Dirk Panter, Fraktionsvorsitzender und Haushalts- und Finanzpolitiker der SPD-Fraktion, zum Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) am Mittwoch sowie zum vorläufigen Jahresabschluss 2021 des Finanzministeriums (SMF):
Der Jahresabschluss des SMF hat gezeigt, dass die Ausgaben deutlich unter und die Steuereinnahmen deutlich über dem Haushaltsansatz lagen. Finanzpolitiker Dirk Panter mahnt mit Blick darauf mehr Realismus bei der Haushaltspolitik an und verweist auf das Grundsatzpapier der Fraktion: „Wir können nicht dauerhaft darauf bauen, dass Steuereinnahmen höher und Ausgaben geringer als geplant ausfallen. Wir müssen jetzt über eine moderne Finanzpolitik im Freistaat sprechen, damit Sachsen nicht mitten im Modernisierungsjahrzehnt bei den Zukunftsinvestitionen die Puste ausgeht. Wir brauchen auch in den nächsten Haushalten eine hohe Investitionsquote. Zumindest darin sind sich in der Koalition und wohl auch in der Landespolitik alle einig. Eine hohe Investitionsquote darf aber nicht zu Lasten des Sozialen und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes gehen. Die falsche Kürzungspolitik der Vergangenheit darf sich nicht wiederholen.”
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat außerdem einen Gesetzentwurf (Drucksache 7/8828) beraten, der die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst auf die Beamt:innen ermöglicht. Dazu Dirk Panter: „Seit die SPD an der Regierung beteiligt ist, sorgt sie dafür, dass die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes zeitnah auf die Beamt:innen und Richter:innen übertragen werden. Da der Tarifabschluss für 2022/23 eine Sonderzahlung vorsieht, wird diese nun auch gesetzlich geregelt. Es ist uns wichtig, dass alle Landesbeschäftigten gleich behandelt werden.”
Zudem beriet der HFA die Änderung des Corona-Bewältigungsfondsgesetzes (Drucksache 7/8829) und einigte sich auf eine Anhörung Anfang März 2022. Dazu abschließend Dirk Panter: „Durch die Umstrukturierung des Corona-Fonds stehen dem Freistaat zusätzlich 500 Millionen Euro für die konkrete Pandemie-Bekämpfung zur Verfügung. Dadurch bleiben wir handlungsfähig, ohne die Kreditobergrenze von 6 Milliarden Euro zu überschreiten. Das ist wichtig, denn wir werden weiterhin Mittel zur Pandemiebekämpfung brauchen: für das Impfen, Testen und für Unterstützungsmaßnahmen.“
Hintergrund: Sachsen hat in der Pandemie bislang fast 2,9 Milliarden Euro für das Impfen, Testen und für Unterstützungsmaßnahmen ausgegeben. Damit sind die Mittel für Corona-Hilfen im Sondervermögen vollständig gebunden. Um die Folgen der Krise weiterhin finanziell abfedern zu können, muss daher die sogenannte „Switch-Klausel“ beim Corona-Fonds ausgeweitet werden. Nur dadurch stehen auch in den kommenden Monaten noch ausreichend Gelder für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung, ohne dass die Kreditobergrenze von 6 Milliarden Euro überschritten wird. Möglich ist das, weil der coronabedingte Einbruch der Steuereinnahmen deutlich geringer ausfällt, als zum Beginn der Pandemie befürchtet.