Neukirch: Wir brauchen einen Flächentarif für Pflegeberufe

4. Juni 2019

Bun­des­ar­beits­mi­nister Hubertus Heil, Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terin Fran­ziska Giffey und Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Jens Spahn haben heute wei­tere Schritte in ihrer „Kon­zer­tierten Aktion Pflege“ vor­ge­stellt, dar­unter ein bun­des­weit gül­tiger Flä­chen­ta­rif­ver­trag in der Alten­pflege.

Dazu sagt Dagmar Neu­kirch, die pfle­ge­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

„Ein Tarif­ver­trag kann einen wich­tigen Rahmen für die Arbeits­be­din­gungen in der Pflege bestimmen. Dazu gehören bei­spiels­weise ver­läss­lich plan­bare freie Tage, Mit­be­stim­mungs- und Mit­ge­stal­tungs­mög­lich­keiten sowie ein anstän­diger Lohn. Ich halte den Flä­chen­ta­rif­ver­trag des­halb für drin­gend nötig. Denn Pflege ist ein schöner Beruf. Bei dem aber leider die Pfle­ge­kräfte durch Per­sonal- und Zeit­mangel ihren eigenen Ansprü­chen immer öfter nicht gerecht werden können.

Viele Arbeit­geber erkennen, dass anstän­dige Arbeits­be­din­gungen für ihre eigenen Pfle­ge­kräfte wichtig sind. Wenn wir diese nicht garan­tieren können, werden sie bald ihre Heime und Pfle­ge­dienste schließen müssen, weil es nie­manden mehr gibt, der pflegen will. Dadurch würde die Ver­sor­gung der Pfle­ge­be­dürf­tigen gefährdet. Unan­stän­diges Pro­fit­streben hat für mich in der Pflege nichts ver­loren. Viele Arbeit­geber, gerade die kleinen Pfle­ge­dienste in den länd­li­chen Regionen, beweisen täg­lich, dass das auch nicht das Ethos der gesamten Branche ist.

Allein durch einen Tarif­ver­trag gibt es nicht mehr Pfle­ge­kräfte.  Ein Ansatz­punkt dafür wird die Aus­bil­dung sein. Die Chancen, die uns die neue gene­ra­lis­ti­sche Aus­bil­dung bietet, müssen wir nutzen.  Dafür erwarte ich auch, dass das Sozi­al­mi­nis­te­rium sich aktiver für kleine Aus­bil­dungs­be­triebe ein­setzt und bspw. durch Koope­ra­ti­ons­ver­bünde unter­stützt. Denn nur durch sie kann der Nach­wuchs auch in länd­li­chen Regionen gesi­chert werden.

Die Ver­bes­se­rungen dürfen aber nicht zulasten der Pfle­ge­be­dürf­tigen und ihrer Fami­lien gehen. Des­wegen muss die Pfle­ge­ver­si­che­rung grund­sätz­lich wei­ter­ent­wi­ckelt werden.“