Homann: Den Silvestersekt muss man nicht kurz vor knapp kaufen

19. Juli 2020

+++ Koalition bringt Gesetzesänderung zur Ladenöffnung am 31. Dezember auf den Weg +++ Geschäfte schließen 14 statt 22 Uhr +++

Hen­ning Homann, stell­ver­tre­tender Vor­sit­zender der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag und Spre­cher für Arbeit:

Die Frak­tionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben am Freitag den Ent­wurf zur Ände­rung des Laden­öff­nungs­ge­setzes beim Landtag ein­ge­reicht. Dem­nach soll der Ein­zel­handel am 31. Dezember statt bis 22 Uhr nur noch bis 14 Uhr öffnen dürfen – analog zur Rege­lung am Hei­lig­abend.

„Die Ver­käu­fe­rinnen und Ver­käufer im Ein­zel­handel sind durch die Aus­wir­kungen der Corona-Pan­demie hohen Belas­tungen aus­ge­setzt. Sie machen einen außer­or­dent­li­chen Job und leisten Her­aus­ra­gendes. In Gesprä­chen mit den Betriebs­räten der großen Ein­zel­han­dels­ketten wurde an die SPD der Wunsch her­an­ge­tragen, für eine Ent­las­tung der Beschäf­tigten am Jah­res­ende zu sorgen. Die For­de­rung, die Geschäfte an Sil­vester nicht mehr bis zwei Stunden vor Mit­ter­nacht öffnen zu können, ist voll­kommen richtig. Des­wegen wird die säch­si­sche Koali­tion das Laden­öff­nungs­ge­setz jetzt ändern“, so Homann zu den Gründen für die Geset­zes­än­de­rung.

Homann abschlie­ßend: „Die Arbeit im Ein­zel­handel ver­dient unseren höchsten Respekt. Gerade um die Weih­nachts­fei­er­tage und am Jah­res­ende arbeiten Ver­käu­fe­rinnen und Ver­käufer für uns alle mit Hoch­druck. Und wir können am Sil­ves­ter­abend gut und gerne auf einen späten Ein­kauf ver­zichten, damit die Beschäf­tigten den Jah­res­wechsel mit Familie und Freunden ver­bringen können. Den Sekt zum Anstoßen auf das neue Jahr muss man nicht erst am Abend kurz vor knapp besorgen.“

Nach einer öffent­li­chen Anhö­rung am 15. Sep­tember kann der Landtag vor­aus­sicht­lich Anfang November die Ände­rung beschließen.