten Woh­nungs­märkte wollen wir unter anderem mit einer wirk­samen Miet­preis­bremse oder vor­über­ge­henden Mie­ten­de­ckeln sowie einem Zweck­ent­frem­dungs­verbot von Wohn­raum ent­lasten.