Kulturausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition – Kulturförderung wird deutlich gestärkt

20.04.2021

Kulturausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition – Kulturförderung wird deutlich gestärkt

20.4.2021

In den Fachausschüssen des Landtages werden jetzt die Änderungsanträge der Koalition beraten. Damit wird der Entwurf der Regierung geändert. Im Kulturausschuss gab es z.B. Anträge zur Kunst- und Kulturförderung und zu einem Kulturdialog. Und die Finanzierung des Kulturräume wurde um 6,4 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
Kultur wird gebraucht, denn sie sorgt für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Deshalb wird die Finanzierung der Kulturräume von jährlich 104,7 auf 111 Millionen Euro erhöht.

Frank Richter, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Behandlung von Änderungsanträgen der Koalition zum Doppelhaushalt 2021/22 im Kulturausschuss:

In seiner gestrigen Sitzung hat der Kulturausschuss die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen zum Doppelhaushalt 2021/22 beraten. Die eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassten eine Reihe von Themen. Anträge gab es zum Beispiel zur Kunst- und Kulturförderung und zu einem Kulturdialog.

Auch bei der Kulturraumfinanzierung hat sich die Koalition darauf verständigt, Veränderungen am Entwurf der Staatsregierung vorzunehmen. So sollen nun rund 6,4 Millionen Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stehen. Das ist ein Anstieg von 104,7 Millionen Euro auf ca. 111 Millionen Euro pro Jahr.

Dazu erklärt Frank Richter: „Wir stocken die Kulturraumfinanzierung auf – und zwar langfristig. Das ist ein wichtiges Signal, gerade in der Krise: Kultur wird gebraucht, denn sie sorgt für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Dabei werden die Investitionsmittel der Kulturräume um über  drei Millionen Euro pro Jahr erhöht. Durch das Herauslösen der Landesbühnen stehen weitere über drei Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bereit.“ 

Alle Änderungsanträge der Koalition wurden mit Mehrheit im Ausschuss angenommen. Die abschließende Beratung des Doppelhaushaltes 2021/22 wird am 19. und 20. Mai im Landtag erfolgen.