Neues Kita Gesetz
Nachdem die Koalitionsfraktionen im Dezember letzten Jahres die Mittel für die frühkindliche Bildung um 78 Millionen Euro in 2023 und 112 Millionen Euro in 2024 erhöht haben, legen sie jetzt das ‘Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen’ (Drs 7/12227) vor. Der Ausschuss für Schule und Bildung hat heute den Weg für das neue Kita-Gesetz frei gemacht. In der abschließenden Beratung nahm er einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an.
Mit der Kita-Gesetz-Novelle lösen wir das Versprechen ein, ab 1. August 2023 1.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher zu finanzieren. Zudem passen wir die Kita-Pauschale an, um durch die allgemeine Kostenentwicklung gestiegene Personal- und Sachkosten auszugleichen und damit für die Stabilität der Elternbeiträge vor Ort zu sorgen.
Es gilt für alle Kinder einen guten Grundstein zu legen, um Bildungschancen zu gewähren. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle greifen die Koalitionsfraktionen daher auch eine Vielzahl von Forderungen der Verbände auf, um dem Anspruch an ein modernes Kita-Gesetz mit einem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Für die SPD-Fraktion gilt weiterhin der Grundsatz: Schritt für Schritt verbessern wir die Qualität der frühkindlichen Bildung. Nach den Schlüsselverbesserungen und der Gewährung von Vor- und Nachbereitungszeit erfolgt jetzt der Einstieg in die Personalreserve. Wer heute noch mehr Personal fordert, verschließt die Augen vor der Wirklichkeit. Ein gut klingender Personalschlüssel auf dem Papier, zaubert noch keine:n Erzieher:in. Wurden im Jahr 2014 431 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen ausgegeben, werden es 928 Millionen Euro in 2024 sein. Das sind rund 400 Millionen Euro mehr, von denen nur ein Viertel aus Bundesmitteln stammt. Seitdem die SPD in Regierungsverantwortung ist, bekennt sich die Koalition spürbar zur frühkindlichen Bildung.

Juliane Pfeil
„Die SPD-Fraktion sorgt in der Koalition seit 2014 für mehr Qualität in den sächsischen Kindergärten, Krippen und im Hort. Wir haben den Betreuungsschlüssel verbessert, Vor- und Nachbereitungszeiten anerkannt und gewürdigt und schaffen nun die dringend benötigte Personalreserve. Im Jahr 2014 hat der Freistaat 431 Millionen Euro für die Kitas ausgegeben. Im Jahr 2024 werden es 928 Millionen Euro sein!
Mit der Neufassung des Bildungs‑, Erziehungs- und Betreuungsauftrages, einer verbindlichen Ausgestaltung des Sächsischen Bildungsplanes und dem Bezug zu Weiterentwicklungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) werden gesellschaftliche und globale Entwicklungen aufgegriffen. Wir modernisieren das Kita-Gesetz und starten einen langfristigen Prozess zur Stärkung der frühkindlichen Bildung.”
Der Ausschuss für Schule und Bildung hat heute den Weg für das neue Kita-Gesetz frei gemacht. In der abschließenden Beratung nahm er einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen:
https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/7_Drs_12227_0_1_1_.pdf
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen:
https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/BIM-484-AeA-KOA-zu-Drs‑7–12227.pdf