Inklusion geht uns Alle an: Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sowie zum Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen nutzen!

26.03.2022

Heute ist der 13. Jahrestag des Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert, sie trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Seither muss sie von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.


UM WAS HANDELT ES SICH DABEI?

In der UN-BRK werden die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen Menschenrechtsübereinkommen für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Der Anlass für die Entstehung der Konvention: Die Menschen mit Behinderungen waren und sind nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt. Neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen, beinhaltet die  UN-Behindertenrechtskonvention eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.


UNSER AUFTRAG AUCH IN SACHSEN 

Wir setzen uns als Fraktion dafür ein, dass die UN-BRK auch in Sachsen umgesetzt wird, viel ist dazu bereits in den letzten Jahren passiert. Doch die Verbesserung von Inklusion ist ein fortlaufender Prozess, den wir aus dem Landtag heraus begleiten und vorantreiben. So haben wir 2019 das Sächsische Inklusionsgesetz verabschiedet, das viele Dinge regelt, die für manche Menschen klein erscheinen mögen, die aber enorm wichtig für die Betroffenen sind. Hierzu gehören beispielsweise  eine bessere Unterstützung gehörloser Eltern, die Einführung einer oder eines hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten sowie ein Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 haben wir das Programm Sachsen Barrierefrei 2030 mit über 5 Millionen Euro unterlegt, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, beziehungsweise zu erleichtern. Im Dezember 2021 haben wir zudem gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhöht, mit denen der Freistaat blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder unterstützt. 


BETEILIGUNGSPLATTFORM NUTZEN 

Aktuell arbeitet das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am siebten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen sowie an der Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Anfang des Jahres wurde in diesem Zuge der erste Teilbericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Bis Anfang 2023 soll der zweite Teilbericht fertiggestellt und der finale Lagebericht inklusive Aktionsplan veröffentlicht werden. ihres Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie zum 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Ziel ist es, mehr über die Lebenswirklichkeit und die Möglichkeiten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erfahren, um so auf Entwicklungen, Bedürfnisse und Probleme reagieren zu können. Dabei setzt das Sozialministerium, wie auch schon in der Vergangenheit, auf eine breite Beteiligung von betroffenen und interessierten Menschen, um den Aktionsplan fortzuschreiben.


Hier geht es zur Beteiligungsplattform des Freistaats 


Hier können bis zum 31. Mai 2022 Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen eingebracht werden.

 

|

Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu fördern, brauchen wir den Dialog und die Mitwirkung von vielen. Hierzu zählen selbstverständlich die Betroffenen selbst, aber auch Akteur:innen aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit oder Wohnen.

Hanka Kliese, Inklusionspolitikerin

|

Hanka Kliese

Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu fördern, brauchen wir den Dialog und die Mitwirkung von Vielen. Hierzu zählen selbstverständlich die Betroffenen selbst, aber auch Akteur:innen aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit oder Wohnen. Das laufende Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sowie zum siebten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen bietet bis zum 31. Mai 2022 genau diese Möglichkeit. Ich hoffe daher erneut auf zahlreiche Vorschläge und Ideen.

In den letzten Jahren ist es gelungen, das Thema Inklusion in den Köpfen vieler Menschen zu verankern. Und auch auf der politischen Ebene hat sich viel bewegt. Das ist ein großer Erfolg, den wir vor allem den vielen Engagierten zu verdanken haben, die sich unermüdlich für eine bessere Inklusion einsetzen. Ihnen gilt unser Dank!

|

SPD-InKlusionspolitikerin

An der Stelle können und wollen wir jedoch nicht stehen bleiben. Inklusionspolitik ist kein Nischenthema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Inklusion muss in jedem Lebensbereich und bei jeder politischen Entscheidung berücksichtigt werden. Oft ist es jedoch leider so, dass Inklusion nicht direkt mitgedacht wird, sondern erst wenn Menschen mit Behinderung darauf aufmerksam machen. Das sollten wir ändern und bei unserem Handeln von Beginn an für sie mitdenken. Denn es geht hier um Respekt gegenüber allen Menschen. Dafür stehen wir weiterhin ein.