Neues Hochschulgesetz verabschiedet

30. Mai 2023

Hochschulen in Sachsen

14
Hoch­schulen

101.000
Stu­die­rende

47.000
Beschäf­tigte im Hoch­schul­be­trieb

Das Säch­si­sche Hoch­schul­ge­setz in seinen Grund­zügen ist bereits mehr als 10 Jahre alt. Das „Hoch­schul­frei­heits­ge­setz“, wie es damals genannt wurde, war aller­dings ein Kon­strukt mit starren Regeln und Ein­schrän­kungen.
In den ver­gan­genen Jahren haben sich die Arbeits- und Lern­be­din­gungen in der Wis­sen­schaft stark ver­än­dert. Sei es in Bezug auf Digi­ta­li­sie­rung, Lehr- und Lern­be­din­gungen oder Gleich­stel­lung und Diver­sität. Das passt mit den alten Regeln oft nicht mehr zusammen.

Des­wegen wurde das Gesetz umfang­reich ange­passt. Dabei sollen die Ände­rungen mög­lichst alle errei­chen, die einer Hoch­schule ange­hören, von den Stu­die­renden bis zur Pro­fes­sorin. Und natür­lich auch hin­sicht­lich der Inklu­sion, denn schließ­lich sollen die säch­si­schen Hoch­schulen allen offen stehen.

Die Hoch­schulen selbst bekommen nun mehr Frei­räume. Dadurch können sie mehr eigene Schwer­punkte setzen oder selbst ent­scheiden, mit wel­chen anderen Hoch­schulen sie koope­rieren wollen.

Natür­lich bringen so viele Ver­än­de­rungen auch neue Auf­gaben mit sich. Daher ist es beson­ders wichtig, dass das neue Hoch­schul­ge­setz auch neue Kar­rie­re­wege in der Wis­sen­schaft ermög­licht und Befris­tungen klar regelt.

Nur so können sich die Wis­sen­schafts- und Hoch­schul­land­schaft best­mög­lich wei­ter­ent­wi­ckeln und Stu­die­rende unter modernen Bedin­gungen stu­dieren.


„In den ver­gan­genen Jahren haben sich die Arbeits- und Stu­di­en­be­din­gungen in der Wis­sen­schaft stark ver­än­dert – sei es in Bezug auf Digi­ta­li­sie­rung, Lehr- und Lern­be­din­gungen oder Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf oder Stu­dium. Da passen die alten Regeln oft nicht mehr. Des­halb gibt es jetzt ein Update für das Hoch­schul­ge­setz, hin zu einem modernen Auf­trag sowie neuen Mög­lich­keiten, um Betei­li­gung und Mit­sprache zu orga­ni­sieren.“

Sabine Friedel

bil­dungs- und hoch­schul­po­li­ti­sche Spre­cherin

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Aufgaben von Hochschulen (Modernisierung und Ergänzungen)

Inklusion
  • Inklu­sion wird zur Auf­gabe der Hoch­schule erklärt. Sie wird ange­halten, sich um die Bar­rie­re­frei­heit und Zugäng­lich­keit ihrer Ange­bote für Stu­die­rende, Studienbewerber:innen und Doktorand:innen mit Behin­de­rungen oder chro­ni­schen Krank­heiten zu sorgen. Als Ansprechpartner:innen werden Beauf­tragte für Stu­die­rende mit Behin­de­rungen oder chro­ni­schen Krank­heiten eta­bliert.
  • Aus Behin­de­rungen oder chro­ni­schen Krank­heiten dürfen den betrof­fenen Stu­die­renden und Doktorand:innen keine Nach­teile im Stu­di­en­pro­zess erwachsen.
Gleichstellung und Diversität
  •  Der all­ge­meine Grund­satz zur Gleich­be­hand­lung unab­hängig von Her­kunft, Haut­farbe, poli­ti­scher oder sexu­eller Ori­en­tie­rung soll durch die Hoch­schulen sicher­ge­stellt werden. Das All­ge­meine Gleich­be­hand­lungs­ge­setz gilt fortan für alle Mit­glieder und Ange­hö­rigen. 
  • Die Hoch­schulen werden beauf­tragt, ein Gleich­stel­lungs­kon­zept zu erar­beiten, um den Frau­en­an­teil auf allen Ebenen sowie in Füh­rungs- und Ent­schei­dungs­po­si­tionen zu erhöhen.
  • In den Hoch­schul­gre­mien ist auf die Reprä­sen­tanz von Frauen zu achten. In Beru­fungs­kom­mis­sionen sollen min­des­tens drei weib­liche Mit­glieder mit­wirken.
Stärkung der Hochschulautonomie
  • Die Hoch­schulen erhalten nicht nur neue Auf­gaben, son­dern auch neue Frei­heiten, um interne Belange selbst in der Grund­ord­nung zu regeln. So können wei­tere bera­tende Mit­glieder im Senat bestimmt werden oder die Anzahl der Prorektor:innen ange­hoben werden.

