Heute fand eine öffentliche Anhörung zum geplanten sächsischen Transparenzgesetz im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung statt. Es liegt jetzt ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, zu dem Sachverständige ihre Einschätzung gegeben haben.
Sachsen hat bisher weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz. Nun kommt man der Erreichung des Koalitionsziels ein Stück näher. Es ist für uns wichtig und richtig, dass der Freistaat Sachsen nun endlich auch ein Transparenzgesetz bekommt und mit dem Aufbau einer Transparenzplattform beginnt. Bürger:innen können so Prozesse besser nachvollziehen und das Vertrauen in die Politik sowie die Demokratie wird gestärkt. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze bewährt haben: In Hamburg greifen Bürger:innen beispielsweise bis zu 1 Millionen Mal im Monat auf die Informationen im Transparenzportal zu.
„Es ist wichtig, dass der Freistaat Sachsen nun endlich auch ein Transparenzgesetz bekommt und mit dem Aufbau einer Transparenzplattform beginnt. Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir dafür jetzt die richtigen Weichen stellen, auch wenn der Entwurf noch an einigen Stellen nachgebessert werden muss.”
Was bringt das Gesetz?
- Durch das Gesetz wird die Regierung beauftragt, eine digitale Transparenzplattform aufzubauen. Diese soll ab 2026 zur Verfügung stehen.
- Das Gesetz soll Behörden verpflichten, wichtige Daten für die Bürger:innen in der Transparenzplattform zu veröffentlichen. Bürger:innen erhalten so Zugang zu aktuellen und wichtigen Daten aus der Verwaltung.
- Bürger:innen können zudem Anträge stellen, wenn Informationen nicht in der Plattform verfügbar sind. Der Transparenzanspruch besteht für Bürger:innen, sofern nicht schutzwürdige private oder öffentliche Interessen überwiegen.
- Transparenzpflichtige Stellen: unter anderem Ministerpräsident:in, Staatsministerien, Staatskanzlei und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen (z. B. Stiftungen)
- Kommunen bekommen die Möglichkeit, freiwillig entsprechende Satzungen zur Informationsfreiheit zu erlassen. Sie sind dazu jedoch vorerst nicht verpflichtet.
„Wir wollen den Zugang zu Informationen für die Bürgerinnen und Bürger erleichtern, denn Transparenz ist die Grundlage für demokratische Teilhabe und den Meinungs- und Willensbildungsprozess. Durch die Einrichtung einer Transparenzplattform bis 2026 stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung und Politik. Sie können so Entscheidungen besser nachvollziehen und einordnen. Mehr Transparenz kann dazu führen, dass das gegenseitige Verständnis zwischen Verwaltung und den Bürger:innen wächst. Das tut unserer Demokratie gut und stärkt Vertrauen”
Durch das Transparenzgesetz erhalten Bürger:innen Zugang zu relevanten Informationen des Staates. So wird die Transparenz erhöht und das Vertrauen der Bürger:innen in Politik und Verwaltung gestärkt. Denn Entscheidungen der Verwaltung und der politischen Entscheidungsträger:innen können so besser nachvollzogen und eingeordnet werden. Dadurch wird auch die demokratische Teilhabe und der Meinungs- und Willensbildungsprozess gestärkt.
Anhörung?
Die heutige Anhörung fand öffentlich statt und wurde Live gestreamt. Wie eine Anhörung stattfindet, entscheidet der jeweilige Ausschuss im Sächsischen Landtag. Die Sachverständigen, die in den Ausschüssen angehört werden, werden von den von den Fraktionen bestimmt. Sie geben Hinweise zu geplanten politischen Maßnahmen und geben Änderungshinweise. Die Abgeordneten können im Anschluss an die Impulsreferate der Expert:innen Fragen stellen.
Unser Sachverständiger: Thomas Fuchs
Als SPD-Fraktion haben wir Thomas Fuchs, den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, für die öffentliche Anhörung berufen. Fuchs führte sehr deutlich aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf insgesamt sehr umfassend sei und die Verabschiedung einen Mehrwert für den Freistaat Sachsen bedeuten würde: da die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit ermöglicht, das Handeln der Verwaltung nachzuvollziehen, besser zu verstehen, aber auch fundiert(er) kritisieren zu können.
Er begrüßt, dass der Freistaat Sachsen sich dazu entschieden hat, direkt ein Transparenzgesetz und nicht ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden. Denn somit wird den Behörden direkt die Pflicht auferlegt, Informationen proaktiv zu veröffentlichen
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