Koalition begrüßt Grundgesetzänderung zur engeren Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung

19. Dezember 2014

Der Bun­desrat hat heute in seiner letzten Sit­zung in diesem Jahr die Ände­rung des Grund­ge­setzes Artikel 91b und damit eine engere und lang­fris­ti­gere Koope­ra­tion von Bund und Län­dern in der Wis­sen­schafts­för­de­rung beschlossen.  Die Koali­ti­ons­frak­tionen von CDU und SPD im Säch­si­schen Landtag begrüßen die Geset­zes­än­de­rung. Dank der zusätz­li­chen För­der­mög­lich­keiten durch den Bund werden Sach­sens Hoch­schulen künftig nach­hal­tiger auf­ge­stellt und noch leis­tungs­fä­higer sein.

Dazu erklärt Aline Fiedler, Vor­sit­zende des Arbeits­kreises für Wis­sen­schaft und Hoch­schule, Kultur und Medien in der CDU-Land­tags­frak­tion:

„Die heute beschlos­sene Grund­ge­setz­än­de­rung sichert für unsere Hoch­schulen eine lang­fris­tige und ver­läss­liche För­de­rung durch Bund und Land. Der dadurch gewon­nene Gestal­tungs­spiel­raum eröffnet Mög­lich­keiten, auf die viel­fäl­tigen natio­nalen wie inter­na­tio­nalen Her­aus­for­de­rungen im Wis­sen­schafts­be­reich besser reagieren zu können. Wichtig ist aber auch, dass die föde­rale Grund­ord­nung durch diese Ände­rung nicht berührt wird. Wie bisher ver­bleibt die grund­sätz­liche Zustän­dig­keit für das Hoch­schul­wesen bei den Län­dern.“

Holger Mann, stell­ver­tre­tender Wis­sen­schafts­aus­schuss­vor­sit­zender und Spre­cher für Hoch­schule und Wis­sen­schaft der SPD-Land­tags­frak­tion, dazu:

„Mit der Grund­ge­setz­än­de­rung ent­stehen neue Koope­ra­ti­ons­mög­lich­keiten von Bund und Län­dern in For­schung und Lehre, wie es sie noch nie zuvor gab. So sind zukünftig nicht mehr nur zeit­lich befris­tete Pro­jekte, son­dern auch insti­tu­tio­nelle För­der­pro­gramme von Bund und Län­dern für die Hoch­schulen mög­lich. Wir können nun neue Spiel­räume nutzen, zum Bei­spiel um Akzente zur För­de­rung des wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuchses zu setzen.“