  • Gemeinsam mit anderen Hoch­schulen und Insti­tu­tionen können Hoch­schul­al­li­anzen als recht­lich selb­stän­dige Ein­rich­tungen gegründet werden. Zudem können Hoch­schulen freier über Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen ent­scheiden.

  • Inner­halb der Hoch­schule wird die Zustän­dig­keit der Gre­mien neu sor­tiert. Der Senat, als höchstes aka­de­mi­sches Organ, in dem alle Mit­glie­der­gruppen ver­treten sind, wird stärker betei­ligt und erhält mehr Mit­spra­che­rechte. Das Wahl­ver­fahren zur Rek­torin oder zum Rektor wird neu aus­ge­staltet. Zukünftig unter­breitet eine pari­tä­tisch aus Senat und Hoch­schulrat besetzte Aus­wahl­kom­mis­sion direkt dem erwei­terten Senat einen Wahl­vor­schlag.

  • Die Hoch­schulen erhalten die Mög­lich­keit, zen­trale Ange­le­gen­heiten in Rah­men­ord­nungen zu regeln. So können bspw. Stu­dien- und Prü­fungs­ord­nungen in einem Doku­ment zusam­men­ge­fasst werden.
Akademische Weiterbildung
  • Die aka­de­mi­sche Wei­ter­bil­dung wird als Grund­auf­gabe der Hoch­schulen fest­ge­schrieben und ihr Wert damit her­vor­ge­hoben.
Hochschulsport
  • Die För­de­rung der sport­li­chen Betä­ti­gung und Gesund­heits­vor­sorge wird auf alle Mit­glieder und die Ange­hö­rigen der Hoch­schule aus­ge­weitet.
Nachhaltigkeit/​ BNE
  • Das Auf­ga­ben­spek­trum der Hoch­schulen wird spe­zi­fisch um For­schungen zur Roh­stoff­ef­fi­zienz, nach­hal­tigen Ent­wick­lung und zur Ver­bes­se­rung der Lebens- und Umwelt­be­din­gungen erwei­tert

Lehre, Studium, Studentisches Leben

Leitbild für Lehre
  • Die Hoch­schulen geben sich künftig ein festes Leit­bild, wel­ches Grund­sätze zum Stu­dium und dessen Qua­li­täts­si­che­rung defi­niert. Es wird vom Senat ver­ab­schiedet.
Orientierungsstudium
  • Hoch­schulen können in Abstim­mung mit dem Wis­sen­schafts­mi­nis­te­rium ein Ori­en­tie­rungs­stu­dium anbieten. So können am Stu­di­en­be­ginn struk­tu­riert Ein­blicke in das Fach­ge­biet gegeben, Ergän­zungs­kurse zur beson­deren Unter­stüt­zung ange­boten und eine fach­liche Ori­en­tie­rung der Stu­die­renden gewähr­leistet werden, um zum zukünf­tigen Stu­di­en­erfolg bei­zu­tragen.
Studentenwerke
  • Um für eine ver­läss­liche Finan­zie­rung der Stu­den­ten­werke zu sorgen und somit auch Pla­nungs­si­cher­heit bei den Semes­ter­bei­trägen zu geben, werden künftig mehr­jäh­rige Zuschuss­ver­ein­ba­rungen abge­schlossen.
  • Da es wei­teren Dis­kus­si­ons­be­darf zur Lie­gen­schafts­ver­wal­tung und zu Bau­an­ge­le­gen­heiten gibt, wird zunächst der Status quo fort­ge­schrieben. Die Staats­re­gie­rung ist jedoch gemeinsam mit den Stu­den­ten­werken beauf­tragt, einen Lösungs­vor­schlag zu unter­breiten.

