Antrag für Kita-Moratorium beschlossen

26.09.2024

Am 26. September, der letzten Landtagssitzung der 7. Legislatur, wurde auf Antrag der „alten“ Koalition von CDU, Grünen und SPD das Kit-Moratorium beschlossen.

Dazu erklärt Juliane Pfeil, Sprecherin für Kindertagesstätten:

“Wir stärken die frühkindliche Bildung. Mit dem Kita-Moratorium bleibt das Geld im System. Bis zum Beschluss des nächsten Haushalts haben die sinkenden Kinderzahlen keine negativen Auswirkungen. Die Kommunen und die Träger können die zusätzlichen Landesmittel nutzen, um Personal und wohnortnahe Kita-Plätze zu halten. So kann die Qualität weiter verbessert werden. Die Kommunen können mit den Landesmitteln die Zeit bis zum nächsten Haushalt überbrücken und müssen nicht selbst mitfinanzieren – das war uns als SPD-Fraktion wichtig.”

“Das Kita-Moratorium baut jetzt eine Brücke ins Jahr 2025. Spätestens mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 muss diese Brücke auf ein sicheres Fundament gestellt werden. Es müssen weitere Schritte zur Qualitätsverbesserung folgen. Und es braucht gemeinsame Vorschläge für eine neue Art der Kita-Finanzierung. Wir sehen die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen und sind deshalb an ihrer Seite, wenn es um eine Reform des kommunalen Finanzausgleiches geht. Aber aus der Kinderbetreuung resultieren diese Schwierigkeiten gerade nicht, hier finanziert das Land fair.”

Hintergrund: Die finanziellen Mittel des Landes zur Förderung der Kindertagesbetreuung im Haushaltsjahr 2025 sollen unbeschadet sinkender Kinderzahlen vorerst auf dem Niveau des Haushaltsansatzes des Jahres 2024 fortgeschrieben werden. Es geht also um 920,2 Millionen Euro (im Haushaltstitel 05 20/633 81), die nicht nur in 2024, sondern auch 2025 zur Verfügung stehen sollen. So kann ein großer Teil des pädagogischen Personals für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung im Freistaat Sachsen durch die Träger der frühkindlichen Bildung bis auf Weiteres gehalten werden.

Häufige Fragen und Antworten zum Kita-Moratorium

WER IST FÜR KITA ZUSTÄNDIG?

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege fällt unter die Leistungen der Jugendhilfe, die grundsätzlich im “Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe” geregelt sind und in Sachsen durch die Bestimmungen des “Gesetz über Kindertagesbetreuung” (SächsKitaG) ergänzt werden. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, sind in erster Linie für die Kindertageseinrichtungen zuständig. Sie arbeiten dabei mit freien Trägern und kreisangehörigen Gemeinden zusammen.

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN FÜR EINE KITA?

Durch den Betrieb einer Kita entstehen Personal- und Sachkosten. Um die Inklusion von Kindern zu gewährleisten, entsteht ein inklusionsbedingter Mehraufwand. Im Jahr 2022 sind so Gesamtkosten von 2.197.300.000 Euro – kurz: rund 2,2 Milliarden Euro – entstanden.

WER TRÄGT DIE KITA-KOSTEN?

Die Kita-Kosten werden von Gemeinden und freien Trägern, Landkreisen, Eltern und dem Freistaat Sachsen gemeinsam getragen. 

Damit Kosten vergleichbar sind und ein einheitliches Rechenmodell besteht, wird eine einheitliche Bezugsgröße definiert: Dies ist ein Kind mit einer täglichen neunstündigen Betreuungszeit.

WIE BETEILIGT SICH DER FREISTAAT SACHSEN AN DEN KITA-KOSTEN?

Der Freistaat beteiligt sich an den Kosten mit einem Landeszuschuss, der aktuell bei 3.455 Euro je Kind und Jahr liegt – bezogen auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit. Davon sind jeweils 75 Euro zur Bezahlung von zusätzlichem Personal für die Schulvorbereitung im Kindergarten gedacht. Für Inklusionskinder gibt es einen zusätzlichen Landeszuschuss. Sorbische Kitas können für jede Gruppe, in der Kinder zweisprachig gefördert werden, einen zusätzlichen Landeszuschuss von 5.000 Euro jährlich erhalten.

WIE HABEN SICH DIE ZUWENDUNGEN DES LANDES FÜR DIE BETREUUNG IN DEN KITAS ENTWICKELT?

