Das neue Hochschulgesetz kann kommen!

16. Mai 2023

Das Säch­si­sche Hoch­schul­ge­setz in seinen Grund­zügen ist bereits mehr als 10 Jahre alt. Seitdem haben sich die Arbeits- und Lern­be­din­gungen in der Wis­sen­schaft stark ver­än­dert. Das passt mit den alten Regeln oft nicht mehr zusammen. Des­wegen wurde das Gesetz umfang­reich ange­passt. Nur so können sich die Wis­sen­schafts- und Hoch­schul­land­schaft best­mög­lich wei­ter­ent­wi­ckeln und Stu­die­rende unter modernen Bedin­gungen stu­dieren. Für diese Erneue­rung des Gesetzes hat der Wis­sen­schafts­aus­schuss hat heute den Weg frei gemacht. Dazu führt unsere bil­dungs- und hoch­schul­po­li­ti­sche Spre­cherin Sabine Friedel aus:

 

“Mit dem neuen Gesetz erhalten die säch­si­schen Hoch­schulen ein gutes Update in vielen The­men­be­rei­chen. Für die Stu­die­renden erwei­tern sich die Mög­lich­keiten: Ein Ori­en­tie­rungs­stu­dium wird ein­ge­führt, das Teil­zeit­stu­dium gestärkt und die Stu­di­en­re­form­klausel erwei­tert. Digi­tale Prü­fungen werden auf sichere Füße gestellt, Stu­di­en­be­ra­tung und Berufs­ori­en­tie­rung erhalten einen neuen Rahmen. Die Koali­tion unter­streicht so den Anspruch auf ein gutes und qua­li­tativ hoch­wer­tiges Stu­dium in Sachsen. Zudem stärken wir die Stu­den­ten­werke als ver­läss­liche soziale Partner der Stu­die­renden. Mit einer mehr­jäh­rigen Zuschuss­ver­ein­ba­rung wird für sie Pla­nungs­si­cher­heit und Sta­bi­lität gesetz­lich garan­tiert.”

 

“Ein wei­terer Schwer­punkt der Geset­zes­no­velle liegt im Per­so­nal­be­reich. Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zepte werden ver­bind­lich und für die Befris­tung von Ver­trägen werden klare Grenzen gesetzt. Das Gesetz schafft neue Kar­rie­re­wege in der Wis­sen­schaft durch die Ein­füh­rung der Lektor:innen und Wissenschaftsmanager:innen als neue Per­so­nal­ka­te­go­rien sowie die Ein­füh­rung der Tan­dem­pro­fessur an Hoch­schulen für ange­wandte Wis­sen­schaften. Doktorand:innen werden in ihrer Posi­tion sowie bei der Betreuung gestärkt und erhalten eine Inter­es­sen­ver­tre­tung. Wichtig sind außerdem die Ein­füh­rung einer ver­bind­li­chen Hono­rar­ord­nung für Lehr­be­auf­tragte und Rege­lungen zur Auf­wer­tung der Lehr­be­auf­tragten an Kunst- und Musik­hoch­schulen. Zusammen mit den 800 zur Ver­fü­gung gestellten Dau­er­stellen schafft das Gesetz gute Bedin­gungen für Plan­bar­keit in wis­sen­schaft­li­chen Kar­rieren.”

 

“Bereits vor zwei Jahren haben wir die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft als Stimme aller Stu­die­renden wie­der­ein­ge­führt. Jetzt galt es, die Balance zwi­schen den Hoch­schul­gre­mien neu aus­zu­ta­rieren. So werden das Wahl­ver­fahren für die Rek­torin oder den Rektor neu gere­gelt, der Senat gestärkt und die Hoch­schulen erhalten mehr Gestal­tungs­frei­heiten in ihren Grund­ord­nungen, um Betei­li­gung und Mit­sprache zu orga­ni­sieren.”