Stellungnahme

20. Februar 2019

der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Berichterstattung von netz​po​litik​.org

Der Säch­si­sche Landtag hat im Zuge des Haus­halts­ver­fah­rens das Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz geän­dert, um den Status des Säch­si­schen Rech­nungs­hofes klar­zu­stellen. Die Trag­weite dieser Ent­schei­dung und der Zusam­men­hang mit einer Klage auf Her­aus­gabe eines Son­der­be­richtes waren der SPD-Frak­tion zu diesem Zeit­punkt nicht bewusst.

Die Geset­zes­än­de­rung zielte darauf, die Unab­hän­gig­keit des Rech­nungs­hofes und dessen Arbeit sicher­zu­stellen. Der Rech­nungshof muss alle Ange­le­gen­heiten der Exe­ku­tive prüfen können – auch, wenn die Belange Dritter, zum Bei­spiel von Unter­nehmen, betroffen sind. Bestünde ein weit­rei­chender Aus­kunfts­an­spruch gegen­über dem Rech­nungshof, könnte er seinen Auf­gaben nicht mehr ord­nungs­gemäß nach­gehen.
Der Wunsch des Rech­nungs­hofes, das Gesetz zu ändern, wurde im Herbst 2018 vom Rech­nungshof selbst an die CDU-Frak­tion her­an­ge­tragen. Sie for­mu­lierte dann einen ent­spre­chenden Antrag für das Haus­halts­be­gleit­ge­setz. Die Koali­tion hat sich diesen Antrag zu Eigen gemacht – mit kon­kre­ti­sierter Begrün­dung.

Die Argu­men­ta­tion für diesen Antrag wurde in der öffent­li­chen Anhö­rung vom 26. November 2018 durch den Prä­si­denten des Säch­si­schen Rech­nungs­hofes, Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, deut­lich gemacht. Die Ver­treter der SPD-Frak­tion im Haus­halts- und Finanz­aus­schuss haben anschlie­ßend dieser Ände­rung zuge­stimmt, so dass diese Ände­rung Teil der Beschluss­emp­feh­lung für die finale Abstim­mung im Plenum des Land­tags am 13. Dezember 2018 wurde.

Um es klar zu sagen: Die Geset­zes­än­de­rung stand für uns in keinem Zusam­men­hang mit dem lau­fenden Gerichts­ver­fahren. Wir bedauern, wenn ein anderer Ein­druck ent­standen ist.

Wir halten es nach wie vor für richtig, Gut­achten nicht zwin­gend zu ver­öf­fent­li­chen, wenn diese interne Zahlen eines Unter­neh­mens ent­halten und deren Ver­öf­fent­li­chung einen Ein­griff in den Wett­be­werb wären. Die Klar­stel­lung des Rech­nungshof-Status‘ ent­spricht im Übrigen auch der Rechts­lage in anderen Bun­des­län­dern.