2014 lag der Landeszuschuss bei 1.875 Euro. 2015 gab es nach sieben Jahren erstmals wieder eine Erhöhung, für die sich die SPD stark gemacht hatte. 2015 betrug der Landeszuschuss dann 2.010 Euro pro Kind. Ab 1. September 2018 lag der Zuschuss bei 2.455 Euro, im Jahr 2022 waren es 3.037 Euro. Seit 1. August 2023 liegt der Landeszuschuss bei 3.455 Euro. Die letzte Erhöhung erfolgte mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 und der Kita-Gesetz-Novelle. Das Plus von 418 Euro setzt sich aus 218 Euro für Qualitätsverbesserungen im Zuge der Einführung einer Personalreserve und aus 200 Euro zum Ausgleich für gestiegene Personal- und Sachkosten zusammen.

Anders ausgedrückt: 2014 stellte das Land 431 Millionen Euro zur Ko-Finanzierung der Kitas zur Verfügung, 2018 waren es 816 Millionen Euro und 2024 werden es 932 Millionen Euro sein. Hinzu kommen noch Gelder für Investitionen bspw. von Land und Bund.

Finanzierung erforderliche Personal- u. Sachkosten (ohne Mehraufwand Integration) – in Millionen Euro

BetreuungsartGemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
LandElternbeitrag
(ungekürzt)
Krippe476,965,5 %130,017,9%120,916,6 %
Kindergarten281,732,6 %382,844,4 %198,423,0 %
Hort120,126,1 %229,649,9 %110,123,9 %
Schulvorbereitung (zusätzliches Personal)4,719,3 %19,680,7 %0,00,0 %
Tagespflege36,149,2 %21,729,6 %15,621,3 %
gesamt919,542,8 %783,736,5 %445,020,7 %

Finanzierung der erforderlichen Personal- und Sachkosten Sachsen gesamt

Finanzierung 2022in Millionen Euroin Prozent
Gemeinden inkl. Eigenanteil freier Träger920,241,9
Land (inkl. 89,3 Millionen Euro Bundesmittel)798,136,3
Eltern (tatsächlich gezahlte Beiträge)335,315,3
Landkreise und Kreisfreie Städte*143,76,5
* davon 109,7 Millionen Euro Übernahme/Erstattung Elternbeiträge (entspricht 5,0 Prozent Finanzierungsanteil) und 34,0 Millionen Euro Finanzierung Mehraufwand Integration (entspricht 1,5 Prozent Finanzierungsanteil).
WIE ENTWICKELN SICH DIE ELTERNBEITRÄGE?

Wenn in einer Kita Erzieherinnen und Erzieher mehr arbeiten, ihr Gehalt per Tarifvertrag erhöht wird sowie Kosten für Strom, Wasser oder Reinigung steigen, steht am Ende bei den sogenannten Betriebskosten auch ein Mehr an Ausgaben. Die Elternbeiträge werden prozentual zu den anfallenden Betriebskosten berechnet. Die SPD hat erreicht, dass eine angedachte Hebung der Prozentgrenzen verhindert wurde. Damit bleibt der Elternanteil prozentual unverändert. Er liegt höchstens bei 23 Prozent in der Krippe bzw. 30 Prozent im Kindergarten. In Summe kann der zu zahlende Elternbeitrag aber wegen der steigenden Betriebskosten anwachsen. Deshalb setzt sich die SPD weiterhin für eine Deckelung der Elternbeiträge ein und möchte langfristig eine gebührenfreie Kita erreichen, wobei dann der Freistaat Sachsen die Elternbeiträge kompensieren würde. 

WIE ENTWICKELN SICH DIE KINDERZAHLEN?

rechnerische Anzahl aufgenommener 9-h-Kinder,
Basis für die Auszahlung des Landeszuschusses im Folgejahr

BetreuungsartIst
1.4.2023
Prognose
1.4.2024
Prognose
1.4.2025
Prognose
1.4.2026
Prognose
1.4.2027
Krippe43.52341.79039.86039.57039.440
Kindertagespflege5.3485.0804.8304.7804.750
Kindergarten128.163126.280122.770117.440112.890
Hort83.31985.56086.40085.82084.410
Inklusion*5.2495.2105.1505.0504.950
gesamt265.604263.920259.010252.660246.440
* Kinder mit Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe

Im Jahr 2025 werden nach der vorliegenden Prognose Landeszuschüsse für ca. 1.680 rechnerisch neunstündig aufgenommene Kinder weniger auszuzahlen sein als im Jahr 2024. Im Jahr 2026 würden es noch einmal etwa ca. 4.900 weniger sein im Vergleich zu 2025.

