Mann: Gesetzliche Regelung für individuelle Regelstudienzeit während Corona-Pandemie kommt

13. Dezember 2020

Holger Mann, Spre­cher für Hoch­schule und Wis­sen­schaft der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zum bevor­ste­henden Beschluss des Bil­dungs­stär­kungs­ge­setz (Drs. 7/4792) mit einer Corona-bedingten Ände­rung des Hoch­schul­ge­setzes:

Der Säch­si­sche Landtag berät in diesem Mitt­woch abschie­ßend das  Bil­dungs­stär­kungs­ge­setz. Damit wird auch der Weg für eine Corona-bedingte Novelle des Hoch­schul­ge­setzes frei. Auf Antrag der Koali­ti­ons­frak­tionen wurde im Bera­tungs­ver­fahren §114a neu auf­ge­nommen. Hierin wird für Stu­die­rende die Regel­stu­di­en­zeit auf Grund der Corona-Pan­demie indi­vi­duell ver­län­gert. Wer im Som­mer­se­mester 2020 bezie­hungs­weise im Win­ter­se­mester 2020/21 imma­tri­ku­liert war, erhält jeweils ein Semester Ver­län­ge­rung.

„Mit der Corona-bedingten Hoch­schul­ge­setz­no­velle schaffen wir Ver­bind­lich­keit und Rechts­si­cher­heit für alle säch­si­schen Stu­die­renden“, so Holger Mann. „Wir sichern so gesetz­lich ab, dass aus dem Som­mer­se­mester 2020, aber auch aus dem jetzt lau­fendem Win­ter­se­mester 2020/21, keine Nach­teile ent­stehen. Gerade mit Blick auf die Stu­di­en­fi­nan­zie­rung und den BAföG-Bezug war eine gesetz­liche Rege­lung erfor­der­lich. Als Koali­ti­ons­frak­tionen folgen wir damit den For­de­rungen und Emp­feh­lungen der Lan­des­rek­to­ren­kon­fe­renz Sachsen, der Kon­fe­renz Säch­si­scher Stu­die­ren­den­schaften und der säch­si­schen Stu­den­ten­werke.“