Die Grundschulen im Lehrerpaket

27. Oktober 2016

Uns erreichten viele Nach­fragen, wie die Grund­schul­leh­re­rinnen und Grund­schul­lehrer im Leh­rer­paket berück­sich­tigt wurden. Unsere Bil­dungs­po­li­ti­kerin Sabine Friedel möchte das natür­lich gern beant­worten.  Falls Sie wei­tere Fragen zum Leh­rer­paket haben, schreiben Sie uns (pressestelle@spd-fraktion-sachsen.de). Wir werden diese dann gesam­melt hier ver­öf­fent­li­chen und beant­worten.

Nun die Ein­ord­nung zu den Grund­schulen von Sabine Friedel: 

„Ich bin die bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Land­tags­frak­tion und war an den Ver­hand­lungen zum Leh­rer­paket mit betei­ligt. Und eins kann ich sagen: Das Leh­rer­paket stand bis zum Schluss auf der Kippe, eben weil wir unbe­dingt auch etwas für die Grund­schul­lehr­kräfte errei­chen wollten. Und auch etwas erreicht haben, aber dazu später mehr.

Was ist so schwierig daran, die Grund­schul­lehrer auch ein­fach besser zu bezahlen? Bei den Ober­schul­leh­rern ging es ja auch, sie in die Ent­gelt­gruppe 13 zu holen, wo die Gym­na­si­al­lehrer schon lange sind.

Die Pro­bleme werden dadurch ver­ur­sacht, dass sich Sachsen in den letzten Jahren inner­halb des Tarif­rechts sehr ein­ge­mauert hat und des­halb viele Lösungs­mög­lich­keiten aus­fallen:

  • Ein­fach alle Grund­schul­lehrer in die E 13? Das wider­spricht dem Tarif­ver­trag TV‑L und der zuge­hö­rigen Ent­gelt­ord­nung und ins­be­son­dere der im Tarif­ver­trags­an­hang ver­ein­barten Län­der­richt­linie für den Frei­staat Sachsen. Das ist ein wesent­li­cher Punkt, warum die GEW damals vor zwei Jahren bei den Tarif­ver­hand­lungen mit Nein gestimmt hat, weil damit eben keine Lösungen für die Grund­schul­lehrer geschaffen werden und die „Zwei-Klassen-Lehrer-Gesell­schaft” ver­bleibt.
  • Warum können dann in anderen Län­dern Grund­schul­lehrer in der E13 beschäf­tigt werden? Weil einige Länder ihre Stu­di­en­gänge auf das Lehramt Grund­schule + Sekun­dar­stufe I umge­stellt haben und damit eine tarif­recht­liche Mög­lich­keit zur Ein­grup­pie­rung in E 13 schaffen. Oder, wie im Son­der­fall Berlin, weil das unter Dul­dung der Tarif­ge­mein­schaft der Länder geschieht. Diese Dul­dung gibt es bei Berlin nur, weil sie ihre Grund­schul­lehrer zu einem Zeit­punkt in die E13 ein­grup­piert haben, in dem Berlin NICHT Mit­glied in der Tarif­ge­mein­schaft war und das somit Bestands­schutz genießt.
    Wäre eine solche Dul­dung auch für Sachsen erreichbar? Wahr­schein­lich nicht, da damit das Tarif­recht unter­laufen würde und das von den in der Tarif­ge­mein­schaft ver­sam­melten Länder nicht zuge­lassen werden kann.
  • Warum kann man die Grund­schul­lehrer nicht wenigs­tens in die E12 ste­cken? Weil es diese Ein­grup­pie­rung in der Lehrer-Ent­gelt-Ord­nung nicht gibt. Und weil sie, aus den glei­chen Gründen wie oben, nicht ein­ge­führt werden kann. Die Tarif­runde 2015 hatte sich darauf ver­stän­digt, schritt­weise zu einer Ein­grup­pie­rung E12 zu kommen. Des­halb haben die Grund­schul­lehrer bei der letzten Tarif­runde 30 EUR mehr bekommen. Ab Januar gibt es eine neue Tarif­runde, mit der dann ein wei­terer Schritt hin zur Schaf­fung der Par­al­lel­ta­belle und damit der E12 für GS-Lehrer folgen soll.
  • Kann man die GS-Lehrer nicht ein­fach über­ta­rif­lich bezahlen? Nein, auch da stehen die Richt­li­nien der Tarif­ge­mein­schaft der Länder dagegen… siehe oben
  • Und wäre nicht die Ver­hand­lung eines lan­des­spe­zi­fi­schen Tarif­ver­trags für Sachsen eine Lösung? Ja, absolut! Dafür kämpft die GEW seit vielen Jahren. Und dafür setzen auch wir uns ein, aber diesen Weg will unser Koali­ti­ons­partner leider nicht gehen. Das müssen wir dann eben auch respek­tieren, genauso wie die CDU respek­tiert hat, dass wir trotzdem was für die Grund­schul­lehrer tun wollen.

Also kann man gar nichts tun?

Wir haben das ein­zige getan, was über­haupt machbar, weil allein in Lan­des­hand, war: Wir haben das Pflicht­stun­denmaß für die Grund­schul­lehrer abge­senkt.
De facto ist das eine „ver­steckte” Gehalts­er­hö­hung, gerade für die über 50 Pro­zent Teil­zeit­kräfte in diesem Bereich, die jetzt nicht mehr das Gehalt für z.B. 22 von 28 Stunden bekommen, son­dern für 22 von 27 Stunden und damit rund 4 Pro­zent Gehalt mehr.

Außerdem können die ver­ein­barten Zuschläge des Leh­rer­pa­ketes auch an neu ein­ge­stellte Grund­schul­lehrer gegeben werden – die Rege­lungen des Kul­tus­mi­nis­te­riums sind absicht­lich sehr weit gefasst.
Davon werden vor allem Refe­ren­dare pro­fi­tieren können, leider aber nicht die so genannten Bestands­lehr­kräfte.
Für die älteren Grund­schul­kol­le­ginnen haben wir eine Zuschlags­re­ge­lung ab 63 ver­ein­bart. Und eine zusätz­liche Alters­an­rech­nung. Und wenn viele der Grund­schul­lehr­kräfte, die jetzt in Teil­zeit sind, ihren Ver­trag etwas auf­sto­cken, dann haben sie real mehr Geld in der Tasche.

Wir hätten sehr gern in diesem Punkt mehr erreicht, weil uns das wirk­lich wichtig ist.
Aber Sachsen hat sich hier tarif­recht­lich ein­ge­mauert und somit ganz viele Hand­lungs­mög­lich­keiten ein­ge­schränkt.”