Zur Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler und zur heutigen Haushaltsklausur hat die SPD-Fraktion folgenden Beschluss gefasst:
Sicherheit geben, Haushalt pünktlich beschließen, Sondervermögen einrichten
Beschluss der SPD-Fraktion am 05.10.2022
Wir biegen auf die Zielgerade ein. Es ist richtig, die Gaspreisbremse gründlich vorzubereiten. Die Regelungen des Bundes müssen klar, handhabbar und verlässlich sein. Und die Länder müssen bereit sein, ihren Anteil zu tragen. Jetzt zählen Gründlichkeit UND Schnelligkeit auf allen Seiten.
In Sachsen haben wir in der Corona-Krise ein gutes Instrumentarium entwickelt: Wir haben den regulären Haushalt stabilisiert und so die sichere Basis für das Land gehalten. Und wir haben ein Sondervermögen eingerichtet, um die zusätzlichen Lasten abzufedern und Hilfsprogramme zu finanzieren. Das hat sich bewährt.
„Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung auf Bundesebene kann Sachsen nutzen, um eigene Entscheidungen zu treffen“ – Dirk Panter
Auch in dieser Krise gilt: Wir brauchen mit dem neuen Haushalt eine stabile Basis. Deshalb treiben wir die Haushaltsverhandlungen voran. Ein pünktlicher Beschluss gibt allen im Land Sicherheit.
Wir setzen dabei zwei klare Schwerpunkte:
- Es ist uns wichtig, vor allem die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen.
- Und es sind die Kinder und Jugendlichen, denen unser besonderes Augenmerk gehört.
Parallel dazu muss Sachsen ein Sondervermögen zur Bewältigung der Energiepreiskrise einrichten. Daraus werden die Länderanteile des Entlastungspakets finanziert. Und daraus speisen sich die Hilfsprogramme, die es dann noch zusätzlich braucht: Für unsere vielfältig strukturierte Gesellschaft (z.B. in Sport und Kultur), für soziale Einrichtungen, für die Daseinsvorsorge und für die Kommunen. Gespeist werden kann das Sondervermögen aus Mitteln, die frei werden durch die Streckung der Tilgungsfrist, durch eine maßvolle Reduzierung der Beamtenpensionsfondszuführung, durch ggf. anfallende Mehreinnahmen im Ergebnis der nächsten Steuerschätzung Ende Oktober oder etwaige Haushaltsüberschüsse und – wenn all das nicht reicht – durch Feststellung der „außergewöhnlichen Notsituation“ nach Art. 95/5 der Sächsischen Verfassung.
Wie groß der finanzielle Umfang des Sondervermögens sein muss, werden wir in den nächsten zwei Wochen wissen. Unabhängig von der konkreten Summe aber müssen alle Seiten das Notwendige vorbereiten: Der Landtag muss als Haushaltsgesetzgeber das Sondervermögen einrichten, die Regierung zielgenaue Hilfsprogramme vorbereiten. Wir sind dazu bereit. Sachsen kann die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sofort nachdem die Ausgestaltung der Gaspreisbremse durch den Bund feststeht, der „Los-Knopf“ gedrückt werden kann.
https://2019-2024.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/221005-Beschluss-Klausur.pdf
Der Beschluss konkretisiert die Positionierung zur Energiepreiskrise vom 13. September:
Die Krise konsequent bekämpfen, die Zukunft nachhaltig sichern