Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen bei der Rentenregelung im Abgeordnetengesetz

29. April 2015

„Wir haben die viel­fäl­tigen und inten­siven Dis­kus­sionen ins­be­son­dere in den ver­gan­genen Tagen gemeinsam zum Anlass genommen, uns noch einmal mit der Ren­ten­re­ge­lung im Abge­ord­ne­ten­ge­setz zu beschäf­tigen“, erklärten die Frak­ti­ons­chefs Frank Kupfer und Dirk Panter am Mitt­woch in Dresden.

„Wir werden gemeinsam diese Ren­ten­re­ge­lung anpassen und einen frü­hest­mög­li­chen Ren­ten­ein­tritt mit 63 im Abge­ord­ne­ten­ge­setz ver­an­kern“, so Kupfer und Panter weiter. Vor­aus­set­zung dafür sei eine 15-jäh­rige Mit­glied­schaft im Säch­si­schen Landtag. Der­zeit seien Abge­ord­nete im Durch­schnitt zehn Jahre im Par­la­ment. Für diese Par­la­men­ta­rier bleibe ein Ren­ten­ein­tritt mit 67 Jahren der Regel­fall.

Frank Kupfer erklärt dazu: „Wir haben in den ver­gan­genen Tagen noch einmal die ver­schie­denen Stim­mungs­bilder aus dem Land und vor Ort aus unseren Wahl­kreisen zusam­men­ge­tragen und fest­ge­stellt, dass die Ren­ten­re­ge­lung bei den Bür­ge­rinnen und Bür­gern auf Unver­ständnis gestoßen ist. Des­halb hat sich die Koali­tion in den ver­gan­genen zwei Ple­nar­tagen noch einmal intensiv mit dem Abge­ord­ne­ten­ge­setz beschäf­tigt und wird nun die Alters­ent­schä­di­gung ändern. Mit der nun getrof­fenen Rege­lung, die künftig den Ren­ten­ein­tritt für Abge­ord­nete mit 63 Jahren ermög­li­chen soll, haben wir eine gerechte und mit anderen Bun­des­län­dern ver­gleich­bare Lösung gefunden.

Grund­sätz­lich gilt wei­terhin, dass wir damit keinen Anreiz für einen frü­heren Ren­ten­ein­tritt schaffen, son­dern den Über­gang in eine beruf­liche Per­spek­tive nach der Land­tags­zu­ge­hö­rig­keit abfe­dern wollen. Außerdem soll so für alle künf­tigen Abge­ord­ne­ten­kan­di­daten ein Anreiz geschaffen werden, sich auf den Bruch ihrer beruf­li­chen Kar­riere wäh­rend der Abge­ord­ne­ten­tä­tig­keit ein­zu­lassen.“

Dirk Panter ergänzt: „Der heftig dis­ku­tierte Vor­schlag zur Ände­rung des Abge­ord­ne­ten­ge­setzes ist ein Kom­pro­miss. Politik muss in der Lage sein, solche Kom­pro­misse noch einmal auf­zu­rufen. Das haben wir jetzt getan, denn wir leben nicht im luft­leeren Raum. “

Die neue Rege­lung, auf die sich die Koali­ti­ons­frak­tionen geei­nigt haben, hat fol­genden Wort­laut:

„Mit jedem wei­teren Jahr ab dem zwölften bis zum fünf­zehnten Jahr der Mit­glied­schaft im Landtag ent­steht der Anspruch auf Alters­ent­schä­di­gung ein Jahr früher, frü­hes­tens jedoch mit der Voll­endung des 63. Lebens­jahres.“