Mehr Transparenz in Entscheidungsprozessen

29. Juni 2022

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Der Aus­schuss für Ver­fas­sung und Recht, Demo­kratie, Europa und Gleich­stel­lung (VREA) im Säch­si­schen Landtag hat heute die Emp­feh­lung gegeben das Trans­pa­renz­ge­setz im Plenum zu ver­ab­schieden. Der Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung dazu wurde am 11.4.2022 im Aus­schuss ange­hört. Auf­grund der Emp­feh­lungen der Sach­ver­stän­digen hat die Koali­tion den Gesetz­ent­wurf noch­mals ange­passt, unter anderem in fol­genden Aspekten:

 

  •     Es wurde ein Kos­ten­de­ckel für Anträge ein­ge­zogen, dieser liegt bei jetzt bei 2.500 Euro.
  •     Von Kosten für Anträge kann in bestimmten Fällen ganz oder teil­weise abge­sehen werden, zum Bei­spiel wenn ein öffent­li­ches Inter­esse vor­liegt.

 

Diese Ände­rungen sind wichtig, denn so haben nun auch Men­schen mit geringem Ein­kommen die Mög­lich­keit Anträge zu stellen. Ins­ge­samt stärkt der Aufbau einer Trans­pa­renz­platt­form die Mög­lich­keit zur Teil­habe von Bürger:innen in Sachsen deut­lich. Sie können so Pro­zesse besser nach­voll­ziehen und das Ver­trauen in die Politik sowie die Demo­kratie wird gestärkt. Im Bun­des­ver­gleich schließt Sachsen nun auf, nur Bayern und Nie­der­sachsen haben bisher kein Infor­ma­ti­ons­frei­heits- oder Trans­pa­renz­ge­setz.

 

Was bringt das Transparenzgesetz im Detail?

 

  • Durch das Gesetz wird die Regie­rung beauf­tragt, eine digi­tale Trans­pa­renz­platt­form auf­zu­bauen. Diese soll ab 2026 zur Ver­fü­gung stehen.
  • Das Gesetz soll Behörden ver­pflichten, wich­tige Daten für die Bürger:innen in der Trans­pa­renz­platt­form zu ver­öf­fent­li­chen. Bürger:innen erhalten so Zugang zu aktu­ellen und wich­tigen Daten aus der Ver­wal­tung.
  • Bürger:innen können zudem Anträge stellen, wenn Infor­ma­tionen nicht in der Platt­form ver­fügbar sind. Der Trans­pa­renz­an­spruch besteht für Bürger:innen, sofern nicht schutz­wür­dige pri­vate oder öffent­liche Inter­essen über­wiegen.
  • Trans­pa­renz­pflich­tige Stellen: unter anderem Ministerpräsident:in, Staats­mi­nis­te­rien, Staats­kanzlei und juris­ti­sche Per­sonen des öffent­li­chen Rechts, die der Auf­sicht des Frei­staates Sachsen unter­stehen (z. B. Stif­tungen)
  • Kom­munen bekommen die Mög­lich­keit, frei­willig ent­spre­chende Sat­zungen zur Infor­ma­ti­ons­frei­heit zu erlassen. Sie sind dazu jedoch vor­erst nicht ver­pflichtet.

 

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