Unschuldsvermutung gilt auch für Klimaaktivist:innen!

25. Mai 2023

Unser innen­po­li­ti­scher Spre­cher Albrecht Pallas zu den bun­des­weiten Raz­zien gegen die Letzte Gene­ra­tion: 

„Die bun­des­weiten Raz­zien gegen Aktivist:innen der Letzten Gene­ra­tion im Auf­trag der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen sind über­zogen. Die Akti­ons­formen der Letzten Gene­ra­tion müssen nicht gefallen, aber das Ver­samm­lungs­recht muss auch an seinen schmerz­haften Grenzen aus­ge­halten werden.“

„Natür­lich sind Ermitt­lungs­ver­fahren, die auf tat­säch­liche Ver­dachts­mo­mente ein­ge­leitet werden, Teil eines demo­kra­ti­schen Rechts­staats, den­noch darf der Staat nicht über­ziehen, wenn für die poli­ti­sche Brille etwas uner­träg­lich wird.“

„Durch Raz­zien mit mas­kierten Spe­zi­al­ein­heiten kann der Ein­druck ent­stehen, es han­dele sich um Schwer­kri­mi­nelle, dabei ist das Gegen­teil der Fall: Nach meiner Ein­schät­zung sind ein Groß­teil der Aktionen ver­samm­lungs­recht­lich geschützt. Andere Taten sind über­wie­gend Baga­tell­sa­chen, sodass der Vor­wurf der Bil­dung einer kri­mi­nellen Ver­ei­ni­gung einer tie­feren juris­ti­schen Prü­fung erst noch stand­halten muss. Bis dahin gilt die Unschulds­ver­mu­tung.“

„Statt­dessen sollten wir über das kli­ma­po­li­ti­sche Anliegen spre­chen, denn beim Kli­ma­schutz läuft uns die Zeit davon. Der Staat macht hier auf allen Ebenen noch zu wenig. Die Men­schen in unserem Land wollen und brau­chen jedoch kon­krete Ant­worten und nicht noch mehr Aus­ein­an­der­set­zungen über demo­kra­ti­sche Pro­test­formen.“