Koch: Extremisten dürfen keinen Zugang zum Staatsdienst bekommen

25.03.2026

Zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes im Sächsischen Landtag erklärt Sophie Koch, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:

“Wir haben heute eine Schwachstelle im Juristenausbildungsgesetz geschlossen. Und das war nötig. Bislang konnte es passieren, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung in Sachsen beginnen konnten, obwohl ihnen der Zugang in anderen Bundesländern bereits verwehrt worden war – weil sie offenkundig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig sind. 

Wer juristische Berufe ergreift, wirkt an der Durchsetzung des Rechts mit – vor Gericht, in der Verwaltung, in der Strafverfolgung oder als Anwältin und Anwalt. Diese Aufgaben beruhen auf den Grundprinzipien unseres Staates: auf Recht, auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Wer diese Grundlagen ablehnt oder aktiv bekämpft, stellt sich gegen den Kern dieser Aufgabe. Und deshalb kann so jemand nicht ernsthaft erwarten, dass der Staat ihn ausbildet, um später genau in diesem System Verantwortung zu übernehmen. 

Durch diese Gesetzesänderung können sich die Menschen in Sachsen weiterhin darauf verlassen, dass keine Extremisten Zugang zum Staatsdienst bekommen und an unseren Gerichten Urteile unvoreingenommen gesprochen werden.”