Kliese: Transparenz ist die Grundlage für demokratische Teilhabe und den Meinungs- und Willensbildungsprozess

13. April 2022

Heute fand eine öffent­liche Anhö­rung zum geplanten säch­si­schen Trans­pa­renz­ge­setz im Aus­schuss für Ver­fas­sung und Recht, Demo­kratie, Europa und Gleich­stel­lung statt. Es liegt jetzt ein Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung vor, zu dem Sach­ver­stän­dige ihre Ein­schät­zung gegeben haben.

Sachsen hat bisher weder ein Infor­ma­ti­ons­frei­heits- noch ein Trans­pa­renz­ge­setz. Nun kommt man der Errei­chung des Koali­ti­ons­ziels ein Stück näher. Es ist für uns wichtig und richtig, dass der Frei­staat Sachsen nun end­lich auch ein Trans­pa­renz­ge­setz bekommt und mit dem Aufbau einer Trans­pa­renz­platt­form beginnt. Bürger:innen können so Pro­zesse besser nach­voll­ziehen und das Ver­trauen in die Politik sowie die Demo­kratie wird gestärkt. Der Blick in andere Bun­des­länder zeigt, dass sich Infor­ma­ti­ons­frei­heits- und Trans­pa­renz­ge­setze bewährt haben: In Ham­burg greifen Bürger:innen bei­spiels­weise bis zu 1 Mil­lionen Mal im Monat auf die Infor­ma­tionen im Trans­pa­renz­portal zu.

„Es ist wichtig, dass der Frei­staat Sachsen nun end­lich auch ein Trans­pa­renz­ge­setz bekommt und mit dem Aufbau einer Trans­pa­renz­platt­form beginnt. Die heu­tige Anhö­rung hat gezeigt, dass wir dafür jetzt die rich­tigen Wei­chen stellen, auch wenn der Ent­wurf noch an einigen Stellen nach­ge­bes­sert werden muss.”

Hanka Kliese, rechts­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion

Was bringt das Gesetz?

 

  1. Durch das Gesetz wird die Regie­rung beauf­tragt, eine digi­tale Trans­pa­renz­platt­form auf­zu­bauen. Diese soll ab 2026 zur Ver­fü­gung stehen. 
  2. Das Gesetz soll Behörden ver­pflichten, wich­tige Daten für die Bürger:innen in der Trans­pa­renz­platt­form zu ver­öf­fent­li­chen. Bürger:innen erhalten so Zugang zu aktu­ellen und wich­tigen Daten aus der Ver­wal­tung. 
  3. Bürger:innen können zudem Anträge stellen, wenn Infor­ma­tionen nicht in der Platt­form ver­fügbar sind. Der Trans­pa­renz­an­spruch besteht für Bürger:innen, sofern nicht schutz­wür­dige pri­vate oder öffent­liche Inter­essen über­wiegen. 
  4. Trans­pa­renz­pflich­tige Stellen: unter anderem Ministerpräsident:in, Staats­mi­nis­te­rien, Staats­kanzlei und juris­ti­sche Per­sonen des öffent­li­chen Rechts, die der Auf­sicht des Frei­staates Sachsen unter­stehen (z. B. Stif­tungen)
  5. Kom­munen bekommen die Mög­lich­keit, frei­willig ent­spre­chende Sat­zungen zur Infor­ma­ti­ons­frei­heit zu erlassen. Sie sind dazu jedoch vor­erst nicht ver­pflichtet. 

„Wir wollen den Zugang zu Infor­ma­tionen für die Bür­ge­rinnen und Bürger erleich­tern, denn  Trans­pa­renz ist die Grund­lage für demo­kra­ti­sche Teil­habe und den Mei­nungs- und Wil­lens­bil­dungs­pro­zess. Durch die Ein­rich­tung einer Trans­pa­renz­platt­form bis 2026 stärken wir das Ver­trauen der Bür­ge­rinnen und Bürger in die Ver­wal­tung und Politik. Sie können so Ent­schei­dungen besser nach­voll­ziehen und ein­ordnen. Mehr Trans­pa­renz kann dazu führen, dass das gegen­sei­tige Ver­ständnis zwi­schen Ver­wal­tung und den Bürger:innen wächst. Das tut unserer Demo­kratie gut und stärkt Ver­trauen”

Durch das Trans­pa­renz­ge­setz erhalten Bürger:innen Zugang zu rele­vanten Infor­ma­tionen des Staates. So wird die Trans­pa­renz erhöht und das Ver­trauen der Bürger:innen in Politik und Ver­wal­tung gestärkt. Denn Ent­schei­dungen der Ver­wal­tung und der poli­ti­schen Entscheidungsträger:innen können so besser nach­voll­zogen und ein­ge­ordnet werden. Dadurch wird auch die demo­kra­ti­sche Teil­habe und der Mei­nungs- und Wil­lens­bil­dungs­pro­zess gestärkt. 

Anhörung?

 

Die heu­tige Anhö­rung fand öffent­lich statt und wurde Live gestreamt. Wie eine Anhö­rung statt­findet, ent­scheidet der jewei­lige Aus­schuss im Säch­si­schen Landtag. Die Sach­ver­stän­digen, die in den Aus­schüssen ange­hört werden, werden von den von den Frak­tionen bestimmt. Sie geben Hin­weise zu geplanten poli­ti­schen Maß­nahmen und geben Ände­rungs­hin­weise. Die Abge­ord­neten können im Anschluss an die Impuls­re­fe­rate der Expert:innen Fragen stellen. 



Unser Sachverständiger: Thomas Fuchs


Als SPD-Frak­tion haben wir Thomas Fuchs, den Ham­bur­gi­schen Beauf­tragten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit, für die öffent­liche Anhö­rung berufen. Fuchs führte sehr deut­lich aus, dass der vor­lie­gende Gesetz­ent­wurf ins­ge­samt sehr umfas­send sei und die Ver­ab­schie­dung einen Mehr­wert für den Frei­staat Sachsen bedeuten würde: da die Infor­ma­ti­ons­frei­heit der Öffent­lich­keit ermög­licht, das Han­deln der Ver­wal­tung nach­zu­voll­ziehen, besser zu ver­stehen, aber auch fundiert(er) kri­ti­sieren zu können.

Er begrüßt, dass der Frei­staat Sachsen sich dazu ent­schieden hat, direkt ein Trans­pa­renz­ge­setz und nicht ein Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz zu ver­ab­schieden. Denn somit wird den Behörden direkt die Pflicht auf­er­legt, Infor­ma­tionen pro­aktiv zu ver­öf­fent­li­chen

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