Wissenschaftsausschuss beschließt Koalitions-Änderungsanträge – 32 Millionen Euro für Studierendenwerke

19. April 2021

Wissenschaftsausschuss beschließt Koalitions-Änderungsanträge – 32 Millionen Euro für Studierendenwerke

19.4.2021

In den Fachausschüssen des Landtages werden jetzt die Änderungsanträge der Koalition beraten. Damit wird der Entwurf der Regierung geändert. Im Sozialausschuss gab es z.B. Anträge  zur Erhöhung der Jugendpauschale, zum Landesblindengeld oder zur Integration. Und beim Thema Pflege werden rund 3,25 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.
3,25 Millionen Euro  zusätzlich für die Pflege: zur Umsetzung der Empfehlungen  der Enquete- Kommission  (+ 2 Millionen Euro)  für ein Landesprogramm „Ausbildungs- offensive Pflege“ (+ 1,25 Millionen Euro)

Holger Mann, Spre­cher für Hoch­schule und Wis­sen­schaft der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zur Behand­lung von Ände­rungs­an­trägen der Koali­tion zum Dop­pel­haus­halt 2021/22 im Wis­sen­schafts­aus­schuss:

In seiner heu­tigen Sit­zung hat der Wis­sen­schafts­aus­schuss die Ände­rungs­an­träge der Land­tags­frak­tionen zum Dop­pel­haus­halt 2021/22 beraten. Die 93 ein­ge­reichten Ände­rungs­an­träge der Koali­ti­ons­frak­tionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassen wich­tige Themen. Anträge haben wir u.a. zur For­schungs­för­de­rung, zur Absi­che­rung von 800 dau­er­haften Stellen aus dem Zukunfts­ver­trag, zur Wei­ter­ent­wick­lung der Berufs­aka­demie Sachsen zur Dualen Hoch­schule und zu einem Gast­pro­fes­so­rinnen-Pro­gramm gestellt.

Gerade bei den Stu­die­ren­den­werken hat sich die Koali­tion darauf ver­stän­digt, umfang­reiche Ver­än­de­rungen am Ent­wurf der Staats­re­gie­rung vor­zu­nehmen. So sollen für 2021 und 2022 rund 32 Mil­lionen Euro, und damit rund 8 Mil­lionen Euro mehr als ursprüng­lich zur Ver­fü­gung stehen.

Dazu erklärt Holger Mann: „Wir stärken die Stu­den­ten­werke – denn sie sind DIE Orte sozialer Unter­stüt­zung für Stu­die­rende. Mit den Ände­rungs­an­trägen steht mehr Geld für den lau­fenden Betrieb, z.B. für die Mensen und die Bera­tungs­an­ge­bote, zur Ver­fü­gung. Vor­ge­sehen sind nun 24 statt ursprüng­lich 22 Mil­lionen Euro.

Für Inves­ti­tionen, vor allem in Wohn­heime, haben wir nun 8 statt 2 Mil­lionen Euro ver­an­schlagt. Das hilft, bezahl­baren Wohn­raum zu schaffen. Zudem richten wir einen stu­den­ti­schen Klein­pro­jek­te­fonds bei den Stu­die­ren­den­werken ein, um über­re­gio­nale stu­den­ti­sche Initia­tiven, stu­den­ti­sches Leben und Kultur zu unter­stützen.“

Alle Ände­rungs­an­träge der Koali­tion wurden mit Mehr­heit im Aus­schuss ange­nommen. Die abschlie­ßende Bera­tung des Dop­pel­haus­haltes 2021/22 wird am 19. und 20. Mai im Landtag erfolgen.