Baum: Mobilität ermöglichen und zugleich Verkehr reduzieren – Carsharing und Radschnellwege

3. Juli 2019

Heute hat der Säch­si­sche Landtag das novel­lierte Stra­ßen­ge­setz für den Frei­staat beschlossen. Dazu sagt Thomas Baum, Spre­cher für Wirtschafts‑, Struktur- und Ver­kehrs­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

„Wir wollen Mobi­lität ermög­li­chen und dabei zugleich Ver­kehr redu­zieren. Mobi­lität in Sachsen soll zukunfts­wei­send, umwelt­ver­träg­lich und res­sour­cen­ef­fi­zient sein und sich an den Bedürf­nissen der Men­schen in allen Lan­des­teilen ori­en­tieren. Das geht nur, indem wir als Politik moderne Kon­zepte unter­stützen. Car­sha­ring, also die gemein­schaft­liche Nut­zung von Autos, ist so ein Bei­spiel.

Car­sha­ring wird auch in Sachsen immer beliebter. Viele Men­schen, nicht nur in den Groß­städten, besitzen kein eigenes Auto mehr und nutzen statt­dessen Car­sha­ring. Neben dem klas­si­schen sta­ti­ons­ba­sierten Car­sha­ring gibt es mitt­ler­weile auch soge­nannte Free-floa­ting-Sys­teme, bei denen die Autos keine festen Stell­plätze mehr haben. Solche Ange­bote gibt es z.B. in Leipzig. Trotzdem bleibt das sta­ti­ons­ba­sierte Car­sha­ring weiter der wich­tigste Teil des Ange­bots. Car­sha­ring boomt und immer mehr Kom­munen in Sachsen wollen diese effi­zi­ente Form der Auto­nut­zung ermög­li­chen oder in ihren Ver­wal­tungen selbst ein­setzen“, so Thomas Baum am Mitt­woch in Dresden.

„Kon­kret schaffen wir mit dem neu ein­ge­fügten Para­graph 18a eine Rege­lung, die es Gemeinden ermög­licht, Stell­flä­chen für Car­sha­ring im öffent­li­chen Stra­ßen­raum im Rahmen einer Son­der­nut­zungs­er­laubnis aus­zu­weisen. Analog zum Car­sha­ring-Gesetz des Bundes wird es nun auch für säch­si­sche Gemeinden mög­lich, per Aus­schrei­bungs­ver­fahren Stell­plätze an Car­sha­ring-Anbieter zu ver­geben. Damit erfüllen wir den Koali­ti­ons­ver­trag, in dem wir uns vor­ge­nommen hatten, die rechts­si­chere Aus­wei­sung von Car­sha­ring-Stell­plätzen für Kom­munen zu ermög­li­chen.

Unser Ziel war es, das Ver­fahren zur Ertei­lung der Son­der­nut­zung für die Gemeinden mög­lichst ein­fach und unbü­ro­kra­tisch zu gestalten. Die Kri­te­rien für das Aus­wahl­ver­fahren können die Kom­munen des­halb in Zukunft selbst fest­legen und Städte und Gemeinden unter 100.000 Ein­woh­nern können sogar noch fle­xi­bler han­deln.“

„Ein wei­terer wich­tiger Punkt der Geset­zes­no­velle sind die Rad­schnell­wege. Denn auch diese ermög­li­chen neue Formen der Mobi­lität. Des­halb findet sich im Gesetz­ent­wurf die neue Stra­ßen­klasse der ‚Rad­schnell­ver­bin­dungen‘. Diese Rad­schnell­wege, von denen es in Deutsch­land erst wenige gibt, dafür z.B. in den Nie­der­landen schon sehr viele, sind größer dimen­sio­niert als bisher übliche Rad­wege. Vor allem aber haben die Rad­fah­renden dort in den meisten Fällen Vor­fahrt und können somit zügig und sicher vor­an­kommen.

Gerade für die noch stär­kere Ver­net­zung von Stadt und Land, aber auch dem Land unter­ein­ander, brau­chen wir des­halb Rad­schnell­wege. Die Pla­nungen dafür laufen schon – und das Stra­ßen­ge­setz gibt nun den aktua­li­sierten recht­li­chen Rahmen dafür vor“, so Thomas Baum abschlie­ßend.