Mann: Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteidigen

5. November 2020

Die SPD-Frak­tion hat am Don­nerstag der Ände­rung des Medi­en­staats­ver­trags zuge­stimmt, der eine Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags um 86 Cent auf 18,36 Euro vor­sieht. „Diese Erhö­hung ist maß­voll und not­wendig“, so Holger Mann, SPD-Obmann im Medi­en­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tags.

Diese Ent­schei­dung sei wichtig für den hei­mi­schen Medi­en­standort mit dem Mit­tel­deut­schen Rund­funk. „Nicht nur, weil der mdr einer der größten Arbeit­geber ist, son­dern weil er als Medi­en­an­stalt unsere lokalen Themen und Ent­schei­dungen trans­pa­rent macht.“

„Die vor­ge­se­hene Erhö­hung gleicht nicht einmal die Infla­tion aus, geschweige denn Kos­ten­stei­ge­rungen. Ohne die Erhö­hung müsste der mdr Kosten in der Grö­ßen­ord­nung eines Lan­des­funk­hauses ein­sparen. Das geht auf Dauer zu Lasten der Qua­lität. So kann der mdr seinen gesetz­li­chen Auf­trag auf Dauer nicht erfüllen.“

Mann erklärte, dass eine Debatte über den Auf­trag des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks geführt werden müsse. „Aber: Der Bei­trag folgt dem aktu­ellen Auf­trag. Und der Bei­trag darf eben auch nicht als Hebel zur Durch­set­zung eigener medi­en­po­li­ti­scher Vor­stel­lungen benutzt werden. An dieser medi­en­po­li­ti­schen Geis­ter­fahrt werden wir uns mit Blick auf die Unab­hän­gig­keit des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks nicht betei­ligen.“ Mann abschlie­ßend: „Die Unab­hän­gig­keit des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks ist kon­sti­tutiv für unsere Demo­kratie und für den Dialog der Gesell­schaft.“