Heute wurde das neue Krankenhausgesetz im Sächsischen Landtag beschlossen. Bei dem Gesetz geht es um eine gute und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung der Menschen in Sachsen. Dafür sind die 78 bestehenden sächsischen Krankenhäuser in Sachsen entscheidend. Es hat sich aber klar gezeigt, dass es Veränderungen geben muss. Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung machen auch vor den Krankenhäusern nicht Halt.
„Patient:innen müssen überall in Sachsen die Versorgung bekommen, die sie brauchen. Für die SPD-Fraktion steht bei Gesundheit der Mensch im Mittelpunkt.” – Simone Lang
Für die SPD-Fraktion besteht mit dem neuen Krankenhausgesetz die Möglichkeit für eine positive Weiterentwicklung. Für uns standen dabei drei Punkte im Vordergrund:
- Die Sicherung der Qualität in der stationären Versorgung, damit alle Patient:innen in einem Krankenhaus in ihrer Nähe die Versorgung bekommen, die sie brauchen.
- Eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Patient:innen, denn bei Gesundheit muss der Mensch im Mittelpunkt stehen.
- Eine bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung. Denn
Das Gesetz wurde mit einem breiten Beteiligungsprozess mit einer Zukunftswerkstatt erarbeitet. Das Gesetz lebt von diesem gemeinschaftlichen Erarbeitungsprozess und ist eine gute Grundlage, um das Zielbild für eine medizinische Versorgung mit Leben zu füllen:
Das Gesetz wird für die Krankenhäuser neue Perspektive und bessere Möglichkeiten bieten:
- Die fachliche Perspektive vor Ort wird stärker gehört – das ist insbesondere für den ländlichen Raum wichtig.
- Mit Gesundheitszentren wird der ambulante und stationäre Bereich weiter verzahnt und so die Versorgung vor Ort nachhaltig abgesichert.
- Innovative Versorgungsmodelle können als Modell gefördert und etabliert werden.
Es war genau richtig, dass Petra Köpping und ihr Ministerium verschiedene Fachleute über eine Zukunftswerkstatt eingebunden hat. Ein solches Gesetz kann man nicht an den Menschen vorbei ändern. Das neue Krankenhausgesetz ist eine Grundlage, um das moderne Zielbild für eine medizinische Versorgung mit Leben zu füllen.
„Gerade auf dem Land wird es durch das Gesetz neue Perspektiven und Möglichkeiten geben. Mit Hilfe von Regionalkonferenzen werden die fachlichen Perspektiven vor Ort eingebunden. Gesundheitszentren bieten die Möglichkeit, den ambulanten und stationären Bereich weiter zu verzahnen und so die Versorgung vor Ort abzusichern. Und schließlich können innovative Versorgungs-Modellprojekte gefördert und etabliert werden.“ – Simone Lang
Das Gesetz, welches heute im Plenum des Sächsischen Landtags verabschiedet wurde, tritt im Januar 2023 in Kraft.