Neues Krankenhausgesetz für Sachsen

15. Dezember 2022

Heute wurde das neue Kran­ken­haus­ge­setz im Säch­si­schen Landtag beschlossen. Bei dem Gesetz geht es um eine gute und zukunfts­fä­hige Gesund­heits­ver­sor­gung der Men­schen in Sachsen. Dafür sind die 78 bestehenden säch­si­schen Kran­ken­häuser in Sachsen ent­schei­dend. Es hat sich aber klar gezeigt, dass es Ver­än­de­rungen geben muss. Fach­kräf­te­mangel und die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung machen auch vor den Kran­ken­häu­sern nicht Halt. 

„Patient:innen müssen überall in Sachsen die Ver­sor­gung bekommen, die sie brau­chen. Für die SPD-Frak­tion steht bei Gesund­heit der Mensch im Mit­tel­punkt.” – Simone Lang

Für die SPD-Frak­tion besteht mit dem neuen Kran­ken­haus­ge­setz die Mög­lich­keit für eine posi­tive Wei­ter­ent­wick­lung. Für uns standen dabei drei Punkte im Vor­der­grund:

  • Die Siche­rung der Qua­lität in der sta­tio­nären Ver­sor­gung, damit alle Patient:innen in einem Kran­ken­haus in ihrer Nähe die Ver­sor­gung bekommen, die sie brau­chen. 
  • Eine stär­kere Ori­en­tie­rung an den Bedürf­nissen der Patient:innen, denn bei Gesund­heit muss der Mensch im Mit­tel­punkt stehen.  
  • Eine bes­sere Ver­zah­nung der ambu­lanten und sta­tio­nären Ver­sor­gung. Denn 

Das Gesetz wurde mit einem breiten Betei­li­gungs­pro­zess mit einer Zukunfts­werk­statt erar­beitet. Das Gesetz lebt von diesem gemein­schaft­li­chen Erar­bei­tungs­pro­zess und ist eine gute Grund­lage, um das Ziel­bild für eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung mit Leben zu füllen: 

Das Gesetz wird für die Kran­ken­häuser neue Per­spek­tive und bes­sere Mög­lich­keiten bieten: 

  • Die fach­liche Per­spek­tive vor Ort wird stärker gehört – das ist ins­be­son­dere für den länd­li­chen Raum wichtig. 
  • Mit Gesund­heits­zen­tren wird der ambu­lante und sta­tio­näre Bereich weiter ver­zahnt und so die Ver­sor­gung vor Ort nach­haltig abge­si­chert. 
  • Inno­va­tive Ver­sor­gungs­mo­delle können als Modell geför­dert und eta­bliert werden. 


Es war genau richtig, dass Petra Köp­ping und ihr Minis­te­rium ver­schie­dene Fach­leute über eine Zukunfts­werk­statt ein­ge­bunden hat. Ein sol­ches Gesetz kann man nicht an den Men­schen vorbei ändern. Das neue Kran­ken­haus­ge­setz ist eine Grund­lage, um das moderne Ziel­bild für eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung mit Leben zu füllen.

„Gerade auf dem Land wird es durch das Gesetz neue Per­spek­tiven und Mög­lich­keiten geben. Mit Hilfe von Regio­nal­kon­fe­renzen werden die fach­li­chen Per­spek­tiven vor Ort ein­ge­bunden. Gesund­heits­zen­tren bieten die Mög­lich­keit, den ambu­lanten und sta­tio­nären Bereich weiter zu ver­zahnen und so die Ver­sor­gung vor Ort abzu­si­chern. Und schließ­lich können inno­va­tive Ver­sor­gungs-Modell­pro­jekte geför­dert und eta­bliert werden.“ - Simone Lang

Das Gesetz, wel­ches heute im Plenum des Säch­si­schen Land­tags ver­ab­schiedet wurde, tritt im Januar 2023 in Kraft.

Gesetz (als PDF)