Zum Koalitionsantrag „Zukunftsfähige Kulturpolitik für Sachsen – für ein starkes und vielfältiges Kulturland Sachsen 2030“ erklärt unser kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Martin Dulig:
„Sachsen ist ein reiches Kulturland und das soll auch in Zukunft so bleiben. Unsere kulturelle Stärke lebt von Vielfalt: von Amateurkunst bis Hochkultur, von Staatsbetrieben bis zu lokalen Initiativen, von urbanen Zentren bis in den ländlichen Raum.“
„Mit dem Prozess ‚Kulturland Sachsen 2030‘ stellen wir die Weichen für eine zukunftsfeste Kulturförderung. Unser Antrag macht klar: Dieser Prozess muss partizipativ gestaltet werden und klare Leitplanken für die Zukunft setzen. Hierfür muss das Kulturraumgesetz novelliert werden.


„Wir dürfen Kultur nicht länger im Krisenmodus verwalten. Statt den Mangel immer wieder neu zu verteilen, brauchen wir endlich eine verlässliche Förderung für die nächsten Jahrzehnte, eine Förderung, die kulturelle Vielfalt sichert, Planungssicherheit schafft und faire Bezahlung im Kulturbereich ermöglicht.“
Was ist das Kulturraumgesetz und warum muss es angepasst werden?
Was ist das Kulturraumgesetz?
Die Grundlage der sächsischen Kulturförderung ist seit 1994 das Sächsische Kulturraumgesetz. Ein bundesweit einzigartiges Gesetz. Es legt fest, dass Kulturförderung und -pflege eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, finanziert durch den Freistaat. Sachsen ist in insgesamt acht Kulturräume unterteilt, die größtenteils selbst über die Verwendung der Fördermittel entscheiden. Obwohl das Kulturraumgesetz in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen Kulturlandschaft geleistet hat, ist es notwendig, dieses zu reformieren. Der Prozess hin zu dieser Erneuerung wurde bereits angestoßen. Das Sächsische Kulturraumgesetz schreibt vor, dass das Gesetz alle sieben Jahre durch eine Arbeitsgruppe auf seinen Zweck und seine Umsetzung geprüft wird. Den entsprechenden Evaluationsbericht hat die Arbeitsgruppe im vergangenen Dezember dem Landtag vorgelegt mit der Forderung, das Kulturraumgesetz zwar in seiner Grundstruktur zu erhalten, jedoch Änderungen vorzunehmen.
Auf Grundlage dieses Berichts und eines Berichts des Sächsischen Kultursenats aus dem Jahr 2021, hat die SPD gemeinsam mit der CDU den Antrag “ Zukunftsfähige Kulturpolitik für Sachsen – für ein starkes und vielfältiges Kulturland Sachsen 2030” am 24.06.2026 ins Plenum eingebracht. Dieser Antrag zielt einerseits auf die Erneuerung des Kulturraumgesetzes ab, andererseits darauf, die sächsische Kulturpolitik langfristig neu zu denken. Dazu soll sich der Landtag an der Erarbeitung der Strategie “Kulturland Sachsen 2030″ beteiligen, die sich für eine starke und moderne Kulturlandschaft in Sachsen einsetzt. Das Sächsische Ministerium für Kultur befindet sich bereits im Prozess, diese Strategie zu formulieren.
- Herausforderungen anpacken: Demografie, neues Publikumsverhalten, Digitalisierung/KI und finanziellen Druck aktiv bewältigen.
- Teilhabe sichern: Kulturelle Angebote flächendeckend ermöglichen – mit klarem Fokus auf den ländlichen Raum.
- Finanzierung & Planungssicherheit: Trotz knapper Haushalte verlässliche Strukturen schaffen und notwendige, mutige Entscheidungen treffen.
- Bürokratie abbauen: Kulturförderung durch vereinfachte, transparente Antragsverfahren spürbar erleichtern.
- Förderung neu ordnen: Kriterien modernisieren und Fördermittel gezielter dort einsetzen, wo sie Wirkung zeigen.
- Kooperationen stärken: Die regionale und internationale Vernetzung von Kultureinrichtungen intensiv vorantreiben.
- Regionale Eigenverantwortung: Individuelle Leitbilder für alle acht sächsischen Kulturräume erarbeiten und deren Selbstverwaltung stärken.

