Heute konstituierte sich der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) bei einer digitalen Sitzung. Mit dabei auch Dirk Panter, Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher unserer Fraktion, der bereits seit 2009 Mitglied im MDR-Rundfunkrat ist. Der Landtag hat ihn im November 2021 erneut als Vertreter entsandt. Die neue Amtszeit dauert sechs Jahre. Die 6. Amtsperiode des Rates beginnt mit der heutigen Konstituierung. Die Sitzungen finden zum Teil öffentlich statt.
Der MDR-Rundfunkrat trägt dafür Sorge, dass der MDR seinen gesetzlichen Programmauftrag im Interesse der Meinungsbildung wahrnimmt. Der Rundfunkrat überwacht und kontrolliert hierfür die Einhaltung des im Staatsvertrag festgelegten Programmauftrages, wählt den:die Intendant:in und berät ihn oder sie in allgemeinen Programmangelegenheiten. Am ehesten zu vergleichen ist das Gremium mit der Funktionsweise und den Aufgaben eines Aufsichtsrats. Mehr dazu hier
Die Mitglieder
Dem Rundfunkrat gehören 50 Frauen und Männer an. Die Mitglieder vertreten gesellschaftlich relevante Gruppen in den drei Staatsvertragsländern: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Jedes Bundesland bildet eine Landesgruppe, die mindest einmal im Vierteljahr eine Sitzung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchführt.
Im Sächsischen Landtag wurden im November 2021 drei Landtagsabgeordnete gewählt, die im neuen MDR-Rundfunkrat mitwirken sollen. Andreas Nowak (CDU), Antje Feiks (Die Linke) und unser Fraktionsvorsitzender Dirk Panter vertreten das Parlament im neuen MDR-Rundfunkrat.
Der Sächsische Landtag hat zudem vier sächsische Organisationen im Novemberplenum benannt, die ihre Vertreter:innen in das Gremium entsenden: Landestourismusverband Sachsen e.V., ADAC Sachsen, die Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e.V. und der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. Daneben gehören dem Rundfunkrat u.a. auch Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften und zahlreichen Verbänden der Zivilgesellschaft an.
Mehr zu den den Organisationen, die im Rundfunkrat vertreten sind, ist hier zu finden
Der neue MDR-Staatsvertrag
Die Aufgaben des Rundfunkrates finden sich im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk wieder, welcher Anfang 2021 reformiert wurde. Zur Überarbeitung führte Dirk Panter im Januar aus:
„Unsere Gesellschaft hat sich in den zurückliegenden 30 Jahren stark gewandelt. Dem trägt der Vertrag Rechnung: Das künftig geltende Rotationsmodell für die Besetzung des Rundfunkrats macht das Gremium vielfältiger. Es garantiert eine ausgewogene Verteilung zwischen den MDR-Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen und garantiert die Staatsferne des MDR. Der Wandel in der Gesellschaft muss sich auch in der Zusammensetzung des Rundfunkrates widerspiegeln. Künftig sind deshalb etwa auch Migranten‑, LSBTTIQ- und Inklusions-Verbände mit einem festen Platz im Rundfunkrat vertreten.”
„Nicht zuletzt wird der neue Staatsvertrag einer konvergenten Medienordnung Rechnung tragen. Als der aktuell gültige Staatsvertrag 1991 ratifiziert wurde, waren Fernsehen und Radio noch der aktuelle ‚Schrei‘. Von Streaming, nichtlinearen Medienangeboten und anderen Möglichkeiten, die das Internet bietet, sprach damals keiner. Der vorliegende Staatsvertrag schafft den Rahmen für einen Rundfunk im digitalen Zeitalter. Das begrüße ich ausdrücklich.“
Mehr zum MDR-Staatsvertrag ist in unseren Pressemitteilungen zu finden. Der Rundfunkrat, der sich heute konstituiert hat, ist der erste, der unter den Regelungen des neuen Staatsvertrags zusammenkommt. Als Mitglied des Rundfunkrats wird sich Dirk Panter für das Ziel einsetzen, dass bei der Reform im Mittelpunkt stand: einen modernen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter.
Der MDR hat sich in den letzten Jahren zu einem der modernsten öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt. Auch im Rundfunkrat werden die Weichen dafür gestellt, dass das so bleibt. Daran will ich weiterhin mitarbeiten: für einen modernen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter.
Besonders wichtig ist mir dass sich der Wandel in der Gesellschaft auch in der Zusammensetzung des Rundfunkrates und der Vielfalt seiner Mitglieder widerspiegelt. Dafür haben wir in den letzten Jahren, insbesondere durch den neuen MDR-Staatsvertrag, den Grundstein gelegt.
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