Wesentlichen Einfluss auf die Höhe einer tatsächlich entstehenden „Demografischen Rendite“ werden die Ist-Betreuungszahlen zum 1. April 2024 haben, die noch nicht vorliegen. Ebenso ist die Prognose der landesdurchschnittlichen Jahrespersonalkosten je VZÄ an das Ergebnis der im vierten Quartal 2024 vorliegenden Bekanntmachung nach § 14 Absatz 2 SächsKitaG für das Jahr 2023 anzupassen.

WELCHE PERSONALVERÄNDERUNGEN WÜRDEN SICH AUS RÜCKLÄUFIGEN KINDERZAHLEN ERGEBEN?
EinrichtungsartIst
1.4.2023
Prognose
1.4.2024
Prognose
1.4.2025
Krippe*10.43010.0159.552
Kindergarten*14.09813.89113.505
Hort*6.7416.9226.990
gesamt*31.26930.82730.047
* einschließlich des zusätzlichen Personalbedarfes für Kinder mit Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe

Gegenüber 2023 ergäbe sich in 2024 ein Minderbedarf von etwa 440 VZÄ. Bei den vom SMK geschätzten landesdurchschnittlichen Personalkosten 2024 von etwa 65.200 Euro je VZÄ wären etwa 28,7 Mio. Euro nötig, um das Personal weiterhin in gleichem Umfang zu beschäftigen. Im Jahr 2025 würde sich der Personalbedarf gegenüber 2024 um weitere ca. 780 VZÄ verringern, was bei geschätzten Personalkosten je VZÄ von etwa 67.650 Euro etwa 52,8 Mio. Euro Jahrespersonalkosten entspräche. Die Annahmen bezüglich der Betreuungszahlen, des zurückgehenden Personalbedarfes und der Jahreskosten je VZÄ sind jedoch gegenwärtig noch mit deutlichen Unsicherheiten behaftet.

WAS IST DAS ZIEL DES KITA-MORATORIUMS?

Die finanziellen Mittel des Landes zur Förderung der Kindertagesbetreuung im Haushaltsjahr 2025 sollen unbeschadet sinkender Kinderzahlen vorerst auf dem Niveau des Haushaltsansatzes des Jahres 2024 fortgeschrieben werden. Es geht also um 920,2 Millionen Euro (im Haushaltstitel 05 20/633 81), die nicht nur in 2024, sondern auch 2025 zur Verfügung stehen sollen. So kann ein großer Teil des pädagogischen Personal für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung im Freistaat Sachsen durch die Träger der frühkindlichen Bildung bis auf Weiteres gehalten werden.

WIE WIRD DAS KITA-MORATORIUM PRAKTISCH UMGESETZT?

Der Antrag beauftragt die Staatsregierung, einen Verfahrensvorschlag für die Finanzierung und Verteilung der Mittel für diese zusätzliche Personalressource zu entwickeln. Dies soll wie üblich in Abstimmung mit der kommunalen Familie und den Kita-Interessensvertretungen geschehen. Für die SPD ist klar, dass es möglichst pauschal und bürokratiearm von Statten gehen soll.

WELCHEN BEITRAG MÜSSEN DIE KOMMUNEN ZUM KITA-MORATORIUM LEISTEN?

Die Gemeinden und freien Träger sind nicht zur unmittelbaren Mitfinanzierung aufgefordert. Das Kita-Moratorium sichert nach jetzigen Stand zusätzliche Mittel in Höhe von 14,5 Millionen Euro in 2025 zu, wenn die 9-Stunden-Kinder zum Stichtag des 1. April 2024 zu Grunde gelegt werden. Damit können 210 Vollzeitäquivalente (VZÄ) über das ganze Jahr oder 315 VZÄ bis August 2025 finanziert werden. Die Gemeinden und freien Träger tragen die Personalverantwortung. Das bedeutet, dass sie über Anpassungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen vor Ort entscheiden. Mit dem “Kita-Moratorium” soll eine Brücke gebaut werden, um Personal halten zu können. 

WIE WIRD DAS KITA-MORATORIUM VERSTETIGT?

Neben dem Verfahrensvorschlag zur konkreten Abwicklung des Kita-Moratoriums in 2025 gilt es eine dauerhafte Lösung zu finden. Hierfür muss das Kita-Gesetz angepasst werden. Klug wäre eine Änderung im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026, sodass dann auch langfristige Planungssicherheit auf allen Seiten besteht.

MUSS DIE KITA-FINANZIERUNG GRUNDSÄTZLICH AUF NEUE FÜSSE GESTELLT WERDEN?

