Pallas: Innenausschuss sollte auch Journalisten anhören

24. August 2018

+++ SPD will Antrag für wei­tere Befas­sung im Innen­aus­schuss stellen +++ Alle Staats­diener müssen auf Boden der FDGO stehen +++

Albrecht Pallas, Spre­cher für Innen­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Freitag zur wei­teren Befas­sung des Innen­aus­schusses mit den Vor­fällen rund um den ZDF-Frontal 21-Dreh:

Am gest­rigen Don­nerstag hatte sich der Innen­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tags erst­mals mit den Vor­fällen am Rand eines Film­drehs des ZDF vor einer Woche befasst. „Innen­mi­nister Roland Wöller hat deut­lich gemacht, dass er großes Inter­esse daran hat, die Vor­gänge lückenlos auf­zu­klären“, so Albrecht Pallas, der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion.

„Damit wir Par­la­men­ta­rier uns ein mög­lichst kom­plettes Bild von den Vor­gängen machen können, sollten wir auch die Per­spek­tive der Jour­na­listen ein­holen“, so der gelernte Poli­zist Pallas. Bisher konnten sich die Abge­ord­neten ihre Mei­nung nur anhand der bereits ver­öf­fent­lichten Filme bilden. „Des­halb möchte ich mich dafür ein­setzen, dass wir uns im Innen­aus­schuss – ebenso wie die Polizei – auch die unge­schnit­tenen Roh­auf­nahmen ansehen.“ Das sei wichtig, um die Abläufe an besagtem Don­nerstag so genau als mög­lich zu rekon­stru­ieren, so Pallas.

„Die SPD will des­halb einen Antrag ein­bringen, damit wir dieses wich­tige Thema wei­terhin im Innen­aus­schuss behan­deln können – und es damit so genau wie mög­lich par­la­men­ta­risch auf­ar­beiten.“ Das könnte, so Pallas, in einer Son­der­sit­zung des Aus­schusses geschehen. Die nächste regu­läre Sit­zung ist erst am 20. Sep­tember geplant. Pallas: „Ebenso sollte der Aus­schuss Vor­schläge prüfen, wie solche schwie­rigen Situa­tionen, in denen Poli­zisten und Jour­na­listen unter hohem Druck stehen, künftig ver­mieden bzw. besser gelöst werden könnten. Die SPD setzt sich für ein gut struk­tu­riertes Aus- und Fort­bil­dungs­pro­gramm von Poli­zei­be­amten und Ange­stellten des öffent­li­chen Dienstes ein. Anschei­nend gibt es Nach­hol­be­darf in Bezug auf pres­se­recht­liche Belange.“ Auch einen regel­mäßig statt­fin­denden Stamm­tisch, bei dem sich Poli­zisten und Jour­na­listen über ihre Arbeit aus­tau­schen, hält Pallas für sinn­voll.

Abschlie­ßend erin­nert Albrecht Pallas an Para­graf 3 des Tarif­ver­trags für den öffent­li­chen Dienst der Länder. Darin heißt es: „Die Beschäf­tigten müssen sich durch ihr gesamtes Ver­halten zur frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung im Sinne des Grund­ge­setzes bekennen.“ Dies sei laut Pallas nicht nur im vor­lie­genden Fall zu bedenken, son­dern vor allem ange­sichts der bevor­ste­henden Per­so­nal­wechsel in den nächsten Jahren in allen Teilen der säch­si­schen Ver­wal­tung.