Strukturelle Festlegungen zu Schulämtern trifft nicht der Landtag

6. Juli 2017

+++ Kul­tus­mi­nis­te­rium hat allei­nige Ver­ant­wor­tung für seine Orga­ni­sa­tion +++

In der heu­tigen Baut­zner Regio­nal­aus­gabe der Säch­si­schen Zei­tung wird eine Pres­se­re­fe­rentin des Kul­tus­mi­nis­te­riums mit der Erklä­rung wie­der­ge­geben, die Umstruk­tu­rie­rung der Bil­dungs­agen­turen sei vom Säch­si­schen Landtag mit dem neuen Schul­ge­setz beschlossen worden. Hierzu erklärt die bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion Sabine Friedel:

„Zum wie­der­holten Mal behauptet das Kul­tus­mi­nis­te­rium, dass die Struktur des neuen Lan­des­amts für Schule und Bil­dung mit dem Schul­ge­setz beschlossen worden sei. Das ent­spricht nicht der Wahr­heit. Im Schul­ge­setz wurde einer­seits die ‚Säch­si­sche Bil­dungs­agentur‘ in ‚Lan­desamt für Schule und Bil­dung‘ umbe­nannt. Und es wurden ande­rer­seits die Auf­gaben der Schul­auf­sicht defi­niert. Dabei war für uns der fol­gende Satz beson­ders wichtig: ‚Den Schwer­punkt der Schul­auf­sicht bildet die Bera­tung und Unter­stüt­zung der Schulen bei der eigen­ver­ant­wort­li­chen Wahr­neh­mung ihrer Auf­gaben.‘ Struk­tu­relle Fest­le­gungen wurden nicht getroffen.

In wel­cher orga­ni­sa­to­ri­schen Gestalt die Ver­wal­tung ihre Auf­gaben am besten erfüllen kann, ist keine Frage des Land­tages. Das Kul­tus­mi­nis­te­rium legt auch sonst stets großen Wert darauf, dass Land­tags­ab­ge­ord­nete keinen Ein­fluss auf rein exe­ku­tive Ent­schei­dungen haben sollen. Wir messen die Leis­tungs­fä­hig­keit der Schul­auf­sicht an ihren Ergeb­nissen. Für orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nahmen trägt allein das Kul­tus­mi­nis­te­rium die Ver­ant­wor­tung. Wenn stets ver­sucht wird, diese von sich zu schieben, wirft das kein gutes Licht auf die Güte der Ent­schei­dungen. Bereits wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­pro­zesses war das Kul­tur­mi­nis­te­rium zu allen orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen weder aus­kunfts­fähig noch bera­tungs­willig.

Dass es der Ver­wal­tung der­zeit noch nicht in vollem Umfang gelingt, ihre Auf­gaben zu erfüllen, ist offen­sicht­lich. Die eigen­ver­ant­wort­liche Wahr­neh­mung ihrer Auf­gaben ist den Schulen noch immer erschwert, noch immer gibt es keine schul­scharfen Aus­schrei­bungen, keine Mit­wir­kung beim Ein­stel­lungs­ver­fahren und keinen nen­nens­werten Ergän­zungs­be­reich für mehr Gestal­tungs­spiel­raum.“