Ja, wir brauchen eine Überarbeitung des Kita-Finanzierung-Mechanismus. Für die SPD ist eine Weiterentwicklung des Personalschlüssels entlang pädagogischer Standards (Betreuungsschlüssel) sowie finanzieller Parameter (Finanzierungsschlüssel) denkbar. Dabei spielt der Finanzierungsanteil zwischen Freistaat, Kommunen und Eltern eine Rolle, müssen die unterschiedlichen Einrichtungsarten wie Krippe und Kindertagespflege, Kindergarten, Schulvorbereitung und Hort stärker differenziert Berücksichtigung finden und sollte die weitere Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung in Sachsen im Fokus stehen. Um hierfür einen umfassenden Reformvorschlag vorzulegen, sollte eine gemeinsame Arbeitsgruppe Vorarbeiten leisten.


Antrag im Wortlaut

DRUCKSACHE 7/17127

der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Thema: Kita-Moratorium zur Sicherung der „demografischen Rendite“

Der Landtag möge beschließen:

I. Der Landtag stellt fest:

  1. Kindertageseinrichtungen sind Orte der Bildung und Erziehung. Dort erwerben Kinder basale Kompetenzen und Fähigkeiten, die für einen erfolgreichen Start in die Grundschule unerlässlich sind. Zusätzlich gewährleisten sie durch ihr Betreuungsangebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Freistaat Sachsen hat in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um jedem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, dessen Eltern es wünschen.
  2. Der Sächsische Landtag hat mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2023/24 bekräftigt: „Auch künftig wird der Freistaat Sachsen bei der Weiterentwicklung der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken.“ (Drs 7/11845)
  3. Mit der Novellierung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (SächsKitaG) im Jahr 2023 wurde der jährliche Landeszuschuss zur Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kita-Pauschale) substanziell erhöht, um einerseits Maßnahmen der Qualitätsverbesserung zu finanzieren und andererseits die sächsischen Gemeinden angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung spürbar zu entlasten. Dafür sind im Haushaltsjahr 2024 bei 05 20/633 81 Mittel von insgesamt 920,2 Millionen Euro für entsprechende Ausgaben veranschlagt.
  4. Gemäß § 18 Absatz 1 SächsKitaG wird der jährliche Landeszuschuss als gesetzlich verankerter Pauschalbetrag je aufgenommenem Kind, berechnet auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit, gezahlt. Steigt die Zahl der aufgenommenen Kinder, erhöht sich die Gesamtsumme der verausgabten Mittel; sinkt deren Zahl, werden entsprechend weniger Ausgaben getätigt. Dieser Finanzierungsmechanismus führt dazu, dass den Gemeinden als Träger der Kindertagesbetreuung in Folge sinkender Kinderzahlen künftig weniger Landesmittel zufließen. Damit pädagogisches Personal für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung im Freistaat Sachsen durch die Träger der frühkindlichen Bildung bis auf Weiteres gehalten werden kann, sollen die finanziellen Mittel des Landes zur Förderung der Kindertagesbetreuung im Haushaltsjahr 2025 unbeschadet sinkender Kinderzahlen vorerst auf dem Niveau des Haushaltsansatzes des Jahres 2024 fortgeschrieben werden („Kita-Moratorium“).

II. Der 8. Sächsische Landtag und die Staatsregierung werden gebeten,

  1. im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Jahr 2025 im Sinne eines „Kita-Moratoriums“ die Mittel des Jahres 2024 zunächst auf gleichem Niveau fortzuschreiben und im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 eine entsprechende Bewirtschaftung sicherzustellen.
  2. einen Verfahrensvorschlag für die Finanzierung und Verteilung der Mittel für diese zusätzliche Personalressource zu entwickeln.
  3. mit Blick auf die Sicherung wohnortnaher Kindertagesbetreuung insbesondere im ländlichen Raum die Kindertagespflege als wertvolles familiennahes Betreuungsangebot zu stärken und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Mit dem Beschluss des Antrags soll der Landeszuschuss zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2025 trotz sinkender Kinderzahlen auf dem Niveau des Jahres 2024 gesichert werden.

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung richtet sich nach dem derzeitig gültigen Personalschlüssel, der keinen oder kaum Spielraum für zusätzliches Personal vorsieht. Die Träger, insbesondere die Kommunen, sollen durch das „Kita-Moratorium“ im Jahr 2025 in die Lage versetzt werden, ihren Personalbestand trotz rückläufiger Kinderzahlen zu stabilisieren. Voraussetzung ist, dass die Kommunen das pädagogische Fachpersonal bis zur Fortschreibung des Sächsischen Bildungsplanes sowie den erforderlichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, zumindest anteilig, weiterbeschäftigen.

Der Antrag (Drs. 7/17127) kann hier heruntergeladen werden: https://2019-2024.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/Drs_7_17127_0.pdf