Koalition bringt zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz auf den Weg

27. November 2015

Die Koali­ti­ons­frak­tionen haben einen Ände­rungs­an­trag zum Ent­wurf des Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setzes (Druck­sache 6/2779) beschlossen. Im Ver­fahren, in den Anhö­rungen und durch viele Gespräche mit ver­schie­denen Akteuren haben sich Ver­bes­se­rungs­vor­schläge ergeben. Diesen hat sich die Koali­tion, so der Innen­ex­perte der SPD-Frak­tion Albrecht Pallas, ange­nommen: „Wir haben es im Dialog mit allen Betei­ligten – Gewerk­schaften und Arbeit­ge­bern, aber auch dem Koali­ti­ons­partner – geschafft, ein modernes Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz auf den Weg zu bringen und setzen damit einen wich­tigen Punkt des Koali­ti­ons­ver­trages um.“

„Ins­be­son­dere Aner­ken­nung aller stu­den­ti­schen, wis­sen­schaft­li­chen und künst­le­ri­schen Hilfs­kräfte an den säch­si­schen Hoch­schulen als Beschäf­tigte ist ein echter Mei­len­stein. Damit können wir ca. 45.000 Men­schen in Sachsen in den Schutz­be­reich des Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setzes bringen. Wir ermög­li­chen so, dass sich diese Gruppen auf Antrag mit Hilfe der Per­so­nal­ver­tre­tung effektiv um eine Ver­bes­se­rung ihrer Arbeits­be­din­gungen bemühen kann”, umreißt Pallas einen wesent­li­chen Punkt des Gesetzes, das natür­lich, wie in einer Koali­tion üblich, ein Kom­pro­miss ist. Pallas betonte: „Wir werden einige Mit­wir­kungs- bzw. Mit­be­stim­mungs­tat­be­stände auf­werten oder ein­führen. Das unter­mauert unseren Anspruch aus dem Koali­ti­ons­ver­trag, die Mit­be­stim­mungs­mög­lich­keiten im öffent­li­chen Dienst in Sachsen zu ver­bes­sern.“

Das Gesetz soll nun in den zustän­digen Aus­schüssen für Ver­fas­sung und Recht sowie Inneres und im Dezember im Landtag beschlossen werden, so dass es bereits zu den Per­so­nal­rats­wahlen im nächsten Jahr Gül­tig­keit erlangen kann.

Wesent­liche Punkte des Gesetz­ent­wurfes und der Ände­rungen sind:

  • Mit­be­stim­mungs­rechte werden erwei­tert
  • Per­so­nal­räte erhalten die Befugnis, Ver­fahren u. Zustän­dig­keiten inner­halb des Per­so­nal­rates fle­xi­bler zu gestalten
  • bei res­sort­über­grei­fenden Maß­nahmen wird eine ange­mes­sene Betei­li­gung der Haupt­per­so­nal­räte aller betrof­fenen Res­sorts sicher­ge­stellt
  • die Ver­selb­stän­di­gung von Teil­dienst­stellen wird erleich­tert

Hin­ter­grund:

„Die part­ner­schaft­liche Zusam­men­ar­beit zwi­schen Dienst­herrn und Beschäf­tigten ist Fun­da­ment einer leis­tungs­fä­higen Ver­wal­tung. Daher werden wir bis Mitte 2016 ein zeit­ge­mäßes und prak­ti­ka­bles Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz mit erwei­terten Mit­be­stim­mungs­rechten beschließen.“ - Koali­ti­ons­ver­trag, S. 97

Aus­führ­liche Infor­ma­tionen finden sich unter: www​.spd​-frak​tion​-sachsen​.de/​p​e​r​svg