Kliese: 4000 Personen mehr dürfen in Sachsen endlich wählen

15. März 2019

Heute hat die Koali­tion aus SPD/CDU/CSU einen Antrag in den Bun­destag ein­ge­bracht, nachdem die ver­fas­sungs­wid­rigen Wahl­rechts­aus­schlüsse ab dem 1. Juli 2019 für Men­schen mit Ein­schrän­kungen nicht mehr gelten sollen. Dazu Hanka Kliese, die Spre­cherin für Inklu­sion der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

„Im Bun­destag wurde heute der Weg für ein inklu­sives Wahl­recht frei­ge­macht. Auch Sachsen bekommt nun end­lich ein inklu­sives Wahl­recht. Men­schen, die nur mit Hilfe eines Betreuers ihren Alltag bewäl­tigen können, pau­schal vom Wählen aus­zu­schließen, ist eine ver­al­tete und men­schen­recht­lich höchst frag­wür­dige Rege­lung. Die Ände­rung wird im neuen Inklu­si­ons­ge­setz fest­ge­schrieben, das wir noch in dieser Legis­la­tur­pe­riode im Landtag ver­ab­schieden. Dann können die betref­fenden Men­schen schon bei der Land­tags­wahl am 1. Sep­tember in Sachsen end­lich wählen.“ Dem säch­si­schen Behin­der­ten­be­auf­tragten zufolge betrifft das rund 4000 Per­sonen im Frei­staat.

„Teil­habe ist ein Men­schen­recht. Wenn Men­schen Hilfe brau­chen, um dabei zu sein und ihre Rechte und ihre Wün­sche wahr­zu­nehmen, dann müssen wir sie dabei unbe­dingt unter­stützen“, so Hanka Kliese.

Hin­ter­grund: Am 21. Februar 2019 hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Wahl­rechts­aus­schlüsse im Bun­des­wahl­ge­setz für Men­schen unter Voll­be­treuung und für Men­schen im Maß­re­gel­vollzug für ver­fas­sungs­widrig erklärt. Die Koali­ti­ons­frak­tionen im Bun­destag haben ent­schieden, den Auf­trag des Ver­fas­sungs­ge­richts umge­hend umzu­setzen. Der Gesetz­ent­wurf wird zeitnah vom Bun­destag ver­ab­schiedet und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion für Demo­kratie und Recht (Venedig-Kom­mis­sion) hat fest­ge­legt, dass Ände­rungen am Wahl­rechts­system jeweils min­des­tens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andern­falls besteht die Gefahr einer unzu­läs­sigen Ein­fluss­nahme auf den Wahl­vor­gang. Eine Gel­tung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 statt­fin­dende Euro­pa­wahl war daher leider nicht mög­lich. Alle künf­tigen Europa- und Bun­des­tags­wahlen werden jedoch ohne Wahl­rechts­aus­schlüsse statt­finden.