+++ Umsetzung von Koalitionsvertrag und Beschluss des Koalitionsausschusses +++
In ihrer Sitzung am 23. Februar 2021 hat SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag beschlossen, das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung aufzufordern, entsprechend dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Oktober 2020 den Prozess zur Einführung einer Mietpreisbremse (Normsetzungsverfahren) unverzüglich in Gang zu setzen und einen Kabinettsbeschluss bis zum Sommer 2021 zu ermöglichen. (Beschluss als PDF)
Dazu Albrecht Pallas, Sprecher für Wohnungspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Dresden und Leipzig haben sehr angespannte Wohnungsmärkte. Insbesondere für Familien mit geringem Einkommen nimmt die Mietbelastung unzumutbare Ausmaße an. Daher hatte sich die Koalition darauf verständigt, die Wohnungsmärkte anhand belastbarer Kriterien zu bewerten und bei Erfüllung unverzüglich das Verfahren für eine Mietpreisbremse zu starten. Die erforderlichen Kriterien für die Mietpreisbremse sind nach unserer Ansicht, und auch nach Einschätzung des zuständigen Ministeriums, erfüllt – durch fünf Indikatoren wird die Anspannung der Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig belastbar begründet. Einer Einführung der Mietpreisbremse steht nichts mehr im Weg. Wir fordern das zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung auf, bis zum Sommer 2021 einen entsprechenden Kabinettsbeschluss herbeizuführen.“
Der Beschluss im Wortlaut (Beschluss als PDF):
Einführung der Mietpreisbremse bis Sommer 2021
Beschluss der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Dresden, 23. Februar 2021
Die Wohnungsmärkte in Sachsen sind durch unterschiedliche Herausforderungen gekennzeichnet: angespannte Märkte in den Ballungszentren sowie Leerstand und Sanierungsbedarfe in Klein- und Mittelstädten. Probleme, eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden, bestehen in den Ballungszentren vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen, wie z.B. für Alleinerziehende und größere Familien. Deren Mietbelastungsquote übersteigt oftmals deutlich die zumutbare Schwelle von 30 Prozent des Haushaltseinkommens, was Durchschnittswerte aber nicht abbilden. Wohnungsneubau und Anmietung sind für diese Gruppen kaum noch bezahlbar.
CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD in Sachsen haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, es den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Um die Wohnungsmärkte in den Ballungszentren zu entspannen, soll dabei neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums auch vom Instrument der Mietpreisbremse Gebrauch gemacht werden. Dafür braucht es nach § 556d Abs. 2 BGB eine Ermächtigungsgrundlage der Landesregierung (Verordnung), die durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) erarbeitet werden muss.
Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsausschuss vom 12. Oktober 2020 auf ein konkretes Verfahren verständigt, wonach bei Erforderlichkeit einer Mietpreisbremse das SMR unverzüglich das notwendige Normsetzungsverfahrens einleitet. Zunächst waren die beiden Städte Dresden und Leipzig aufgefordert, die angespannten Wohnungsmärkte anhand belastbarer Kriterien zu begründen.
Die beiden Städte hatten ihrerseits bis Ende 2020 die Nachweise erbracht. Auf einem anschließenden Treffen der wohnungspolitischen Sprecher der Koalition mit dem SMR wurden die Begründungen der beiden Städte erörtert.
Nach Einschätzung des SMR sind bei Verwendung der Indikatoren im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Mietpreisbremse gegeben und eine Landesverordnung rechtssicher begründbar.
Die SPD-Fraktion sieht die Voraussetzungen für die Einführung einer Mietpreisbremse als erfüllt an. Der Vergleich von Bevölkerungs-, Mieten- und Leerstandsentwicklung und Mietbelastungsquote mit den sächsischen Durchschnittswerten ist sowohl zulässig als auch sinnvoll, da der Vergleich mit bundesweiten Durchschnittswerten die besondere ostdeutsche Situation unzureichend berücksichtigt. Durch fünf Indikatoren wird die Anspannung der Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig belastbar begründet.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung daher auf, entsprechend dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Oktober 2020 den Prozess zur Einführung einer Mietpreisbremse (Normsetzungsverfahren) unverzüglich in Gang zu setzen und einen Kabinettsbeschluss bis zum Sommer 2021 zu ermöglichen.