  • Bei den Auf­gaben der Stu­den­ten­werke bleibt vieles beim Alten. Durch die Auf­nahme von Sozi­al­dar­lehen in den Auf­ga­ben­ka­talog werden die Belange der Stu­die­renden beson­ders berück­sich­tigt, um schnelle finan­zi­elle Hilfe in einer Not­lage wäh­rend des Stu­diums erhalten zu können.
Teilzeitstudium
  • Voll­zeit­stu­di­en­gänge sollen zukünftig so durch die Hoch­schule orga­ni­siert werden, dass für Ein­zel­per­sonen ein indi­vi­du­elles Teil­zeit­stu­dium mög­lich ist, die Regel­stu­di­en­zeit erhöht sich damit ent­spre­chend.
Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung
  • Alle Hoch­schulen mit Lehr­amts­stu­di­en­gängen werden ver­pflichtet, ein Zen­trum für Lehr­kräf­te­bil­dung und Bil­dungs­for­schung auf­zu­bauen. Dieses soll das Lehr­amts­stu­dium und Wei­ter­bil­dungen mit­ge­stalten sowie Pro­mo­ti­ons­ver­fahren durch­führen. Es kann wei­test­ge­hend frei über seine zuge­teilten Haus­halts­mittel ent­scheiden.

Hochschulpersonal

neue Personalkategorien für Karrierewege neben der Professur
  • Lektor:innen mit Schwer­punkt in For­schung oder Lehre sind eine neu geschaf­fene Per­so­nal­ka­te­gorie, um eine dau­er­hafte Per­spek­tive für Wissenschaftlicher:innen zu eröffnen. Sie arbeiten selbst­ständig wis­sen­schaft­lich in For­schung oder Lehre. Die Lehr­ver­pflich­tung für Lektor:innen an Uni­ver­si­täten im Schwer­punkt Lehre soll nicht weniger als 8 Lehr­ver­an­stal­tungs­stunden (LVS) und nicht mehr als 14 LVS sowie im Schwer­punkt For­schung nicht weniger als 2 LVS und nicht mehr als 6 LVS betragen.  
  • Wissenschaftsmanager:innen sind das neu geschaf­fene Stel­len­profil für Mitarbeiter:innen, die für koor­di­nie­rende Funk­tionen in Ver­wal­tung und Transfer ver­ant­wort­lich sind.
  • Tan­dem­pro­fes­suren: Hoch­schulen für ange­wandte Wis­sen­schaft können zur bes­seren Nach­wuchs­ge­win­nung Tan­dem­pro­fes­suren besetzen. Dabei sind die Professor:innen in Teil­zeit an der Hoch­schule. So können Sie noch not­wen­dige Pra­xis­er­fah­rung in Unter­nehmen sam­meln, um die Beru­fungs­vor­aus­set­zungen zu erfüllen.
  • Lehr­kräfte für beson­dere Auf­gaben soll zukünftig grund­sätz­lich prak­ti­sche, ins­be­son­dere sprach‑, sport- und labor­prak­ti­sche, Fer­tig­keiten und Kennt­nisse ver­mit­teln, dabei soll die Unter­wei­sung in der Anwen­dung wis­sen­schaft­li­cher oder künst­le­ri­scher Methoden nur im unter­ge­ord­neten Umfang erfolgen.
  • Per­so­nal­ent­wick­lung gewinnt ins­ge­samt an Bedeu­tung. Mit den neuen Per­so­nal­ka­te­go­rien und 800 zusätz­li­chen Dau­er­stellen erhalten die Hoch­schulen Hand­lungs­spiel­räume, um ver­läss­liche Kar­rie­re­wege in der Wis­sen­schaft zu bieten. Zukünftig sind sie ver­pflichtet, sich ein Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zept zu geben. Die Erfül­lung und Umset­zung dessen, wird zudem Teil der Ziel­ver­ein­ba­rungen.
Vertragslaufzeiten für Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter
  •  Als Min­dest­lauf­zeit für ein befris­tetes Arbeits­ver­hältnis für wis­sen­schaft­liche und künst­le­ri­sche Mitarbeiter:innen, die sich noch weiter qua­li­fi­zieren – bspw. eine Pro­mo­tion anfer­tigen – werden drei Jahre fest­ge­setzt. 
  • Für Wissenschaftler:innen in Dritt­mit­tel­pro­jekten soll die bewil­ligte Pro­jekt­lauf­zeit auch der Ver­trags­lauf­zeit ent­spre­chen.
  • Zukünftig können auch haupt­säch­lich für die Durch­füh­rung von Dritt­mit­tel­pro­jekten ange­stellte Mitarbeiter:innen unbe­fristet an Hoch­schulen beschäf­tigt werden, bis­lang war eine Befris­tung ver­pflich­tend. 
Lehrbeauftragte
  • Jede Hoch­schule erlässt eine ein­heit­liche Hono­rar­ord­nung, welche die ange­mes­sene Ver­gü­tung aller Lehr­be­auf­tragten regelt.

