Kliese: Soziale Arbeit ist Vertrauensarbeit – wir vertrauen unseren Fachkräften!

16. März 2023

Zum Antrag der Frak­tionen CDU, Bünd­nis­grüne und SPD “Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht für staat­lich aner­kannte Sozi­al­ar­bei­te­rinnen und Sozi­al­ar­beiter sowie Sozi­al­päd­ago­ginnen und Sozi­al­päd­agogen schaffen” erklärt Hanka Kliese, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende und Spre­cherin für Recht und Ver­fas­sung der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

“Soziale Arbeit basiert auf Ver­trauen und dem Aufbau von ver­läss­li­chen Bezie­hungen. Dieses Ver­trauen ist Kern­be­stand­teil für das Gelingen des pro­fes­sio­nellen Han­delns der Sozialarbeiter:innen und damit ihres Bei­trags zum gelin­gen­deren Alltag ihrer Adressat:innen. Sozialarbeiter:innen mit dem Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht aus­zu­statten ist über­fällig. Mit diesem Antrag unter­mauern wir das Ver­trauen, das sie sich längst erar­beitet haben.”

„Es ist wichtig, dass wir unsere Fach­kräfte umfas­send schützen und die Struk­turen schaffen, die sie für die pro­fes­sio­nelle Aus­übung ihres Berufs benö­tigen. Wir setzen uns für die Ände­rung des § 53 Straf­pro­zess­ord­nung ein, denn sie ist für uns die wei­tere Wert­schät­zung dieses ver­ant­wor­tungs­vollen Berufs. Mit der Ände­rung stärken wir den Berufs­stand auch nach innen: nach § 203 Straf­ge­setz­buch sind staat­lich aner­kannte Sozialarbeiter:innen gene­rell zur Ver­schwie­gen­heit mit Blick auf Geheim­nisse, die ihnen ihre Adressat:innen anver­trauen, ver­pflichtet. Die Ände­rung von § 53 trägt dem Rech­nung und besei­tigt ein bestehendes Berufs­di­lemma der Fach­kräfte.”

Den Antrag der Koali­ti­ons­frak­tionen finden Sie hier: Druck­sache 7/12693. Mit dem Antrag wird die Staats­re­gie­rung auf­ge­for­dert, eine Bun­des­rats­in­itia­tive zur Ände­rung des § 53 StPO in die Wege zu leiten.