Landzahnarztquote kommt: Gute zahnärztliche Versorgung überall in Sachsen sichern

20.10.2025

CDU, BSW und SPD bringen Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten auf den Weg.
Mit dem Sächsischen Landzahnarztgesetz (SächsLZahnarztG) legen wir den Grundstein dafür, dass Menschen in allen Regionen – auch auf dem Land – künftig verlässlicher zahnärztlich und kieferorthopädisch versorgt werden. Kern des Gesetzes ist eine Vorabquote (Landzahnarztquote) bei der Studienplatzvergabe in der Zahnmedizin: Wer über diese Quote einen Platz erhält, verpflichtet sich, nach dem Studium bis zu zehn Jahre in Bedarfsgebieten in Sachsen tätig zu sein.

Worum geht es konkret?

  • 109 Studienplätze stehen in Sachsen für Zahnmedizin zur Verfügung (53 in Leipzig, 56 in Dresden)
  • Bis zu 9 Plätze pro Wintersemester (8,1 %) sollen zukünftig über die Landzahnarztquote vergeben werden.
  • Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen, strukturierten Verfahren – nicht allein nach Abiturdurchschnitt, sondern mit Blick auf Eignung, Praxiserfahrung und soziales Engagement.
  • Die Verpflichtung wird über einen öffentlich‑rechtlichen Vertrag abgesichert. Bei Nichterfüllung droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro – mit Härtefallregelungen für besondere Lebenssituationen.
  • Zuständig für Verfahren und Vollzug: Landesdirektion Sachsen; Vertragsüberwachung ab Approbation: Kassen­zahnärztliche Vereinigung Sachsen.

Warum braucht es das Gesetz?

Von den rund 2.340 Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten in Sachsen ist ein erheblicher Teil bereits im Ruhestandsalter: Fast 40 Prozent sind älter als 60 Jahre, knapp 20 Prozent arbeiten sogar noch über 65 hinaus. Gleichzeitig ist die Zahl der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte rückläufig. Während es 2015 noch 3.602 waren, sind es 2025 nur noch etwa 3.248 – ein Rückgang um 9,8 Prozent. Noch deutlicher zeigt sich der Trend bei den Vollzeitäquivalenten, die um 11,2 Prozent gesunken sind.

Für die kommenden Jahre zeichnen die Prognosen ein deutliches Bild: Innerhalb der nächsten zehn Jahre ist mit mindestens 700 Ruheständen zu rechnen, dem jedoch nur etwa halb so viele Nachwuchskräfte gegenüberstehen. Besonders betroffen sind die Regionen Mittelsachsen und Görlitz, wo bis 2035 eine Unterversorgung droht. Auch in der Kieferorthopädie werden mehrere Planungsbereiche teils deutlich unterversorgt sein.

Unser Ziel ist es daher, eine wohnortnahe und verlässliche zahnärztliche Versorgung für alle Menschen in Sachsen sicherzustellen – unabhängig vom Postleitzahlengebiet.

So funktioniert die Landzahnarztquote

1. Bewerbung & Fristen

  • Start 2026 mit Sonderfrist bis 15. April; ab 2027 jeweils bis Ende Februar (für das folgende Wintersemester).
  • Registrierung im DoSV (hochschulstart.de) und im Online‑Bewerbungsportal der Landesdirektion.

2. Auswahl in zwei Stufen

  • Stufe 1 (Punktesystem): Abiturnote (max. 20 P.), Studierfähigkeits‑/Eignungstest (max. 40 P.), einschlägige Ausbildung/Studium (max. 20 P.), Berufstätigkeit (max. 10 P.), Freiwilligendienst/Ehrenamt (max. 10 P.).
  • Stufe 2 (Interviews): Bewertung von fachlicher Eignung, Engagement, sozialer Kompetenz, Lösungsorientierung, analytischem Denken.
  • Beide Ranglisten zählen je 50 %.

3. Einsatz in Bedarfsgebieten

  • Nach Vorbereitungszeit bzw. kieferorthopädischer Weiterbildung Aufnahme einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit in Vollzeit (Regelfall) für mindestens zehn Jahre in festgestellten Bedarfsregionen.
  • Teilzeit/Unterbrechung auf Antrag möglich; der Verpflichtungszeitraum verlängert sich entsprechend.

 „Gute Zahnversorgung darf keine Frage der Postleitzahl sein. Die Landzahnarztquote holt passgenau diejenigen ins Studium, die später dort arbeiten wollen, wo sie gebraucht werden – mit klaren, fairen Regeln und einem Auswahlverfahren, das Eignung, Praxiserfahrung und soziales Engagement stärker gewichtet als nur die Abiturnote. Mittelsachsen und die Oberlausitz spüren den Mangel bereits heute. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Praxen bleiben – planbar und verlässlich. Das ist ein konkreter Beitrag für gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“

Laura Stellbrink, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Zeitplan & Evaluation

am Tag nach der Verkündung

Inkrafttreten

Wintersemester 2026/27

Erste Anwendung

jährlich ab Januar 2031; Bericht der Staatsregierung bis 30. Juni.

Evaluation

Entscheidung des Landtags über Fortsetzung/Anpassung bis 31. März 2036

Fortschreibung

 „Die Sachverständigen haben mehrheitlich den Gesetzentwurf als einen wichtigen Baustein zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung begrüßt. Die Mahnung, zu einem schnellen Beschluss zu kommen, damit wir ab dem Wintersemester 2026/2027 an den Start gehen können, haben wir gehört. Jetzt gilt es die Anhörung  schnell auszuwerten und mögliche Änderungen beispielsweise bei der Vertragsstrafe, Evaluation und weiteren begleitenden Maßnahmen zu beraten.“

Gerald Eisenblätter, Sprecher für Wissenschaft und Hochschule

Was ändert sich für Bewerberinnen und Bewerber?

Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine einschlägige Ausbildung, Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement mitbringen, soll die neue Regelung mehr Zugangschancen schaffen. Gleichzeitig bietet das Gesetz einen verlässlichen Studienweg, der von Anfang an mit einer klaren Perspektive auf eine spätere Niederlassung oder Anstellung in Sachsen verbunden ist. Ergänzt wird dies durch transparente Regeln für Härtefälle, Teilzeitmodelle und Aufschubmöglichkeiten, die Planungssicherheit und Fairness gewährleisten.