Der Sächsische Landtag hat einen fraktionsübergreifenden Kompromiss zur Anerkennung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens als Teilleistungsschwäche beschlossen. Dazu erklärt Gerald Eisenblätter, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens brauchen frühzeitig eine verlässliche und individuelle Unterstützung. Das ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit.
Probleme beim Rechnen und im mathematischen Verständnis wachsen sich nicht aus, sondern werden mit der Zeit immer größer. Besondere Rechenschwierigkeiten als Teilleistungsschwäche anzuerkennen, ist daher folgerichtig und längst überfällig.
Mit dem fraktionsübergreifenden Beschluss leiten wir jetzt einen Prozess ein, damit Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Regeln, aber auch Unterstützung an die Hand bekommen. Eine Expertengruppe wird diese Regeln bis zu den Sommerferien erarbeiten. So weitreichende Änderungen führt man nicht von jetzt auf gleich ein, deshalb haben wir einen Stufenplan verabredet: Ab 1. August 2026 werden Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 3 unterstützt, ab 1. August 2027 folgen die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 4.
Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das früh hinschaut, gezielt unterstützt und niemanden zurücklässt. Der gemeinsame Änderungsantrag macht den Weg zur Entwicklung eines langfristigen und tragfähigen Reformkonzepts für mehr Chancengleichheit an Sachsens Schulen frei.“
Hintergrund: Mit dem fraktionsübergreifenden Beschluss wird ein strukturierter Prozess angestoßen, der betroffenen Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften mehr Klarheit und Sicherheit geben soll. Eine interdisziplinäre Expertengruppe aus Wissenschaft und pädagogischer Praxis wird bis zu den Sommerferien konkrete, rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Regelungen erarbeiten. Dazu gehören Verfahren zur Feststellung besonderer Rechenschwierigkeiten, Empfehlungen für Nachteilsausgleiche sowie Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Lehrkräfte.
Zentrales Anliegen des Änderungsantrags ist es, frühzeitig anzusetzen: Prävention, lernbegleitende Diagnostik und individuelle Förderung sollen bereits im Kindergarten, in der Schuleingangsphase und im Anfangsunterricht gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit dem besonderen Nachteilsausgleich ein Instrument geschaffen, das faire Bedingungen ermöglicht, ohne die Leistungsanforderungen abzusenken.
Zum fraktionsübergreifenden Änderungsantrag:

