Kliese: Häusliche Gewalt weiter in den Blick nehmen – Rechtanspruch auf Platz in Frauenschutzhaus muss kommen

09.03.2021

Foto: Ivan Kruk | Adobe Stock

Hanka Kliese, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Dienstag zur Kriminalstatistik 2020:

„Die jüngste Kriminalstatistik führt deutlich vor Augen, dass es in Sachsen weiter einen großen Handlungsbedarf beim Schutz vor allem von Kindern und Frauen vor häuslicher Gewalt gibt. Seit Jahren steigen die Zahlen kontinuierlich. Und es ist davon auszugehen, dass es darüber hinaus eine große Dunkelziffer gibt. Hinter jedem einzelnen angezeigten Fall stehen menschliche Schicksale, die ein konsequentes Handeln erfordern“, so Hanka Kliese. „Gut, dass häusliche Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik erstmals derart hervorgehoben behandelt wird. Denn das schafft Aufmerksamkeit für dieses Problem in der Öffentlichkeit. Nichts ist schlimmer als Schweigen und Nichthandeln bei diesem Thema.“

„Die Position der SPD-Fraktion ist seit langem klar: Es muss es einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenschutzhaus geben. Hilfe für Betroffene darf nicht von Wahlen und Haushaltsverhandlungen abhängen. Das Land muss diesen Gewaltopfern flächendeckend Schutzmöglichkeiten geben. Zudem sind die Beratungs- und Schutzeinrichtungen sind bedarfsgerecht und barrierefrei auszubauen. Gerade im ländlichen Raum gibt es großen Nachholbedarf.“

„Der Koalitionsvertrag, der zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen vorsieht, ist konsequent umzusetzen. Dafür setzen wir uns in den laufenden Haushaltsberatungen mit Nachdruck ein. Denn die Herausforderungen beim Schutz von Kindern und Frauen bleiben unabhängig von der Pandemie, weil diese besonders oft Opfer häuslicher Gewalt sind. Dieser Schutz ist ein Menschenrecht – auch festgeschrieben in der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland geltendes Recht ist.“

„Besonders aufmerksam müssen wir auch gegenüber neu aufkommenden Formen von Hass gegen Frauen sein, die sich vor allem auf Internetseiten spiegeln“, so Hanka Kliese abschließend. „Denn aus Worten werden Taten, so die traurige Erfahrung vieler Opfer von Gewalt.“

Hintergrund:

Die Anzahl der angezeigten Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sind im Jahr 2020 auf 9.235 Fälle angestiegen. Im Jahr zuvor waren es 8.890 Fälle. Dabei bildeten Fälle im Bereich der Körperverletzungen (5.960) und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (1.985) den Schwerpunkt. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren ehemalige Partner (2.882), Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften (1.924) und Ehepartner (1.393). (Quelle: Pressemitteilung Innenministerium)