Koch: Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sind kein Schaden!

02.09.2025

Zur Forderung nach einer Reform des Selbstbestimmungsgesetzes von Justizministerin Geiert erklärt Sophie Koch, Sprecherin für Justiz und Gleichstellung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sind kein Schaden. Es ist bedauerlich, dass dieser absurde Einzelfall jetzt zum Anlass genommen wird, eine große Errungenschaft für die Selbstbestimmung von trans Personen infrage zu stellen. Das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für sehr viele Menschen nicht weniger als gesellschaftliche Teilhabe in Würde – ein Recht, das selbstverständlich sein sollte.“

Mit Blick auf den Fall Liebich macht sie deutlich: „Der Skandal im Fall Liebich ist nicht das Selbstbestimmungsgesetz, sondern dass die Haft nicht angetreten wurde. Diese wegen Volksverhetzung verurteilte Person muss ihre Strafe absitzen. Darauf sollte jetzt der Fokus liegen. Verurteilte Straftäter:innen dürfen dem Staat nicht auf der Nase rumtanzen.“

Zudem verweist Koch auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen: „Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle. Ich habe großes Vertrauen in die Behörden vor Ort, dass sie kluge Lösungen finden werden. Hier jetzt eine Überforderung zu konstruieren, ist dem Sachverhalt nicht angemessen.“

Ihr Fazit: „Rechtsextreme versuchen gezielt, gesellschaftliche Diskussionen zu vergiften und liberale Errungenschaften infrage zu stellen. Dem dürfen wir nicht auf den Leim gehen. Sie nutzen alle Mittel, um uns als Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. Wir sind gut beraten, einen klaren Kompass zu behalten und solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“