Das neue Hochschulgesetz kann kommen!

16.05.2023

Das Sächsische Hochschulgesetz in seinen Grundzügen ist bereits mehr als 10 Jahre alt. Seitdem haben sich die Arbeits- und Lernbedingungen in der Wissenschaft stark verändert. Das passt mit den alten Regeln oft nicht mehr zusammen. Deswegen wurde das Gesetz umfangreich angepasst. Nur so können sich die Wissenschafts- und Hochschullandschaft bestmöglich weiterentwickeln und Studierende unter modernen Bedingungen studieren. Für diese Erneuerung des Gesetzes hat der Wissenschaftsausschuss hat heute den Weg frei gemacht. Dazu führt unsere bildungs- und hochschulpolitische Sprecherin Sabine Friedel aus:

 

“Mit dem neuen Gesetz erhalten die sächsischen Hochschulen ein gutes Update in vielen Themenbereichen. Für die Studierenden erweitern sich die Möglichkeiten: Ein Orientierungsstudium wird eingeführt, das Teilzeitstudium gestärkt und die Studienreformklausel erweitert. Digitale Prüfungen werden auf sichere Füße gestellt, Studienberatung und Berufsorientierung erhalten einen neuen Rahmen. Die Koalition unterstreicht so den Anspruch auf ein gutes und qualitativ hochwertiges Studium in Sachsen. Zudem stärken wir die Studentenwerke als verlässliche soziale Partner der Studierenden. Mit einer mehrjährigen Zuschussvereinbarung wird für sie Planungssicherheit und Stabilität gesetzlich garantiert.”

 

“Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesnovelle liegt im Personalbereich. Personalentwicklungskonzepte werden verbindlich und für die Befristung von Verträgen werden klare Grenzen gesetzt. Das Gesetz schafft neue Karrierewege in der Wissenschaft durch die Einführung der Lektor:innen und Wissenschaftsmanager:innen als neue Personalkategorien sowie die Einführung der Tandemprofessur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Doktorand:innen werden in ihrer Position sowie bei der Betreuung gestärkt und erhalten eine Interessenvertretung. Wichtig sind außerdem die Einführung einer verbindlichen Honorarordnung für Lehrbeauftragte und Regelungen zur Aufwertung der Lehrbeauftragten an Kunst- und Musikhochschulen. Zusammen mit den 800 zur Verfügung gestellten Dauerstellen schafft das Gesetz gute Bedingungen für Planbarkeit in wissenschaftlichen Karrieren.”

 

“Bereits vor zwei Jahren haben wir die Verfasste Studierendenschaft als Stimme aller Studierenden wiedereingeführt. Jetzt galt es, die Balance zwischen den Hochschulgremien neu auszutarieren. So werden das Wahlverfahren für die Rektorin oder den Rektor neu geregelt, der Senat gestärkt und die Hochschulen erhalten mehr Gestaltungsfreiheiten in ihren Grundordnungen, um Beteiligung und Mitsprache zu organisieren.”