Kliese: Urteil zum Wahlrecht schnell umsetzen – Inklusionsgesetz voranbringen

21. Februar 2019

„Mit dem heute ver­öf­fent­lichten Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes ist nun ein­deutig geklärt: Es ist nicht rech­tens, Men­schen ein Grund­recht abzu­spre­chen, nur weil sie auf Betreuung ange­wiesen sind. Nachdem nun die juris­ti­sche Dimen­sion der Aus­schlüsse von Wahlen geklärt ist, sollte sich die CDU einen Ruck geben, um Betrof­fenen so schnell wie mög­lich das Wählen zu ermög­li­chen und den bis­he­rigen Zustand des Unrechts in Sachsen zu beenden“, so Hanka Kliese, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende der SPD-Frak­tion  und Spre­cherin für Inklu­sion.

„Wir haben im Koali­ti­ons­aus­schuss klar ver­ein­bart, dass wir noch in dieser Legis­la­tur­pe­riode ein Inklu­si­ons­ge­setz beraten und ver­ab­schieden werden. Jetzt muss schnell gehan­delt werden. Es sollte unser gemein­sames Ziel sein, dass bis­lang von der Wahl pau­schal aus­ge­schlos­sene Men­schen zur Land­tags­wahl am 1. Sep­tember ihre Stimme abgeben dürfen.“

„Der Aus­schluss von Wahlen ist eine ver­al­tete, men­schen­recht­lich höchst frag­wür­dige Rege­lung. Es ent­spricht unserem Men­schen­bild, dass keinem Men­schen wegen seiner Behin­de­rung ein Grund­recht aberkannt werden darf. Wir können jetzt in Sachsen noch vor dem Bund zu einer fort­schritt­li­chen Lösung kommen – das steht uns beim Thema Inklu­sion gut zu Gesicht.”

Hier geht es zur Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes