Inklusion geht uns Alle an: Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sowie zum Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen nutzen!

26. März 2022

Heute ist der 13. Jah­restag des Inkraft­treten der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion (UN-BRK) in Deutsch­land. Das Über­ein­kommen über die Rechte von Men­schen mit Behin­de­rungen wurde am 13. Dezember 2006 von der Gene­ral­ver­samm­lung der Ver­einten Nationen ver­ab­schiedet. Inter­na­tional ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten rati­fi­ziert hatten. Die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 rati­fi­ziert, sie trat am 26. März 2009 in Deutsch­land in Kraft. Seither muss sie von allen staat­li­chen Stellen umge­setzt werden.


UM WAS HAN­DELT ES SICH DABEI?

In der UN-BRK werden die bereits aner­kannten all­ge­meinen Men­schen­rechte aus anderen Men­schen­rechts­über­ein­kommen für die Situa­tion von Men­schen mit Behin­de­rungen kon­kre­ti­siert. Der Anlass für die Ent­ste­hung der Kon­ven­tion: Die Men­schen mit Behin­de­rungen waren und sind nicht aus­rei­chend vor Dis­kri­mi­nie­rung und Aus­gren­zung geschützt. Neben der Bekräf­ti­gung all­ge­meiner Men­schen­rechte auch für behin­derte Men­schen, beinhaltet die  UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion eine Viel­zahl spe­zi­eller, auf die Lebens­si­tua­tion behin­derter Men­schen abge­stimmte Rege­lungen.


UNSER AUF­TRAG AUCH IN SACHSEN 

Wir setzen uns als Frak­tion dafür ein, dass die UN-BRK auch in Sachsen umge­setzt wird, viel ist dazu bereits in den letzten Jahren pas­siert. Doch die Ver­bes­se­rung von Inklu­sion ist ein fort­lau­fender Pro­zess, den wir aus dem Landtag heraus begleiten und vor­an­treiben. So haben wir 2019 das Säch­si­sche Inklu­si­ons­ge­setz ver­ab­schiedet, das viele Dinge regelt, die für manche Men­schen klein erscheinen mögen, die aber enorm wichtig für die Betrof­fenen sind. Hierzu gehören bei­spiels­weise  eine bes­sere Unter­stüt­zung gehör­loser Eltern, die Ein­füh­rung einer oder eines haupt­amt­li­chen Inklu­si­ons­be­auf­tragten sowie ein Lan­des­beirat für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen.

Im Dop­pel­haus­halt 2021/2022 haben wir das Pro­gramm Sachsen Bar­rie­re­frei 2030 mit über 5 Mil­lionen Euro unter­legt, um Men­schen mit Behin­de­rungen die Teil­habe am gesell­schaft­li­chen Leben zu ermög­li­chen, bezie­hungs­weise zu erleich­tern. Im Dezember 2021 haben wir zudem gemeinsam mit unseren Koali­ti­ons­part­nern die Leis­tungen nach dem Lan­des­blin­den­geld­ge­setz erhöht, mit denen der Frei­staat blinde, hoch­gradig seh­be­hin­derte und gehör­lose Men­schen sowie schwerst­be­hin­derte Kinder unter­stützt. 


BETEI­LI­GUNGS­PLATT­FORM NUTZEN 

Aktuell arbeitet das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­rium für Soziales und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt am siebten Bericht zur Lage der Men­schen mit Behin­de­rungen im Frei­staat Sachsen sowie an der Fort­schrei­bung des Akti­ons­plans zur Umset­zung der UN-BRK. Anfang des Jahres wurde in diesem Zuge der erste Teil­be­richt zur Lage der Men­schen mit Behin­de­rungen vor­ge­legt. Bis Anfang 2023 soll der zweite Teil­be­richt fer­tig­ge­stellt und der finale Lage­be­richt inklu­sive Akti­ons­plan ver­öf­fent­licht werden. ihres Akti­ons­plans zur Umset­zung der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion sowie zum 7. Bericht zur Lage der Men­schen mit Behin­de­rungen

Ziel ist es, mehr über die Lebens­wirk­lich­keit und die Mög­lich­keiten zur Teil­habe von Men­schen mit Behin­de­rungen zu erfahren, um so auf Ent­wick­lungen, Bedürf­nisse und Pro­bleme reagieren zu können. Dabei setzt das Sozi­al­mi­nis­te­rium, wie auch schon in der Ver­gan­gen­heit, auf eine breite Betei­li­gung von betrof­fenen und inter­es­sierten Men­schen, um den Akti­ons­plan fort­zu­schreiben.


Hier geht es zur Betei­li­gungs­platt­form des Frei­staats 


Hier können bis zum 31. Mai 2022 Bei­träge, Kom­men­tare und Stel­lung­nahmen ein­ge­bracht werden.

 

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Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu fördern, brauchen wir den Dialog und die Mitwirkung von vielen. Hierzu zählen selbstverständlich die Betroffenen selbst, aber auch Akteur:innen aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit oder Wohnen.

Hanka Kliese, Inklu­si­ons­po­li­ti­kerin

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Hanka Kliese

Um eine gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Men­schen mit Behin­de­rungen in allen Berei­chen unserer Gesell­schaft zu för­dern, brau­chen wir den Dialog und die Mit­wir­kung von Vielen. Hierzu zählen selbst­ver­ständ­lich die Betrof­fenen selbst, aber auch Akteur:innen aus den Berei­chen Bil­dung, Arbeit, Gesund­heit oder Wohnen. Das lau­fende Betei­li­gungs­ver­fahren für die Fort­schrei­bung des Akti­ons­plans zur Umset­zung der UN-BRK sowie zum siebten Bericht zur Lage der Men­schen mit Behin­de­rungen bietet bis zum 31. Mai 2022 genau diese Mög­lich­keit. Ich hoffe daher erneut auf zahl­reiche Vor­schläge und Ideen.

In den letzten Jahren ist es gelungen, das Thema Inklu­sion in den Köpfen vieler Men­schen zu ver­an­kern. Und auch auf der poli­ti­schen Ebene hat sich viel bewegt. Das ist ein großer Erfolg, den wir vor allem den vielen Enga­gierten zu ver­danken haben, die sich uner­müd­lich für eine bes­sere Inklu­sion ein­setzen. Ihnen gilt unser Dank!

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SPD-InKlusionspolitikerin

An der Stelle können und wollen wir jedoch nicht stehen bleiben. Inklu­si­ons­po­litik ist kein Nischen­thema, son­dern eine gesamt­ge­sell­schaft­liche Auf­gabe. Inklu­sion muss in jedem Lebens­be­reich und bei jeder poli­ti­schen Ent­schei­dung berück­sich­tigt werden. Oft ist es jedoch leider so, dass Inklu­sion nicht direkt mit­ge­dacht wird, son­dern erst wenn Men­schen mit Behin­de­rung darauf auf­merksam machen. Das sollten wir ändern und bei unserem Han­deln von Beginn an für sie mit­denken. Denn es geht hier um Respekt gegen­über allen Men­schen. Dafür stehen wir wei­terhin ein.