Wissenschafts- und Gesundheitsausschuss billigen Gesetzentwurf

13. September 2021

+++ Sächsische Landarztgesetz wird ein Baustein für die Gesundheitsversorgung +++ Landarztquote von 6,5 Prozent kommt +++ Verfasste Studierendenschaft wird wiederhergestellt +++

Holger Mann, hoch­schul­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, und Simone Lang, gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, erklären zur heu­tigen Beschluss­fas­sung des „Gesetz zur Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung und der ver­fassten Stu­den­ten­schaft im Frei­staat Sachsen“ (Drs 7/6673) im Wis­sen­schafts- und Gesund­heits­aus­schuss:
 
Die Koali­tion hat heute den Weg für das ‚Gesetz zur Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung und der ver­fassten Stu­den­ten­schaft im Frei­staat Sachsen’ geebnet. Nach der Anhö­rung im Juli fanden heute die abschlie­ßenden Bera­tungen im Wis­sen­schafts- und Gesund­heits­aus­schuss statt. Dabei wurde der Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­ons­frak­tionen mehr­heit­lich ange­nommen.
 
„Wir stärken sowohl die Gesund­heits­ver­sor­gung als auch die Demo­kratie an Hoch­schulen“, erklärt Holger Mann, SPD-Hoch­schul­ex­perte. „Mit dem Weg­fall der Aus­tritts­op­tion aus der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft wird die Demo­kratie an den Hoch­schulen gestärkt und Büro­kra­tie­abbau gelebt. Zukünftig werden wieder alle Stu­die­renden mit ihrer Imma­tri­ku­la­tion Teil der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft, so wie dies vor 2012 der Fall war.“
 
„Mit der Ein­füh­rung einer Vorab-Quote bei der Hoch­schul­zu­las­sung in Höhe von 6,5 Pro­zent sollen künftig circa 40 Medizin-Stu­di­en­plätze an Bewer­be­rinnen und Bewerber ver­geben werden, die sich ver­pflichten für 10 Jahr in der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung tätig zu werden. Dass dies prin­zi­piell ver­fas­sungs­recht­lich mög­lich ist, zeigen erste Erfah­rungen und Gerichts­ur­teile aus Nord­rhein-West­falen. In der Anhö­rung wurde deut­lich, dass es eine stän­dige Beob­ach­tungs­pflicht durch den Gesetz­geber gibt. Des­halb schärfen wir mit unserem Ände­rungs­an­trag den Eva­lua­ti­ons­pa­ra­gra­phen nach. Der Säch­si­sche Landtag muss sich dem­nach im Jahr 2033 erneut mit dem Gesetz befassen und ent­scheiden, ob dieses fort­ge­setzt oder ange­passt werden muss“, erklärt Mann.
 
„Das Säch­si­sche Land­arzt­ge­setz ist ein Bau­stein für die Siche­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung im Frei­staat Sachsen. Mit­tel­fristig können so gezielt Haus­ärz­tinnen und Haus­ärzte für die länd­li­chen Regionen aus­ge­bildet werden. Zudem ist die Kas­sen­ärzt­liche Ver­ei­ni­gung wei­terhin in der Pflicht, den Ver­sor­gungs­auf­trag sicher­zu­stellen. Sie muss kon­ti­nu­ier­lich Maß­nahmen ergreifen, die die Nie­der­las­sung von Haus­ärzten im länd­li­chen Raum beför­dern“, erklärt Simone Lang, SPD-Gesund­heits­expertin.
 
„Die Sach­ver­stän­digen haben uns wert­volle Hin­weise gegeben, die wir im Land­arzt­ge­setz berück­sich­tigen werden. So sollen auch zukünf­tige Land­ärzte und Land­ärz­tinnen ein Mög­lich­keit zur Teil­zeit­ar­beit haben, wenn dies Kin­der­be­treuung oder Pflege von Ange­hö­rigen erfor­dern. In der ersten Stufe des Aus­wahl­pro­zesses kommt neben einem Frei­wil­li­gen­dienst jetzt auch ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment in einem ein­schlä­gigen Bereich wie der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr, des Tech­ni­schen Hilfs­werks, im Sani­täts- und Ret­tungs­dienst oder in der Gesund­heits- und Alten­pflege bzw. der Behin­der­ten­hilfe bei Wohl­fahrts­ver­bänden als Aus­wahl­kri­te­rium zum Tragen“, fasst Lang zusammen.
 
„Als SPD-Frak­tion plä­dieren wir für eine zügige wei­tere Bera­tung des Land­arzt­ge­setzes. Wenn der Säch­si­sche Landtag noch Ende Sep­tember beschließt, ist es an der Lan­des­di­rek­tion Sachsen und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung, die wei­teren Vor­aus­set­zungen für das Bewer­bungs­ver­fahren zu schaffen. Unser Ziel bleibt, so zeitnah wie mög­lich die ersten Land­arzt-Stu­die­renden imma­tri­ku­lieren zu können.“