Kliese: Häusliche Gewalt weiter in den Blick nehmen – Rechtanspruch auf Platz in Frauenschutzhaus muss kommen

9. März 2021

Foto: Ivan Kruk | Adobe Stock

Hanka Kliese, gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Dienstag zur Kri­mi­nal­sta­tistik 2020:

„Die jüngste Kri­mi­nal­sta­tistik führt deut­lich vor Augen, dass es in Sachsen weiter einen großen Hand­lungs­be­darf beim Schutz vor allem von Kin­dern und Frauen vor häus­li­cher Gewalt gibt. Seit Jahren steigen die Zahlen kon­ti­nu­ier­lich. Und es ist davon aus­zu­gehen, dass es dar­über hinaus eine große Dun­kel­ziffer gibt. Hinter jedem ein­zelnen ange­zeigten Fall stehen mensch­liche Schick­sale, die ein kon­se­quentes Han­deln erfor­dern“, so Hanka Kliese. „Gut, dass häus­liche Gewalt in der poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tistik erst­mals derart her­vor­ge­hoben behan­delt wird. Denn das schafft Auf­merk­sam­keit für dieses Pro­blem in der Öffent­lich­keit. Nichts ist schlimmer als Schweigen und Nicht­han­deln bei diesem Thema.“

„Die Posi­tion der SPD-Frak­tion ist seit langem klar: Es muss es einen Rechts­an­spruch auf einen Platz im Frau­en­schutz­haus geben. Hilfe für Betrof­fene darf nicht von Wahlen und Haus­halts­ver­hand­lungen abhängen. Das Land muss diesen Gewalt­op­fern flä­chen­de­ckend Schutz­mög­lich­keiten geben. Zudem sind die Bera­tungs- und Schutz­ein­rich­tungen sind bedarfs­ge­recht und bar­rie­re­frei aus­zu­bauen. Gerade im länd­li­chen Raum gibt es großen Nach­hol­be­darf.“

„Der Koali­ti­ons­ver­trag, der zahl­reiche Ver­bes­se­rungs­maß­nahmen vor­sieht, ist kon­se­quent umzu­setzen. Dafür setzen wir uns in den lau­fenden Haus­halts­be­ra­tungen mit Nach­druck ein. Denn die Her­aus­for­de­rungen beim Schutz von Kin­dern und Frauen bleiben unab­hängig von der Pan­demie, weil diese beson­ders oft Opfer häus­li­cher Gewalt sind. Dieser Schutz ist ein Men­schen­recht – auch fest­ge­schrieben in der Istanbul-Kon­ven­tion, die seit 2018 in Deutsch­land gel­tendes Recht ist.“

„Beson­ders auf­merksam müssen wir auch gegen­über neu auf­kom­menden Formen von Hass gegen Frauen sein, die sich vor allem auf Inter­net­seiten spie­geln“, so Hanka Kliese abschlie­ßend. „Denn aus Worten werden Taten, so die trau­rige Erfah­rung vieler Opfer von Gewalt.“

Hin­ter­grund:

Die Anzahl der ange­zeigten Straf­taten im Zusam­men­hang mit häus­li­cher Gewalt sind im Jahr 2020 auf 9.235 Fälle ange­stiegen. Im Jahr zuvor waren es 8.890 Fälle. Dabei bil­deten Fälle im Bereich der Kör­per­ver­let­zungen (5.960) und Straf­taten gegen die per­sön­liche Frei­heit (1.985) den Schwer­punkt. Die meisten Opfer häus­li­cher Gewalt waren ehe­ma­lige Partner (2.882), Partner nicht­ehe­li­cher Lebens­ge­mein­schaften (1.924) und Ehe­partner (1.393). (Quelle: Pres­se­mit­tei­lung Innen­mi­nis­te­rium)