Koalition sieht Finanzierung freier Schulen auf sicherer Basis

26. Juni 2015

In der heu­tigen Sit­zung des Land­tags­aus­schusses für Schule und Sport wurde abschlie­ßend über den Ent­wurf der Staats­re­gie­rung zum Säch­si­schen Gesetz über Schulen in freier Trä­ger­schaft (Sächs­FrTrSchulG) beraten.

Über die Geset­zes­no­velle stimmt der Landtag in seiner Sit­zung in der über­nächste Woche ab. Mit der Novelle werden die Vor­gaben des Säch­si­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofes nach einer trans­pa­renten und nach­voll­zieh­baren Finan­zie­rung umge­setzt. Dem­nach erhöhen sich die Zuschüsse des Frei­staates für die Träger ab dem kom­menden Schul­jahr um fast 30 Pro­zent. Allein in diesem Haus­halts­jahr betragen die Zuwen­dungen 273 Mil­lionen Euro und erhöhen sich im Jahr 2016 auf 327 Mil­lionen Euro.

Dazu erklärt Lothar Bienst, schul­po­li­ti­scher Spre­cher der CDU-Land­tags­frak­tion:

„Nach der heu­tigen Befas­sung der Geset­zes­vor­lage im Schul­aus­schuss steht der vor­be­halt­li­chen Zustim­mung im Landtag in der über­nächsten Woche nichts mehr ent­gegen, dass das Gesetz zum kom­menden Schul­jahr 2015/2016 in Kraft tritt. Der vor­lie­gende Geset­zes­ent­wurf unter­streicht im Ergebnis den hohen Stel­len­wert freier Schulen im säch­si­schen Bil­dungs­system. Klarer her­aus­ge­stellt wird nun, dass die Schulen in freier Trä­ger­schaft den in der Lan­des­ver­fas­sung ver­an­kerten Bil­dungs­auf­trag glei­cher­maßen erfüllen. Dar­über hinaus soll es mit der Geset­zes­än­de­rung eine Son­der­re­ge­lung für berufs­bil­dende För­der­schulen für Seh­be­hin­derte und Hör­ge­schä­digte geben, für die es keine Äqui­va­lente im öffent­li­chen Schul­system gibt. Diesen werden nach­weis­liche Mehr­kosten bis zu der im Gesetz defi­nierten Höchst­grenze erstattet. Die Finan­zie­rung der freien Schulen wird auf ein sicheres und zukunfts­fä­higes Fun­da­ment gestellt.“

Holger Mann (SPD-Frak­tion) ergänzt:
„Der heute mit 15 Ände­rungen der Koali­ti­ons­frak­tionen ver­ab­schie­dete Gesetz­ent­wurf folgt nun deut­li­cher dem Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil, das eine Gleich­wer­tig­keit zwi­schen Schulen in freier und öffent­li­cher Trä­ger­schaft gefor­dert hat. Dieser Anspruch steht zukünftig dem Gesetz voran. Außerdem ver­bes­sern wir die Stel­lung der freien Träger bei Finan­zie­rung, Teil­ha­be­an­spruch und Mit­wir­kung. Wir erleich­tern die Grün­dung und den Betrieb freier Schulen. So wird die War­te­frist auf drei Jahre ver­kürzt. Die Kosten werden schon in dieser Zeit zu 80 Pro­zent erstattet (bisher 0 Pro­zent).
Ferner sind reine Stand­ort­wechsel zukünftig nicht mehr geneh­mi­gungs­pflichtig. Wir ver­ein­fa­chen die Offen­le­gungs­pflichten und lassen Daten zugleich vom Sta­tis­ti­schen Lan­desamt trans­pa­rent und ver­gleichbar erheben. Ins­ge­samt stärkt die Koali­tion mit diesem Gesetz die Stel­lung der Freien Schulen im Frei­staat.“