Mär vom Bürokratie-Monster endlich beerdigen

20. März 2015

„Der gesetz­liche Min­dest­lohn wurde von SPD und CDU gemeinsam ein­ge­führt. In der Bevöl­ke­rung wird er mit über­wäl­ti­gender Mehr­heit befür­wortet. Nun gilt es, gemeinsam und fair die Umset­zung sowie die lau­fende Begut­ach­tung zu begleiten“, erklärt Jörg Vieweg, Spre­cher für Mit­tel­stands­po­litik und Hand­werk,  am Freitag. So sollte etwa die stän­dige Wie­der­ho­lung der Mär vom Büro­kratie-Monster end­lich beer­digt werden. „Das gilt auch für die jüngste Kritik an der Auf­zeich­nungs­pflicht für Ern­te­helfer.“

„Im Übrigen ist gerade für Ern­te­helfer eine Auf­zeich­nung der Arbeits­zeit seit Jahren geübte Praxis. Dar­über hinaus hat die Branche vor Jah­res­ende 2014 von der Mög­lich­keit einer tarif­ver­trag­li­chen Rege­lung Gebrauch gemacht. Bis 2017 gilt hier in Sachsen ein Min­dest­lohn von 7,20 €. Eine wei­tere Ent­las­tung für Agrar­un­ter­nehmen war der Ein­füh­rung von 20 zusätz­li­chen sozi­al­ver­si­che­rungs­freien Tagen pro Ern­te­helfer ab 01.01.2015. Diese Maß­nahmen haben die Branche ent­lastet und führen nun zu einem sanften Ein­stieg in den Min­dest­lohn.“