Am 22. Dezember wurde im Sächsischen Landtag ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Modernisierung der Graduiertenförderung an sächsischen Hochschulen beschlossen.
Die Landesgraduiertenförderung ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In 2020 wurden insgesamt 96 Stipendiat:innen gefördert, davon wurden 32 neu aufgenommen.
Um den Kreis der Förderberechtigten weiter erhöhen zu können, wurden die Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 erneut aufgestockt. Dafür stehen 1,65 Mio. Euro in 2021 und 1,8 Mio. Euro in 2022 sowie die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen bereit.
Den Antrag beinhaltet zwei zentrale Aufträge:
1) Die Landesstipendienverordnung muss überarbeitet werden, um die Pflege- und Elternzeiten besser berücksichtigen beziehungsweise auf besondere Lebenssituationen der Stipendiat:innen reagieren zu können. Hierfür steht eine Reihe an Instrumenten zur Verfügung: Die Option auf ein Teilzeitstipendium, eine Fortzahlung des Stipendiums während des Mutterschutzes oder auch die Verlängerung der Förderungshöchstdauer.
2) Mit der Hochschulgesetznovelle muss ein Vorschlag unterbreitet werden, wie der Zugang der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zur Landesgraduiertenförderung zukünftig ermöglicht werden kann.
Wir haben während der Pandemie gesehen, dass es kaum möglich ist, Homeschooling, Homeoffice und Forschung parallel zu bewältigen – erst recht, wenn der direkte Labor- oder Bibliothekszugang nur schwer möglich ist. Die Situation war während der Corona-Einschränkungen sicherlich besonders, den Spagat zwischen Familie und Forschung müssen die Landesstipendiat:innen aber auch ohne Corona-Pandemie bewältigen. An dieser Stelle gilt es, Abhilfe zu schaffen und mehr Familienfreundlichkeit herzustellen.
Mit Blick auf die Landesförderung blicken wir ebenso gespannt nach Berlin: Die neue Ampel-Koalition hat vereinbart, dass „die familien- und behindertenpolitische Komponente für alle verbindlich gemacht werden sollte“. Das bezieht sich in erster Linie auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Es strahlt aber auch auf weitere Bereiche aus, beispielsweise auf das Beamten- und Besoldungsrecht für Juniorprofessor:innen oder die Förderstipendien, auch in Sachsen.
Sabine Friedel
Die Landesgraduiertenförderung ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Daher haben wir die Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 erneut aufgestockt. So kann der Kreis der Förderberechtigten weiter erhöht werden. Jetzt werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen zur Berücksichtigung von Eltern- und Pflegezeiten angegangen.
Wir haben während der Pandemie gesehen, wie schwer es ist, Homeschooling, Homeoffice und Forschung parallel zu bewältigen. Den Spagat zwischen Familie und Forschung müssen die Landesstipendiat:innen aber auch abseits der Corona-Pandemie bewältigen.
SPD-Bildungspolitikerin
Hier gilt es, mehr Familienfreundlichkeit herzustellen. Dafür sollen künftig verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen: die Option auf ein Teilzeitstipendium, eine Fortzahlung des Stipendiums während des Mutterschutzes oder auch die Verlängerung der Förderungshöchstdauer.
Mit der Hochschulgesetznovelle muss ein Vorschlag unterbreitet werden, wie der Zugang der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zur Landesgraduiertenförderung zukünftig ermöglicht werden kann.