  • Da externe Lehr­be­auf­tragte an Kunst- und Musik­hoch­schulen in beson­derem Maße zum Ein­satz kommen und einen Groß­teil der Lehre absi­chern, können bei ent­spre­chender Rege­lung in der Grund­ord­nung der Kunst- oder Musik­hoch­schule Ihnen die vollen Mit­glieder- und Mit­be­stim­mungs­rechte  ver­liehen werden. Sie sind dann Teil des aka­de­mi­schen Mit­tel­baus und werden bspw. im Senat ver­treten.

Wissenschaftlicher Nachwuchs / Doktorand:innen

Hochschulzugehörigkeit
  • Doktorand:innen gelten fortan immer min­des­tens als Ange­hö­rige der Hoch­schule, um unein­ge­schränkten Zugang zu Biblio­thek, Rechen­zen­trum oder Mensa zu erhalten.
Betreuungsvereinbarung

Die Pro­mo­ti­ons­ord­nung regelt zukünftig den Abschluss von Betreu­ungs­ver­ein­ba­rungen, die die gegen­sei­tigen Rechte und Pflichten der Doktorand:innen und Betreuer:innen fest­hält.

Promovierendenrat

Die Doktorand:innen einer Hoch­schule können zukünftig eine Inter­es­sen­ver­tre­tung aus ihrer Mitte wählen, welche sie in ihren Ange­le­gen­heiten berät, sie ver­tritt und die an Senats­sit­zungen bera­tend teil­nehmen kann.

Kooperative Promotion

Damit die Pro­mo­tion an den Hoch­schulen für ange­wandte Wis­sen­schaften besser mög­lich wird, können for­schungs­starke Professor:innen an einer Fakultät einer Uni­ver­sität koop­tiert werden. So erhalten Sie auch das Recht zur Pro­mo­tion und können ihre Doktorand:innen besser begleiten und auf dem Weg zur Pro­mo­tion unter­stützen.

„Ohne Wissenschaftler:innen kommt Inno­va­tion zum Erliegen. Hoch­schulen sollen zukünftig noch stärker ihrer Ver­ant­wor­tung als Arbeitgeber:in nach­kommen. Sie werden in Zukunft Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zepte vor­legen, um beruf­liche Per­spek­tiven auf­zu­zeigen. Das Gesetz schafft neue Kar­rie­re­wege in der Wis­sen­schaft: Lektor:innen und Wissenschaftsmanager:innen werden als neue Per­so­nal­ka­te­go­rien ein­ge­führt, die Tan­dem­pro­fessur dient zur Per­so­nal­ge­win­nung an Hoch­schulen für ange­wandte Wis­sen­schaften. Dar­über hinaus gibt es ver­bind­liche Regeln für Ver­trags­lauf­zeiten min­des­tens drei Jahre bei Qua­li­fi­ka­tion oder die Pro­jekt­lauf­zeit im Dritt­mit­tel­pro­jekt. Zusammen mit den 800 zur Ver­fü­gung gestellten Dau­er­stellen schafft das Gesetz gute Bedin­gungen für Plan­bar­keit in wis­sen­schaft­li­chen Kar­rieren.“ 

 

„Um den Stu­di­en­erfolg auch in Zukunft zu sichern, werden neue Mög­lich­keiten geschaffen: Ein Ori­en­tie­rungs­stu­dium wird ein­ge­führt, das Teil­zeit­stu­dium gestärkt und die Stu­di­en­re­form­klausel erwei­tert. Digi­tale Prü­fungen werden auf sichere Füße gestellt, Stu­di­en­be­ra­tung und Berufs­ori­en­tie­rung erhalten einen neuen Rahmen. Die Koali­tion unter­streicht so den Anspruch auf ein gutes und qua­li­tativ hoch­wer­tiges Stu­dium in Sachsen. Zudem stärken wir die Stu­den­ten­werke als ver­läss­liche soziale Partner der Stu­die­renden. Mit einer mehr­jäh­rigen Zuschuss­ver­ein­ba­rung wird für sie Pla­nungs­si­cher­heit und Sta­bi­lität gesetz­lich garan­tiert.“ 

Sabine Friedel

bil­dungs- und hoch­schul­po­li­ti­sche Spre­cherin

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