LANDARZTGESETZ
Es braucht ein Gesamtkonzept, um eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Das im letzten Jahr verabschiedete Landarztgesetz ist ein weiterer Baustein in diesem Paket, das die Sicherung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen sicherstellen soll. Langfristig können so gezielt Bedarfe in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum gedeckt werden. Mit der Einführung einer Vorab-Quote bei der Hochschulzulassung werden künftig 40 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung tätig zu sein.
Dabei gehen wir einen neuen Weg bei der Hochschulzulassung: Nicht der Abiturdurchschnitt wird maßgeblich sein und den zentralen Ausschlag geben. Mit der Landarztquote setzen wir vermehrt auf Menschen mit beruflichen Vorerfahrungen und ehrenamtlichem Engagement im Gesundheitsbereich. Auf Menschen, die sich bereits mit ihrer Studien- und Berufswahl auseinandergesetzt haben, und einen guten Mediziner-Test abgelegt haben. Und natürlich auf Menschen, die den Willen haben als Landärztin oder Landarzt tätig zu werden. Dies können die Studienbewerberinnen und Studienbewerber in einem zweistufigen strukturierten Auswahlverfahren unter Beweis stellen.
JETZT BEWERBEN: PORTAL ÖFFNET AB 1. APRIL
Wir haben das wichtige Thema heute erneut auf die Agenda im Sächsischen Landtag gesetzt. Und unsere Aktuelle Debatte dafür genutzt, um auf die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2022/2023 aufmerksam zu machen. Am 1. April geht das Portal online. Es wird dann für 14 Tage, also bis zum 15. April 2022 geöffnet sein. Hier geht es zum Portal
Diese zwei Wochen sind für alle Bewerberinnen und Bewerber relevant, die bereits ein Abitur in der Tasche haben und sich beispielsweise aus der Berufstätigkeit heraus oder nach einem entsprechenden Bundesfreiwilligendienst für das Medizinstudium bewerben möchten. Die künftigen Abiturient:innen können sich regulär zum 15. Juli im zentralen Vergabeverfahren bewerben.
REICHT DAS?
Allein mit der Landarztquote werden wir das Problem nicht lösen. Die Maßnahme ist nur ein Teil des 2019 verabschiedeten 20-Punkte-Programms für die medizinische Versorgung. Die Koalition packt an: Seit dem Wintersemester 2020/2021 gibt es 90 zusätzliche Medizinstudienplätze in Sachsen, davon 50 im Chemnitzer Modellstudiengang.
Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung fördert das sächsische Sozialministerium angehende Allgemeinmediziner:innen mit einem Hausarztstipendium. Die KV Sachsen unterstützt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen Ärzt:innen in Weiterbildung, die in einem Fachgebiet tätig werden wollen, in denen Versorgungsengpässe drohen. Hierzu zählen unter anderem die Augenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie für Kinder und Erwachsene oder die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Es gibt in Sachsen eine finanzielle Förderung von bis zu 100.000 Euro, wenn Haus- oder Facharztpraxen übernommen oder neu gegründet werden.
Mit dem Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ werden in den Studienjahrgängen jeweils 20 Studierende gefördert, die das Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn aufgenommen haben. Im Anschluss an das Studium absolvieren die Studierenden die Weiterbildung zum Facharzt oder Fachärztin für Allgemeinmedizin in Sachsen und werden anschließend für mindestens fünf Jahre hausärztlich in Sachsen tätig. Seit dem Studienjahr 2020/21 übernimmt das Sozialministerium die Förderung von zusätzlich 20 Plätzen.
Finanzielle Anreize allein reichen aber nicht aus. Medizinische Versorgungszentren beziehungsweise die Gründung einer kommunalen Poliklinik Plus können ebenso Abhilfe schaffen, wie eine stärkere Delegation von medizinischen Aufgaben an Fachpersonal zur Entlastung der Mediziner:innen. Um mehr Menschen für Gesundheitsberufe zu gewinnen, übernehmen wir in Sachsen das Schulgeld. Die Überwindung starrer Sektorengrenzen ist ebenfalls ein Bestandteil der Lösung, genauso wie die weitere Förderung von Telemedizin.
Es ist ein Gesamtpaket das stetig verfeinert und gegebenenfalls angepasst werden muss. Das stete werben und fördern lohnt sich jedoch. Denn der Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes ist ein sehr schöner und sinnstiftender. Daher hoffen wir, dass viele die Bewerbungsfrist bis zum 15. April nutzen werden.
Bilder: Fabio Balbi I Adobe Stock
Am 1. April startet die sächsische Landarztquote: die Bewerbungsphase für einen Studienplatz nach dem Sächsischen Landarztgesetz zum Wintersemester 2022/2023 beginnt. Wir hoffen, dass viele die Bewerbungsfrist nutzen und sich dafür entscheiden, Landarzt oder Landärztin zu werden.
Am 1. April startet die sächsische Landarztquote: die Bewerbungsphase für einen Studienplatz nach dem Sächsischen Landarztgesetz zum Wintersemester 2022/2023 beginnt. Das Portal wird 14 Tage geöffnet sein. Wir hoffen, dass viele die Bewerbungsfrist nutzen und sich dafür entscheiden, Landarzt oder Landärztin zu werden.
Langfristig können so gezielt Bedarfe in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum gedeckt werden. Mit der Einführung einer Vorab-Quote bei der Hochschulzulassung werden künftig 40 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung tätig zu sein. Dabei gehen wir einen neuen Weg bei der Hochschulzulassung, denn der Abiturdurchschnitt wird bei der Auswahl nicht maßgeblich sein. Mit der Landarztquote setzen wir vermehrt auf berufliche Vorerfahrungen sowie ehrenamtliches Engagement im Gesundheitsbereich, einen sehr gut bestandenen Mediziner-Test und natürlich den Willen als Landärztin oder Landarzt tätig zu werden.
Eine Tätigkeit in den ländlichen Regionen bringt viele Vorteile mit sich. Die Verbundenheit und das Vertrauen zu den Patientinnen und Patienten ist sehr groß. Sie haben die Möglichkeit Patienten über viele Jahre zu begleiten, ihre Lebensumstände kennenzulernen und ein Verhältnis aufzubauen. Und diese Tätigkeit geht oft mit sehr viel Dankbarkeit der Menschen vor Ort einher.
Studien und Umfragen unter Medizinstudierenden machen hingegen deutlich, dass junge Ärzte tendenziell lieber in den Städten leben und arbeiten. Viele entscheiden sich zudem gegen eine eigene Praxis und bevorzugen stattdessen eine Anstellung, um Arbeits-, Familien- und Freizeit besser in Balance zu halten. In dieser Gemengelage brauchen wir ein Gesamtkonzept, um eine Tätigkeit im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Das im letzten Jahr verabschiedete Landarztgesetz ist ein weiterer Baustein in diesem Paket, das die Sicherung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen sicherstellen soll.