Zum Antrag der Fraktionen CDU, Bündnisgrüne und SPD “Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen” erklärt Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Recht und Verfassung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
“Soziale Arbeit basiert auf Vertrauen und dem Aufbau von verlässlichen Beziehungen. Dieses Vertrauen ist Kernbestandteil für das Gelingen des professionellen Handelns der Sozialarbeiter:innen und damit ihres Beitrags zum gelingenderen Alltag ihrer Adressat:innen. Sozialarbeiter:innen mit dem Zeugnisverweigerungsrecht auszustatten ist überfällig. Mit diesem Antrag untermauern wir das Vertrauen, das sie sich längst erarbeitet haben.“
„Es ist wichtig, dass wir unsere Fachkräfte umfassend schützen und die Strukturen schaffen, die sie für die professionelle Ausübung ihres Berufs benötigen. Wir setzen uns für die Änderung des § 53 Strafprozessordnung ein, denn sie ist für uns die weitere Wertschätzung dieses verantwortungsvollen Berufs. Mit der Änderung stärken wir den Berufsstand auch nach innen: nach § 203 Strafgesetzbuch sind staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen generell zur Verschwiegenheit mit Blick auf Geheimnisse, die ihnen ihre Adressat:innen anvertrauen, verpflichtet. Die Änderung von § 53 trägt dem Rechnung und beseitigt ein bestehendes Berufsdilemma der Fachkräfte.”
Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: Drucksache 7/12693. Mit dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 53 StPO in die Wege zu leiten.