Lang: Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen hat für uns höchste Priorität

14. Juli 2022

Soeben wurde der Koali­ti­ons­an­trag “Flä­chen­de­ckende Grund­ver­sor­gung sicher­stellen und spe­zia­li­sierten Schwer­punkten hohe Qua­lität errei­chen: Leit­li­nien zur Wei­ter­ent­wick­lung der Kran­ken­haus­ver­sor­gung im Frei­staat Sachsen” (Drs 7/9929)   beschlossen. Dazu führte Simone Lang, gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag aus:

„Wir haben uns im Koali­ti­ons­ver­trag darauf ver­stän­digt, das Säch­si­sche Kran­ken­haus­ge­setz unter Berück­sich­ti­gung der Ergeb­nisse einer Zukunfts­werk­statt zu novel­lieren. Das Ergebnis liegt dem­nächst vor. Zuvor haben ver­schie­dene Akteu­rinnen und Akteure  ein Ziel­bild für die Kran­ken­haus­ver­sor­gung in Sachsen for­mu­liert. Durch die Novelle des Kran­ken­haus­ge­setzes wollen wir diese Ziele errei­chen. Für uns als Koali­tion war es wichtig, dafür ein paar Merk­posten in einen Antrag zu gießen, die sich im Gesetz wie­der­finden müssen.”

„Dabei hat eine qua­li­tativ hoch­wer­tige Ver­sor­gung der Pati­en­tinnen und Pati­enten für uns die höchste Prio­rität. Denn nie­mandem nützt ein Kran­ken­haus um die Ecke, in das man mit ungutem Gefühl rein­geht, weil die nötige Erfah­rung oder das nötige Per­sonal vor Ort fehlen. Daher ist für uns klar, dass der Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung wei­terhin eine flä­chen­de­ckende Grund­ver­sor­gung vor­sehen muss. Dass es aber im Sinne der Pati­en­tinnen und Pati­enten ist, spe­zia­li­sierte Ein­griffe nur an Schwer­punkt­stand­orten durch­zu­führen. In dieser Grund­ver­sor­gung spielen die Kran­ken­häuser auf dem Land natür­lich eine wich­tige Rolle, denn sie gewähren eine wohn­ort­nahe Ver­sor­gung und können noch stärker auch für ambu­lante Ange­bote genutzt werden.”

„Auch mit Blick auf den Fach­kräf­te­be­darf, die Qua­li­täts­si­che­rung und den nötigen Wis­sens­transfer scheint uns eine deut­lich stär­kere Koope­ra­tion und Ver­net­zung zwi­schen Kran­ken­häu­sern erstre­bens­wert. In diesem Zuge soll die Ver­net­zung und fach­liche Zusam­men­ar­beit geför­dert und Anreize für regio­nale und über­re­gio­nale Koope­ra­tionen geschaffen werden. Denn auch hier muss das Prinzip gelten, dass das Wohl der Pati­en­tinnen und Pati­enten an erster Stelle kommt.”

„In Sachsen stehen der Bevöl­ke­rung 78 Kran­ken­häuser für die sta­tio­näre Ver­sor­gung zur Ver­fü­gung. Und wenn wir ehr­lich sind, brau­chen wir sie alle. Die Frage ist jedoch  mit Blick auf Fach­kräf­te­mangel, demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung und Qua­li­täts­si­che­rung in wel­cher Form und mit wel­chem Angebot. Wir sehen in dem zu novel­lie­renden Kran­ken­haus­ge­setz eine Mög­lich­keit für einige Häuser sich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und so die Ver­sor­gung vor Ort sicher­zu­stellen.” 

Foto: Adobe Stock I sudok1