SPD-Fraktion fordert zügige Einführung der Mietpreis-Bremse

23. Februar 2021

+++ Umsetzung von Koalitionsvertrag und Beschluss des Koalitionsausschusses +++

In ihrer Sit­zung am 23. Februar 2021 hat SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag beschlossen, das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­rium für Regio­nal­ent­wick­lung auf­zu­for­dern, ent­spre­chend dem Beschluss des Koali­ti­ons­aus­schusses vom 12. Oktober 2020 den Pro­zess zur Ein­füh­rung einer Miet­preis­bremse (Norm­set­zungs­ver­fahren) unver­züg­lich in Gang zu setzen und einen Kabi­netts­be­schluss bis zum Sommer 2021 zu ermög­li­chen. (Beschluss als PDF)

Dazu Albrecht Pallas, Spre­cher für Woh­nungs­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag: „Dresden und Leipzig haben sehr ange­spannte Woh­nungs­märkte. Ins­be­son­dere für Fami­lien mit geringem Ein­kommen nimmt die Miet­be­las­tung unzu­mut­bare Aus­maße an. Daher hatte sich die Koali­tion darauf ver­stän­digt, die Woh­nungs­märkte anhand belast­barer Kri­te­rien zu bewerten und bei Erfül­lung unver­züg­lich das Ver­fahren für eine Miet­preis­bremse zu starten. Die erfor­der­li­chen Kri­te­rien für die Miet­preis­bremse sind nach unserer Ansicht, und auch nach Ein­schät­zung des zustän­digen Minis­te­riums, erfüllt – durch fünf Indi­ka­toren wird die Anspan­nung der Woh­nungs­märkte in Dresden und Leipzig belastbar begründet. Einer Ein­füh­rung der Miet­preis­bremse steht nichts mehr im Weg. Wir for­dern das zustän­dige Staats­mi­nis­te­rium für Regio­nal­ent­wick­lung auf, bis zum Sommer 2021 einen ent­spre­chenden Kabi­netts­be­schluss her­bei­zu­führen.“

Der Beschluss im Wort­laut (Beschluss als PDF):

Einführung der Mietpreisbremse bis Sommer 2021 

Beschluss der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag
Dresden, 23. Februar 2021

Die Woh­nungs­märkte in Sachsen sind durch unter­schied­liche Her­aus­for­de­rungen gekenn­zeichnet: ange­spannte Märkte in den Bal­lungs­zen­tren sowie Leer­stand und Sanie­rungs­be­darfe in Klein- und Mit­tel­städten. Pro­bleme, eine ange­mes­sene und bezahl­bare Woh­nung zu finden, bestehen in den Bal­lungs­zen­tren vor allem für Haus­halte mit nied­rigen Ein­kommen, wie z.B. für Allein­er­zie­hende und grö­ßere Fami­lien. Deren Miet­be­las­tungs­quote über­steigt oft­mals deut­lich die zumut­bare Schwelle von 30 Pro­zent des Haus­halts­ein­kom­mens, was Durch­schnitts­werte aber nicht abbilden. Woh­nungs­neubau und Anmie­tung sind für diese Gruppen kaum noch bezahlbar.

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD in Sachsen haben sich im Koali­ti­ons­ver­trag darauf ver­stän­digt, es den Kom­munen zu ermög­li­chen, bei Fehl­ent­wick­lungen auf dem Woh­nungs­markt geeig­nete Gegen­maß­nahmen zu ergreifen. Um die Woh­nungs­märkte in den Bal­lungs­zen­tren zu ent­spannen, soll dabei neben der Schaf­fung bezahl­baren Wohn­raums auch vom Instru­ment der Miet­preis­bremse Gebrauch gemacht werden. Dafür braucht es nach § 556d Abs. 2 BGB eine Ermäch­ti­gungs­grund­lage der Lan­des­re­gie­rung (Ver­ord­nung), die durch das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­rium für Regio­nal­ent­wick­lung (SMR) erar­beitet werden muss.

Die Koali­ti­ons­par­teien hatten sich im Koali­ti­ons­aus­schuss vom 12. Oktober 2020 auf ein kon­kretes Ver­fahren ver­stän­digt, wonach bei Erfor­der­lich­keit einer Miet­preis­bremse das SMR unver­züg­lich das not­wen­dige Norm­set­zungs­ver­fah­rens ein­leitet. Zunächst waren die beiden Städte Dresden und Leipzig auf­ge­for­dert, die ange­spannten Woh­nungs­märkte anhand belast­barer Kri­te­rien zu begründen. 

Die beiden Städte hatten ihrer­seits bis Ende 2020 die Nach­weise erbracht. Auf einem anschlie­ßenden Treffen der woh­nungs­po­li­ti­schen Spre­cher der Koali­tion mit dem SMR wurden die Begrün­dungen der beiden Städte erör­tert.

Nach Ein­schät­zung des SMR sind bei Ver­wen­dung der Indi­ka­toren im Ver­gleich mit dem Lan­des­durch­schnitt die recht­li­chen Vor­aus­set­zungen für die Ein­füh­rung einer Miet­preis­bremse gegeben und eine Lan­des­ver­ord­nung rechts­si­cher begründbar.

Die SPD-Frak­tion sieht die Vor­aus­set­zungen für die Ein­füh­rung einer Miet­preis­bremse als erfüllt an. Der Ver­gleich von Bevölkerungs‑, Mieten- und Leer­stands­ent­wick­lung und Miet­be­las­tungs­quote mit den säch­si­schen Durch­schnitts­werten ist sowohl zulässig als auch sinn­voll, da der Ver­gleich mit bun­des­weiten Durch­schnitts­werten die beson­dere ost­deut­sche Situa­tion unzu­rei­chend berück­sich­tigt. Durch fünf Indi­ka­toren wird die Anspan­nung der Woh­nungs­märkte in Dresden und Leipzig belastbar begründet.

Die SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag for­dert das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­rium für Regio­nal­ent­wick­lung daher auf, ent­spre­chend dem Beschluss des Koali­ti­ons­aus­schusses vom 12. Oktober 2020 den Pro­zess zur Ein­füh­rung einer Miet­preis­bremse (Norm­set­zungs­ver­fahren) unver­züg­lich in Gang zu setzen und einen Kabi­netts­be­schluss bis zum Sommer 2021 zu ermög­li­chen.