- Hohe Behandlungsqualität
- Flächendeckende Grundversorgung
- Entökonomisierung der Gesundheitsversorgung
- Digitale Vernetzung
- Ausreichend Personal
- regionale Zusammenarbeit
- Kooperation und Koordination
Hohe Behandlungsqualität durch Schwerpunktbildung und Spezialisierung
Ob Notaufnahme, Entbindungsstation oder Neurochirurgie: Rund 17.000 Patientinnen und Patienten werden tagtäglich in Sachsens Krankenhäusern sehr gut versorgt. Die Landschaft muss sich jedoch verändern, um weiterhin den Bedürfnissen und Anforderungen der Patient:innen gerecht zu werden. Der für uns richtige Weg: Die Spezialisierung auf Schwerpunkte in den Krankenhäusern.
Davon profitieren insbesondere auch die Patient:innen, denn wo gleichartige Fälle besonders häufig behandelt werden, verfügt das Klinikpersonal über mehr Erfahrung, die passende Ausstattung und erzielt nachweislich eine bessere Behandlungsqualität.
Und auch das Krankenhauspersonal wird dadurch entlastet, denn es profitiert positiv von der Routine: Stress und psychische Belastungen werden deutlich reduziert.
Flächendeckende Grundversorgung durch Gesundheitszentren
Wir wollen dem nachvollziehbaren Bedürfnis der Menschen nach einer wohnortnahen Grund- und Akutversorgung nachkommen. Das novellierte Sächsische Krankenhausgesetz eröffnet dafür neue Möglichkeiten: Mit der Einführung von Gesundheitszentren können kleine Standorte in den ländlichen Räumen erhalten werden. Und während Krankenhäuser bisher mindestens die Fachrichtung Chirurgie und Innere Medizin vorhalten mussten, sind nun auch andere Konstellationen möglich:
- nur eine der beiden Fachrichtungen muss vorhanden sein
- weitere Fachrichtungen wie Gynäkologie und Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin können hinzukommen, wenn das die regionalen Gegebenheiten erfordern
Mit integrierten Notfallzentren und Gesundheitszentren gelingt es, ambulante und stationäre Leistungen zu verknüpfen und die Patient:innen so zu versorgen, wie es ihre akute Situation erfordert.
Rückenwind vom Bund durch Entökonomisierung der Gesundheitsversorgung
Die vom Bund angestoßene Reform der Krankenhausfinanzierung und Notfallversorgung wird die Gesundheitsversorgung in Sachsen nachhaltig stärken.
Von der Einführung der Vorhaltepauschale und der besseren Finanzierung von Pädiatrie und Geburtshilfe werden kleine Standorte in ländlichen Räumen profitieren. Die Abkehr von der ausschließlichen Fallpauschalenfinanzierung führt dazu, dass für Krankenhäuser wieder die medizinischen Notwendigkeiten im Vordergrund stehen und nicht der wirtschaftliche Nutzen.
Digitale Vernetzung sowie Telemedizin als Qualitätsbooster und zur Standortsicherung
Wir setzen uns dafür ein, dass die digitale Vernetzung und die Telemedizin in Sachsen ausgebaut wird. Nicht um Personal zu ersetzen, sondern zu unterstützen. Das hilft insbesondere auch in den ländlichen Regionen, da sich so die Ärzt:innen gegenseitig unterstützen können. Die digitale Übertragung und gemeinsame Auswertung von Bildbefunden und Vitaldaten ermöglichen es, bei der Behandlung eines Patienten im wohnortnahen Gesundheitszentrum die Expertise einer Spezialistin im entfernteren Schwerpunktkrankenhaus zu nutzen.
Ausreichend Personal auch im demographischen Wandel
Es muss in den kommenden Jahren gelingen, mehr Menschen in die Gesundheitsberufe zu bringen. Dazu haben wir bereits in Sachsen viele Maßnahmen ergriffen: Landärzteprogramm, Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe oder auch die Anwerbung von ausländischen Fachkräften. Das Potenzial ist jedoch endlich. Es muss daher gelingen, das vorhandene Personal effektiv einzusetzen.
Medizinische Versorgung regional gestalten: Zusammenarbeit schafft Mehrwert
Der Schlüssel zu einer zukunftsfesten, qualitativ hochwertigen und personell gut ausgestatteten medizinischen Versorgung liegt in der Zusammenarbeit vor Ort. Je besser es gelingt, die Landschaft der medizinischen Versorgung miteinander besser zu verzahnen, desto leistungsfähiger und passgenauer ist die medizinische Versorgung der Einwohner:innen vor Ort.
Medizinische Versorgung regional gestalten: Zusammenarbeit schafft Mehrwert
Um die Landkreise bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen regionalen Versorgungslandschaft zu unterstützen, fördert Sachsen die Einsetzung von Regionalkoordinatoren für die gesundheitliche Versorgung (Gesundheitskoordindatoren).
Mit dem neuen Krankenhausgesetz hat der Landtag den Landkreisen außerdem ermöglicht, Regionalkonferenzen zur Krankenhausplanung und integrierten medizinischen Versorgung zu bilden. Dabei werden alle am Gesundheitssystem Beteiligten an einen Tisch geholt:
- die Träger der im Landkreis befindlichen Krankenhäuser,
- die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
- im Landkreis tätige Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, Leistungserbringer im Rettungsdienst und ambulante und stationäre Rehabilitationseinreichtungen sowie die Vertretungen der Pflegekräfte und der Patientinnen und Patienten.
Aufgabe der Konferenzen sind die Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie zur Krankenhausplanung und integrierten medizinischen Versorgung im jeweiligen Landkreis.
Simone Lang
Gesundheitspolitische Sprecherin
Eine zukunftsfeste medizinische Versorgung kriegen wir nur hin, wenn alle zusammenarbeiten.
Gerade die Landkreise müssen die neu geschaffene Möglichkeit von Regionalkonferenzen nutzen, um sich aktiv mit Vorschlägen für die Versorgung vor Ort einzubringen.
Im Landtag haben wir nicht nur die Investitionen für die Krankenhäuser weiter erhöht, sondern auch ein Budget für Modellvorhaben im Rahmen des neuen Krankenhausgesetzes zur Verfügung gestellt.
Und auf Bundesebene diskutieren die Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium wichtige Eckpunkte für eine zukunftsweisende Krankenhausreform”