Trotz Pandemie erfolgreich studieren können

1. Juni 2022

Landtag beschließt coro­nabe­dingte Ände­rungen des Hoch­schul­ge­setzes: Rechts­si­cher­heit bei digi­talen Prü­fungen und Ver­län­ge­rung der Regel­stu­di­en­zeit

Heute wurde im Säch­si­sche Landtag die Ände­rung des Hoch­schul­ge­setzes abschlie­ßend beraten und beschlossen. Bereits im Mai hatte der Wis­sen­schafts­aus­schuss des Land­tages die Ände­rung emp­fohlen. Die Ände­rung umfasst haupt­säch­lich Anpas­sungen, die auf­grund der Corona-Pan­demie wichtig und not­wendig sind.

Mit dieser zügigen Vorab-Novelle des Hoch­schul­ge­setzes sorgen wir dafür, dass das Stu­dieren trotz Corona-Pan­demie auf sicheren Füßen stehen kann.”
Sabine Friedel, hoch­schul­po­li­ti­sche Spre­cherin

Regelstudienzeit

So wird als Lehre aus der Corona-Pan­demie ein dau­er­haftes Instru­ments zur Ver­län­ge­rung der indi­vi­du­ellen Regel­stu­di­en­zeit in außer­ge­wöhn­li­chen Not­si­tua­tionen geschaffen. Im Fall von Natur­ka­ta­stro­phen oder einem erneut stei­genden Infek­ti­ons­ge­schehen kann so fle­xibel gehan­delt werden. Zudem wird damit eine Nach­fol­ge­re­ge­lung für die am 31. Mai 2022 aus­ge­lau­fene Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung in §114a SächsHSFG geschaffen.

 

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Höchstbefristungsdauern

Nachdem der Bund mit der Novelle des Wis­sen­schafts­zeit­ver­trags­ge­setzes auf die Ein­schrän­kungen im Wis­sen­schafts­be­trieb wäh­rend der Corona-Pan­demie reagiert hat und eine Ver­län­ge­rung der Höchst­be­fris­tungs­dauern für wis­sen­schaft­liche Mitarbeiter:innen ermög­licht, passt die säch­si­sche Koali­tion die Befris­tungs­re­geln für ver­be­am­tete Aka­de­mi­sche Assistent:innen und Juniorprofessor:innen an. Auch Ihnen soll kein Nach­teil bei ihrer wis­sen­schaft­li­chen Qua­li­fi­ka­tion durch die Ein­schrän­kungen in den letzten Jahren ent­stehen.


Digitale Prüfungen

Wäh­rend der Corona-Pan­demie gab es einen Schub bei der Durch­füh­rung von digi­talen Prü­fungen. Bis­lang kennt das säch­si­sche Hoch­schul­recht diese Form der Prü­fung nicht. Die Geset­zes­no­velle schließt diese Lücke und führt digi­tale Prü­fungen ein. Gleich­zeitig wird die Hoch­schul­per­so­nen­da­ten­ver­ord­nung auf­ge­hoben. Künftig regeln die Hoch­schulen Fragen zur Daten­ver­ar­bei­tung und zum Daten­schutz selbst durch eine Ord­nung.

Auf­grund der Rück­mel­dungen in der schrift­li­chen Anhö­rungen haben die Koali­ti­ons­frak­tionen den Gesetz­ent­wurf nach­ge­bes­sert. So sollen Prü­fungen in digi­taler Form nicht nur im Stu­dium mög­lich sein, son­dern auch in Pro­mo­tions- und Habi­li­ta­ti­ons­ver­fahren. Neben dem Grund­satz, dass Rege­lungen für ein daten­schutz­kon­formes Prü­fungs­ver­fahren erlassen werden müssen, wird außerdem gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die Teil­nahme an einer Prü­fung in digi­taler Form unter Video­auf­sicht frei­willig ist. Es wird also keinen Zwang zur Instal­la­tion von Über­wa­chungs­soft­ware auf eigenen Geräten geben, wie dies von Studierendenvertreter:innen befürchtet wurde.

Zudem wird klar­ge­stellt, dass der Daten­schutz­be­auf­tragte der Hoch­schule in die Erar­bei­tung der jewei­ligen Ord­nung ein­zu­binden ist.