Lehrerbildung muss in bestehender Staatsexamensstruktur reformiert werden

13. Dezember 2017

„Dass sich in der Leh­rer­bil­dung etwas ändern muss, hat die heu­tige Debatte zum Ent­wurf der Grünen für ein neues Leh­rer­bil­dungs­ge­setz gezeigt”, so SPD-Hoch­schul­ex­perte Holger Mann am Mitt­woch im Landtag. „Für die SPD-Frak­tion kann ich unter­strei­chen, dass wir eine Wei­ter­ent­wick­lung des Lehr­amts­stu­diums hin zu einer schul­stu­fen­be­zo­genen Aus­bil­dung benö­tigen. Zudem plä­diert meine Frak­tion auch für eine gleiche Stu­di­en­dauer von zehn Semes­tern, egal auf wel­ches Lehramt stu­diert wird. Das schafft die Basis, um künftig Lehr­kräfte in der Ent­gelt­gruppe 13 ver­güten zu können. Die Rück­kehr zu einem Bachelor-Master-Lehramt lehnen wir ab. Eine Reform der Reform der Reform darf es nicht geben. Eine solche gra­vie­rende Struk­tur­ver­än­de­rung würde Unsi­cher­heit für Hoch­schulen sowie ange­hende Leh­re­rinnen und Lehrer bedeuten, die in Zeiten des Leh­rer­man­gels nicht zuträg­lich sind.“

„Die SPD-Frak­tion möchte zeitnah die bestehenden Staats­examens­stu­di­en­gänge refor­mieren”, sagte Bil­dungs­expertin Sabine Friedel. „Zum einen muss die Staats­examens­prü­fung ent­schlackt werden. Ein Ver­zicht auf dop­pelte Prü­fung und die Auf­wer­tung der wis­sen­schaft­li­chen Examens­ar­beit mit einem Kol­lo­quium könnte ein Weg sein. Zum anderen gehören die Inhalte der Leh­rer­bil­dung auf den Prüf­stand. Mit dem neuen Erzie­hungs- und Bil­dungs­auf­trag im Schul­ge­setz sowie wei­teren Her­aus­for­de­rungen in den Berei­chen Medi­en­bil­dung, Inklu­sion und poli­ti­scher Bil­dung muss sich auch das Lehr­amts­stu­dium wan­deln.“ Mit Blick auf die regio­nalen Bedarfe an Grund- und Ober­schul­leh­rern ergänzte Friedel: „Mit einer ‚Pri­mar­stufe Plus‘ –  einer Aus­bil­dung  im Grund­schul­be­reich mit zeit­glei­cher Ver­tie­fung in einem Fach für die Sekun­dar­stufe 1 –  könnte zeitnah ein inno­va­tiver Stu­di­en­gang an der TU Chem­nitz geschaffen werden. Das Kul­tus­mi­nis­te­rium müsste nur  die recht­li­chen Vor­aus­set­zungen in der Lehr­amts­prü­fungs­ord­nung schaffen.“